Kadett B Forum
Registrierung Kalender Mitgliederliste Teammitglieder Statistik Suche Häufig gestellte Fragen Galerie Zur Startseite

Kadett B Forum » Mitgliederbereich » Die Rechtliche Ecke » ASU-Befreiung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (3): « vorherige 1 [2] 3 nächste » Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen ASU-Befreiung
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Greenie


Dabei seit: 17.04.04

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

hab meinen jetzt umgemeldet auf Heidelberg und mein eintrag mit der §47 Befreiung wurde auch so Akzeptiert...Jetzt ist mein SR1100H weg cry es war zwar frei aber mit HD vorne drann zu lange für ein Nummernschild....HD-SR1100H passte einfach nicht drauf.... motz
08.07.09 21.02 Greenie ist offline E-Mail an Greenie senden Beiträge von Greenie suchen Nehmen Sie Greenie in Ihre Freundesliste auf
inspector.kadett
G´studierter Braxer

images/avatars/avatar-1808.jpg

Dabei seit: 14.04.04
Herkunft: München-Obersendlin g

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

in der zulassungsstelle münchen haben die ewig rumgesch...
ging bis ganz nach oben zum dienststellenleiter.
der meinte die ausnahme gelte für §47 (vorgeschriebene werte)
der § 47a(regelmässige Untersuchung) der nach der Ausnahmegenehmigung rauskam ist hiervon nicht betroffen.

Auf meine Frage: das heisst also ich muss regelmässig zu ASU und mir bestätigen lassen, dass mein wagen irgendwelche werte nicht einhalten muss?

ANTWORT JA!

ich musste sofort ohne irgendwas zu sagen raus, sonst hätt ich ihm glaub ich ein brett gegeben!

bei nem freund haben wir eine neuzulassung gemacht mit einem ösi reimport 71er 1,1 caravan.
da hab ich die ausnahmeregelung gleich beim vollgutachtenvorgelegt und gebeten dass er dazu was einträgt. " ggf Ausbahmegenehmigung zu abgasbegutachtung beachten"
das hat gereicht!

also sicher ist sicher!
der amtsschimmel gehört in die klapse!

__________________
72er Automatic Limo 12S ,
66er Kieme (nach 10 Jahren endlich in der Mache)
71er 4T Caravan (vive-la-France!)
1,75 to. Blitz Feuerwehr, Bj 56
08.07.09 21.30 inspector.kadett ist offline E-Mail an inspector.kadett senden Beiträge von inspector.kadett suchen Nehmen Sie inspector.kadett in Ihre Freundesliste auf
parulis


images/avatars/avatar-1959.jpg

Dabei seit: 01.07.09
Herkunft: Hameln - Niedersachsen

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Gestern habe ich meinen neuen 1.1S 6/66 in Hameln zugelassen. Ein H Schild hatte er vor dem Kauf ja schon. Bei den Zulassungsleuten gab es kein Problem. Leider fehlte auf den Papieren für den Schildermacher eine wichtige Information, nämlich die, das ich keine AU brauche. Ich geb den Kram ab, gehe draussen eine Rauchen und komme wieder rein. Schilder mit 4 Plakettenhaltern liegen fertig da. Es gab n bisschen Diskussion darüber wer das Neue oder das falsche Kennzeichen bezahlt. Ende der Geschichte,die Zulassungsstelle hat es auf seine Kappe genommen. Das Formular gibt für das vordere Kennzeichen nur eine Plakette nicht her.

