VA-Anlage - jetzt im Shop - |
vwoldie
Dabei seit: 07.10.05
Herkunft: Werne
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@OHV:
Tolle Sache mit der Edelstahlanlage. Respekt vor dem Kleinserienschritt, ich habe auch ähnliches vor. (Aber keinen Auspuff).
Eine Frage habe ich trotzdem:
Hast Du einen Leistungstest mit einem 1100/1200er gemacht, Serie zu "Competition" Edelstahlanlage, mit Fächer-Normalkrümmer?
Dies würde mich mal interessieren, um den Leistungsverlauf zu vergleichen.
Wenn da 2, 3 Ps Mehr Rauspurzeln und das Drehmoment besser wird, ist schon für einen erfolgreichen Abverkauf alles dokumentiert.
LG Jörg
Mike-Sanders-Station
__________________ MIKE-SANDERS-STATION 73er B Limo 1.1N,Verkaufe: RR-Shadow, 66er Jaguar 420, 63er Mk2 3.8 und 2.4, 71er Volvo 144S , Volvo 940 Ti 95er 2 weniger! Polo beim Schrotti, /8 Verkauft!
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02.11.09 10.50 |
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smeagol unregistriert
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Der Jojo... aus diesem Forum
hat eine Leistungsgesteigerte Kieme!
Hat dann zuletzt nur den Fächer darunter gebaut!
Er hat mir erzählt, das die Leistung sich im geamten Drehzahlbereich verbessert hat!
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02.11.09 16.08 |
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stevie
TÃœV-Bezwinger
Dabei seit: 12.12.07
Herkunft: Düsseldorf
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Macht die Anlage auch auf einem 1.1N Sinn und ist sie zulassungsfähig?
Gruß
Stefan
__________________ Kadett B Caravan 1.1N Bj.72, XT600Z Tenere Bj.85
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03.11.09 12.31 |
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ohv
Replikator
Dabei seit: 22.06.04
Herkunft: Essen
Themenstarter
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Hallo zusammen,
kurzes Update: noch zwei Anlagen mit Sonderabatt sind zu haben!
Zu den Fragen:
Sinn macht die Anlage auf einem 1.1N schon. Denn zunächst mal rostet sie nicht mehr. Dann bringt sie auch eine nennenswerte Mehrleistung. Beim 1.1N bitte daran denken, dass der serienmäßige Krümmer nur einen Ausgang hat und gegen einen vom 1.1S - 1.2S getauscht werden muss.
Die Zulassungsfähigkeit liegt tatsächlich im Ermessen des Prüfers. Bei Oldtimern ist es erlaubt eine Abgasanlage zu modifizieren. Das ist das Positive - man kann prinziepiell machen, was gefällt. Die Anlage muss natürlich fachgerecht ausgeführt sein - bei unseren Produkten kein Problem. Dann dürfen sich die Leistung und das Geräusch nur innerhalb bestimmter Grenzen bewegen. Genau hier kann das schlimmste passieren, was man zu erwarten hat. Der Prüfer kann sagen "das Ding ist zu laut". Sehr unwahrscheinlich bei unseren Anlagen aber gehen wir den theoretischen Fall mal durch. Dann kann der Prüfer auf einer Geräuschmessung bestehen. Diese wird dann bestanden - denn so laut sind unsere Anlagen nicht, verursacht aber Kosten. Falls es dazu kommen sollte - und das ist wie gesagt sehr unwahrscheinlich - bitte Kontakt mit mir aufnehmen, hier kann man einen Weg finden!
der ohv
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06.11.09 10.23 |
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EINSPRUCH Steffen!
1) Jede Veränderung eines Fahrzeuges, die das Abgas und/oder Geräuschverhalten beeinflußt MUSS vom Tüv abgenommen sein!
2) Es liegt im Ermessen des Prüfers, die Maßnahmen hierzu anzuordnen.
Bei Vorlage eines Gutachten/ABE/BE o.ä. kann er die Werte aus dem Gutachten übernehmen. Aber auch nur, wenn das zu prüfende Fzg tatsächlich auch exakt dem im Gutachten geprüften entspricht.
