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Zum Ende der Seite springen Rücknahme privat verkaufter Reifen
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BONITO


Dabei seit: 15.03.08
Herkunft: Saarbrücken

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Zitat:
Original von kadettodo
Zitat:
Original von Altölhersteller

Die Dame hat ein Rückgabe- bzw. Rückabwicklungs-Recht.

Erkläre mir mal bitte, warum diese Fau ein Rückgabe- bzw. Rückabwicklungsrecht hat.

Das hat JEDER Käufer in Deutschland nach dem Fernabsatzgesetz.
Als Privatmensch kannst du aber eine Rückgabe aber vertraglich ausschließen.
Als Gewerbe nicht.
Dafür gibt es nur wenige Ausnahmen.

Dieses greift hier, da kein "Fernabsatz" vorliegt, aber nicht.

In dem Falle ging es eher um eine Rückgabe wegen "arglistischer Täuschung" oder gar Betrug durch falsche Versprechungen oder weglassen von wichtigen Merkmalen.
Wofür hier kein Anhaltspunkt vorliegt...

Gruß
Wolfram
06.12.12 12.34 BONITO ist offline E-Mail an BONITO senden Homepage von BONITO Beiträge von BONITO suchen Nehmen Sie BONITO in Ihre Freundesliste auf
Altölhersteller


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Dabei seit: 07.10.08
Herkunft: Norderney

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@kadettodo

Rückgaberecht:
Hat ein Käufer seine Willenserklärung abgegeben ohne jedoch die Ware zu kennen, muss er sich hier alleine auf die Angaben des Verkäufers verlassen und kann diese nicht eigenständig überprüfen. Aus diesem Grund schuf der Gesetzgeber §§ 312 b- 312 f BGB. Hierin wurde genauestens festgehalten, was der Verkäufer darf, worauf er achten muss und welche Rechte der Käufer hat. § 312 d BGB verweist hinsichtlich des Widerrufs- und Rückgaberechts auf §§ 355,356 BGB, schränkt diese jedoch zusätzlich ein. Für den Verbraucher wichtig ist, dass die Widerrufsfrist erst bei Erhalt der Ware beginnt. Bei Dienstleistungen, bei denen für gewöhnlich keine Ware geliefert wird, beginnt diese unmittelbar nach Vertragsabschluss zu laufen. Kommt der Verkäufer seinen Informationspflichten aus § 312 c BGB nicht nach, entsteht dem Verbraucher kein Schaden, da in diesem Fall die Frist erst gar nicht anläuft.

Das Rückgaberecht selbst ist quasi ein Unterfall des Widerrufsrechts, denn durch Rücksendung der Ware zeigt der Käufer an, dass er, da er an dieser kein Interesse mehr hat, logischerweise auch den Vertrag nicht länger aufrechterhalten will.

Will der Käufer hingegen nur einen Fehler reklamieren, soll der bestehende Kaufvertrag sehr wohl fortbestehen, denn hieraus erwachsen dem Käufer die Ansprüche und Rechte aus der Sachmängelhaftung.

Verstanden?

__________________
Kadett B Coupé F 1.1 S von '71
EALA FREYA FRESENA = EDLER FREIER FRIESE
06.12.12 12.38 Altölhersteller ist offline E-Mail an Altölhersteller senden Beiträge von Altölhersteller suchen Nehmen Sie Altölhersteller in Ihre Freundesliste auf
VILEDA
Papa Joe

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Dabei seit: 15.08.05
Herkunft: aus einem kleinen unbeugsamen Dorf

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Mensch Baker jetzt stell Dich nicht so an. Du kannst der Dame doch wohl vier neue Reifen bezahlen. Das ist doch wohl das mindeste biggrin

Ne, Spaß beiseite.
Seh ich genauso. Wenn Sie Geld will dann nur gegen die alten Reifen im Austausch evtl. mit Wertausgleich für Dich...


Davon abgesehen spare ich schon an mancher Ecke, aber nicht bei Reifen und Bremsen.
Mit den sieben Jahre alten Reifen komm ich dank ESP und ASR und was weiß ich noch alles nicht mal den kleinsten Hügel rauf obwohl da noch 5,5 mm Profil drauf sind. Hilft ja nix. Da müssen neue her. Und jetzt fährt der Vectra als hätten wir trocken und sonnenschein.