Gruss Micha

__________________
Kadett B 1,1S Kiemencoupe 04.06.1966, Fiat 850 Sport Spider 24.08.1970, Fiat 850 Special als Rennsemmel, aber teilzerlegt, 85iger Eriba Pan Familia.
09.07.09 07.21 parulis ist offline E-Mail an parulis senden Homepage von parulis Beiträge von parulis suchen Nehmen Sie parulis in Ihre Freundesliste auf
KrystynaKadett


images/avatars/avatar-1850.jpg

Dabei seit: 27.02.07
Herkunft: Stade

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Moin

geht doch nicht ohne AU. Die Bescheinigung wurde mitte der 80er ausgestellt als ASU Pflicht wurde. Nach dem neueren Gesetz müssen alle Autos ab EZ 69 zur AU, egal ob mit oder ohneUmgemischluftschraube. Zweiräder ab EZ 89. Habt ihr halt Glück gehabt dass bei einer Kontrolle der nette Beamte in grün-weiss bzw. blau-weiss dieses nicht wusste. War ja auch zur kostenlosen Nachprüfung, (schon geschrieben mit TÜV). Ohne Mängel und die AU war auch kostenlos. CO %0.778. erfreut

Gruss Peter
18.07.09 13.16 KrystynaKadett ist offline E-Mail an KrystynaKadett senden Beiträge von KrystynaKadett suchen Nehmen Sie KrystynaKadett in Ihre Freundesliste auf
Frank B.
unregistriert
Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo zusammen,

ich muss die Aussage vom Peter bestätigen. Ich war heute morgen beim GTÜ und habe HU und und H-Gutachten machen lassen.
Die kopierte KBA- Ausnahmegenehmigung wurde nicht akzeptiert. Der Prüfer bestand darauf, dass alle PKW ab Bj. 69 AU- pflichtig sind !
Ansonsten war der Prüfer aber freundlich und hat sich über den alten Kadett gefreut. Die AU war dann auch problemlos und hat letztlich 22 Euro gekostet.

Viele Grüsse Frank.
08.08.09 12.07
El Destructivo


images/avatars/avatar-1940.jpg

Dabei seit: 12.08.09
Herkunft: Hamburg

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Als bei meinem Kadett die Bauratabnahme anstand hat der Ingenieur die AU Befreiung nicht akzeptiert.
Begründet hat er dass damit, dass es sich bei meinem Motor um einen 1.1N Motor handele (ist ja eingeschlagen) und in der Ausnahmegenehmigung nur 1.1, 1.1S usw... stehe.
Inzwischen weiss ich auch dass 11N... die Kennzahl für den "normalen" 1.1er ist. (stimmt doch ?)
Als ich mit einem anderen Prüfer sprach sagte er, er würde mir das eintragen, wenn ich irgendwas offizielles beilege aus dem hervorgeht dass 11N der Kennbuchstabe ist und 1.1 die entsprechende "Verkaufsbezeichnung".
Hat vielleicht jemand eine Idee was man da nehmen könnte ?
13.08.09 14.01 El Destructivo ist offline E-Mail an El Destructivo senden Beiträge von El Destructivo suchen Nehmen Sie El Destructivo in Ihre Freundesliste auf
Yogi
unregistriert
Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Guck doch mal in die einschlägigen Rep-Handbücher, da steht das eigentlich auch so drin, wenn mich nicht alles täuscht. Oder den ETK. kopfkratz
13.08.09 14.16
kadettblimo


images/avatars/avatar-1558.jpg

Dabei seit: 24.03.06
Herkunft: Baden-W.

RE: ASU-Befreiung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

bei den N Motoren ist normalerweise gar nix eingeschlagen, nur 11 und danach dann die Motornummer. Nur bei den S-Motoren wurde das S eingeschlagen um die Varianten auseinanderzuhalten. Kann vielleicht auch sein, dass da mal einer das N, aus welchen Gründen auch immer, nachträglich eingeschlagen hat...

Frag doch den Prüfer, ob du das N rausschleifen kannst. Bei mir wurde mal verlangt, beim Eintrag von nem G-Kat in einen auf E umgebauten 20S das S rauszuschleifen und dafür das E einzuschlagen. Was dann auch gemacht wurde und danach hat´s dann auch den amtlichen Segen gegeben.