__________________
Ein OPEL ist eine Bereicherung des Normalen. Akzeptiere ihn, verstehe und lebe ihn!
06.12.12 16.57 VILEDA ist offline E-Mail an VILEDA senden Homepage von VILEDA Beiträge von VILEDA suchen Nehmen Sie VILEDA in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie VILEDA in Ihre Kontaktliste ein AIM-Name von VILEDA: bcoupels YIM-Name von VILEDA: bcoupels MSN Passport-Profil von VILEDA anzeigen
kadettodo


Dabei seit: 21.06.06

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@altöl ....
ich gehe mal davon aus, dass der Te als Privatperson die Sachen vertickt hat.
Ist er ein Gewerblicher, hättest du Recht.
06.12.12 17.55 kadettodo ist offline E-Mail an kadettodo senden Beiträge von kadettodo suchen Nehmen Sie kadettodo in Ihre Freundesliste auf
baker1959


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Dabei seit: 11.07.06
Herkunft: Regensburg, Stoapfalz

Themenstarter Thema begonnen von baker1959
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Wahnsinn...

hätte nicht gedacht daß so viele Reaktionen kommen.
Kurz noch ein paar Einzelheiten zum Verkauf.

Hab ich ihr die Reifen mitgebracht und gezeigt und nochmals gesagt "ALTREIFEN" nix für Berge wenig Haftung etc darum hab ich mir Neue gekauft.
Also kein Fernabsatzgesetz und astreiner Privatverkauf.


Gruß B

__________________
You don't need to fear the 200HP below the seat,
you need to fear the one donkey sitting on top of it.
06.12.12 19.35 baker1959 ist offline E-Mail an baker1959 senden Beiträge von baker1959 suchen Nehmen Sie baker1959 in Ihre Freundesliste auf
kadettodo


Dabei seit: 21.06.06

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Zitat:
Original von baker1959

Also kein Fernabsatzgesetz und astreiner Privatverkauf.




Geeeeenau!
07.12.12 08.32 kadettodo ist offline E-Mail an kadettodo senden Beiträge von kadettodo suchen Nehmen Sie kadettodo in Ihre Freundesliste auf
ALTOPELHILFE


Dabei seit: 29.03.12
Herkunft: 27801 Dötlingen

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Bei Privatverkäufen gibt es KEIN Rückgaberecht , nur bei Betrug o-Ä. und den muss SIE erstmal nachweisen ! Es gibt ohnehin AUSSER bei Internethandel ( und auch da gibt es klare Grenzen ) KEIN grundsätzliches Rückgaberecht !!!!Alles andere ist Unsinn !
Sie ist in der Nachweispflicht , Dir den Betrug nachzuweisen !
Nach Ihrer Reaktion , die Du geschildert hast , würde ich Ihr gar nichts geben und viel Spass beim Nachweis wünschen !!
07.12.12 09.59 ALTOPELHILFE ist offline E-Mail an ALTOPELHILFE senden Homepage von ALTOPELHILFE Beiträge von ALTOPELHILFE suchen Nehmen Sie ALTOPELHILFE in Ihre Freundesliste auf
bendermon


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Dabei seit: 05.07.06

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Ich denke rechtlich ist das klar. Und richtig hast du auch alles gemacht.

Da ihr gemeinsam bei einem Arbeitgeber tätig seid, liegt das Problem

möglicherweise dann dort. Sie sollte sich fair verhalten und nichts Schlechtes

verlauten lassen über dich.

Ist ja bald Weihnachten - lass' einen Profilschneider springen kiff
07.12.12 20.09 bendermon ist offline E-Mail an bendermon senden Beiträge von bendermon suchen Nehmen Sie bendermon in Ihre Freundesliste auf
Aaaaahhhndi
*'$§'$*#§&+*!!!

images/avatars/avatar-2488.jpg

Dabei seit: 11.08.09
Herkunft: Wild Wild Wuppervalley

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Zitat:
Original von bendermon
Ich denke rechtlich ist das klar. Und richtig hast du auch alles gemacht.

Da ihr gemeinsam bei einem Arbeitgeber tätig seid, liegt das Problem

möglicherweise dann dort. Sie sollte sich fair verhalten und nichts Schlechtes

verlauten lassen über dich.

Ist ja bald Weihnachten - lass' einen Profilschneider springen kiff


Huuuuuuuuuiiiiiiiiiiii das wäre mir ja sowas von wichtig.

Ich würde, wie vorher schon angedeutet, folgendes machen: 0. (Null)

__________________
 ---------------- KADETT B 16V DOHC  ----------------

 GROSSE VORDERACHSEN FÃœR UMBAUTEN AUF CIH 
10.12.12 09.27 Aaaaahhhndi ist offline E-Mail an Aaaaahhhndi senden Beiträge von Aaaaahhhndi suchen Nehmen Sie Aaaaahhhndi in Ihre Freundesliste auf
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