__________________
Grüssle Dieter

ich weiss gar nicht, wieso alle auf die Beamten schimpfen. Die tun doch gar nichts.
13.08.09 14.29 kadettblimo ist offline E-Mail an kadettblimo senden Beiträge von kadettblimo suchen Nehmen Sie kadettblimo in Ihre Freundesliste auf
El Destructivo


images/avatars/avatar-1940.jpg

Dabei seit: 12.08.09
Herkunft: Hamburg

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Kann ja auch sein dass ich mich vertue, sieht auf jedenfall sehr original aus und nicht nachträglich eingeschlagen.
Vielleicht ein Austauschmotor späteren Baujahrs ?
Was ja nicht gegen die AU Befreiung spricht, da gleicher Motor-Typ.
Aufjedenfall ist die Nummer *11N-0001819*, da kann man doch sicher etwas rauslesen (Baujahr oder ähnlcihes) ?
14.08.09 08.17 El Destructivo ist offline E-Mail an El Destructivo senden Beiträge von El Destructivo suchen Nehmen Sie El Destructivo in Ihre Freundesliste auf
Grand Prix


images/avatars/avatar-2506.jpg

Dabei seit: 18.07.05
Herkunft: Köln

. Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

.

__________________
Grand Prix Kadett 1.1
Günstig in Anschaffung und Unterhalt. Mit dem unverwüstlichen 1.1 Ltr., 50 PS-Motor. Und wählen Sie, welche Farbe Ihnen am besten gefällt: ziegelrot, ocker, arktisweiß oder sierrabeige. Sie sparen DM 500,-
15.08.09 20.20 Grand Prix ist offline E-Mail an Grand Prix senden Beiträge von Grand Prix suchen Nehmen Sie Grand Prix in Ihre Freundesliste auf
Armando


Dabei seit: 17.04.09

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Letzte Woche frischer TÜV ohne AU dank Ausnahmegenehmigung banane
16.12.09 08.38 Armando ist offline E-Mail an Armando senden Beiträge von Armando suchen Nehmen Sie Armando in Ihre Freundesliste auf
Aaaaahhhndi
*'$§'$*#§&+*!!!

images/avatars/avatar-2488.jpg

Dabei seit: 11.08.09
Herkunft: Wild Wild Wuppervalley

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Mit der neuen AU bleibt alles beim alten, nur die Plaketten fallen weg (gibts nen weißen Kleber drauf) und die AU kann weiter in der Werkstatt Deines Vertrauens gemacht werden! Sie darf dann aber für die HU nicht älter als 4 Wochen sein. Mehr nicht. Wenn doch, musst Du sie halt neumachen. crazy

__________________
 ---------------- KADETT B 16V DOHC  ----------------

 GROSSE VORDERACHSEN FÜR UMBAUTEN AUF CIH 
17.12.09 13.05 Aaaaahhhndi ist offline E-Mail an Aaaaahhhndi senden Beiträge von Aaaaahhhndi suchen Nehmen Sie Aaaaahhhndi in Ihre Freundesliste auf
katze386


Dabei seit: 27.12.08
Herkunft: siegen

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

und selbst das mit dem weissen aufkleber der über die abgelaufene plakette geklebt werden soll gibt es von bundesland zu bundesland unterschiede die einen kleben weiss die anderen lassen denn alten einfach drauf! Wandhauer

__________________
Lieber Rost als Plastik!
17.12.09 21.00 katze386 ist offline E-Mail an katze386 senden Beiträge von katze386 suchen Nehmen Sie katze386 in Ihre Freundesliste auf
Yogi
unregistriert
Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Ich hab schon seit Jahren keine Plakette mehr und dann will ich da auch nicht so´n weißes Ding drauf! biggrin
18.12.09 09.05
Curtis78


Dabei seit: 02.08.09
Herkunft: Kreis Aschaffenburg

AU Befreiung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Also ich war jetzt auch beim TÜV, und der Prüfer hat mir gleich mal erklärt, das mein Kadett (09.69) ab nächstes Jahr AU befreit wäre. Ich solle nur die Plakette vorne (ab 2010) runterkratzen. Die AU läuft eh Dezember aus, passt also ganz gut. Ich freu mich darüber, den ich finde AU ist für so alte Motoren (auch wenn robust) eine quälerei. Vielleicht gibt es in diesem Land doch noch sinnvolle Regelungen. Top
18.12.09 15.14 Curtis78 ist offline E-Mail an Curtis78 senden Beiträge von Curtis78 suchen Nehmen Sie Curtis78 in Ihre Freundesliste auf
Coupe 69


images/avatars/avatar-1754.gif

Dabei seit: 20.08.08
Herkunft: Büdingen/Hessen

RE: AU Befreiung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Wenn Du dir die Ausnhme Regelung hier aus
dem Forum mitgenommen hättest bräuchteste
auch jetzt schon keine Plakette mehr vorne drauf. kiff

__________________
69èr Oly A Coupe
18.12.09 15.24 Coupe 69 ist offline E-Mail an Coupe 69 senden Beiträge von Coupe 69 suchen Nehmen Sie Coupe 69 in Ihre Freundesliste auf
Curtis78


Dabei seit: 02.08.09
Herkunft: Kreis Aschaffenburg

Au Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Mist! Wandhauer biggrin
18.12.09 16.27 Curtis78 ist offline E-Mail an Curtis78 senden Beiträge von Curtis78 suchen Nehmen Sie Curtis78 in Ihre Freundesliste auf
mvk1234


images/avatars/avatar-2559.jpg

Dabei seit: 18.07.04
Herkunft: Wiesbaden

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Ausnahmegenehmigung hin oder her,

meiner Meinung nach, ist das Bescheinigen der AU mit einem falschen Fahrzeugtyp Kadett C oder D oder Corsa 1,2 nicht Gesetzlich Legal.
Wenn diese Modelle nicht mehr im Programm des Testers sind, sollte die AU für das Fahrzeug nicht Durchführbar gehandelt werden und somit eine Befreiung von der selben erfolgen. Ansonsten wäre von Seiten der Polizei diese Bescheinigung eine Fälschung, also man muß sich etwas einfallen lassen, so geht es rein Rechtlich nicht. Ich werde da einmal nachhaken wie das so vom Regierungspräsidium gesehen wird.

Man könnte soweit Gehen, das wir, da wir solche Autos fahren vom Staat zur Urkundenfälschung gezwungen werden, weil sonst gibt es keinen Tüv ab 2010 für die Autos. Der Tüv Prüfer muß das auch nicht mitmachen der kann Sagen ist nicht dieses Auto, die Bescheinigung ist nicht in Ordnung, ich kann so keine Plakette kleben.

Gruß Steffen

__________________
keine Fragen,
keine Meinung,
keine Antworten,
Ich lese nur noch :-)
18.12.09 18.18 mvk1234 ist offline E-Mail an mvk1234 senden Homepage von mvk1234 Beiträge von mvk1234 suchen Nehmen Sie mvk1234 in Ihre Freundesliste auf
MsSuperman
unregistriert
Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

@Steffen
Sehe ich auch so. Meiner wird auch immer auf Kadett C gemacht.
19.12.09 15.21
CpFuture77


images/avatars/avatar-1836.jpg

Dabei seit: 09.01.09
Herkunft: Bayern,Schrobenhause n

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

hab da mal noch ne frage zu der abe nummer
in der ausnahmegenemigung ist ja die nummer 4970/2 vermerkt.in meinem brief aber 4970/1
ist jetzt meine nummer älter so das er quasi auf "jeden fall" ne befreiung kriegt oder wie muss ich des genau lesen da meiune fgstnr.auch drunter liegt.
meine 1949531 und in der bescheinigung bis fgst.2608183 wenn ich des richtig lese

__________________
BIER ist der überzeugenste Beweis dafür, das Gott den Menschen liebt und ihn glücklich sehen will. (Benjamin Franklin)
Kadett B Limo 1.1s,Rekord D Coupe 1.9s,Vectra A 2.0,Omega B Car. 3.2
29.07.10 19.06 CpFuture77 ist offline E-Mail an CpFuture77 senden Beiträge von CpFuture77 suchen Nehmen Sie CpFuture77 in Ihre Freundesliste auf
Seiten (3): « vorherige 1 [2] 3 nächste » Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Kadett B Forum » Mitgliederbereich » Die Rechtliche Ecke » ASU-Befreiung

Impressum