3) Wenn sich eine Mehrleistung einstellt, muss auch die Leistung ermittelt werden oder durch ein Prüfstandsprotokoll nachgewiesen werden. Zusätzlich ändert sich die Höchtsgeschwindigkeit, die dann auch neu ermittelt werden muss.
Soltte die Mehrleistung nicht mehr als 5% betragen, kann auf die Hochgeschwindigkeitsmessung verzichtet werden.
Zur Info: ich habe die ganze Prozedur zweimal beim TÃœV Neuss im September durchlaufen.
Zu den Kosten beim TÃœV:
Geräsuchmessung: 90EUR
Ermittlung der Höchstgeschwindigkeit: 260EUR
Änderungsgutachten: nach Stundenaufwand. Ein TÜV Prüfbeauftragter kostet 130EUR pro Stunde.
Zur Info:
Ich habe ein 1969er LF mit 1200er Motor, 40Weber, dBials Brücke und Irmscher Luftfilerkasten. Reifen 185/70/13. Der Wagen hat einen Käfig und ist innen fast leergeräumt. Bei der ersten Geräuschmessung bin ich mit 88dB Fahrgeräusch glatt durchgefallen. Grenzwert für dieses Baujahr: 80dB Fahrgeräusch und max 2dB Toleranz. Den Reprotec Rallyeendtopf hatte ich vorsichtshalber vorher abgemacht und die Serienanlage drunter.
Dann die ganzen Hauben und Türen mit Bitumen und Akustikmatten gedämmt. Bei der zweiten Messung ergaben sich 83dB. Abzug 1dB aus Meßfehler und somit gerade die erlaubten 82dB geschafft. Standgeräuschmessung ergab 90dB.
ACHTUNG: die Prüfer und ich waren alle der Meinung, dass das Fahr- und Ansauggeräusch deutlich lauter als der Auspuff waren! Vielleicht hätte ich den Endtopf doch durchbekommen. Aber das Leistungsprotokoll vom Prüfstand war leider auch mit Serienendtopf...
ERGO: an einem ansonsten serienmässigen Kadett sollte es relativ einfach sein, eine komplette (nach Seriendesign nachgebaute) Edelstahlanlage eingetragen zu bekommen. Wenn man zusätzlich weitere (insbesondere Motoränderungen) hat, sollte man sich auf eine zeitintensive und teurer Abnahme einstellen!
Ich habe für die ganzen Prozedur inklusive HU beim letzten mal 450EUR bezahlt.
Zur Klarstellung nochmal: ich bezweifele gar nicht, dass die Reprotecanlage lauter (oder sogar zu laut) ist. Man kann aber trotzdem -selbst mit einem serienmässigen Kadett- ganz leicht duch die Geräuschmessung fallen!! Wenn der Prüfer bei der HU also die Anlage bemängeln sollte, lieber nochmal überlegen einen anderen Prüfer zu suchen oder die HU mit der Serienanlage zu absolvieren.
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06.11.09 11.26 |
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smeagol unregistriert
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Es handelt sich doch um einen originalgetreuen Nachbau der Serienanlage, abgesehen vom verwendeten Material!
Wieso gibt es da überhaupt Eintragungsbedarf oder eine Abnahme?
Mußte ne miese Walker Blechanlage auch abgenommen werden, weil sie nicht von Opel kommt???
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06.11.09 11.48 |
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Zur Info: die "Nachbauanlagen" von Walker oder Bosal oder Imasaf haben alle eine TÜV Zulassung. Das erkennt man daran, dass auf den Schalldämpfern einer Nummer draufsteht (gestanzt oder erhaben). Dies ist die TÜV Gutachten Nr. Das heisst diese Anlagen mussten auch eine Geräuschmessung über sich ergehen lassen und haben in Verbindung mit dem Gutachten eine allgemeine Zulassung bekommen.
Nochmal zur Erinnerung: alle Umbauten (=Änderung des Serienmässigen Zustandes), die das Geräusch-und/oder Abgasverhalten ändern sind eintragungspflichtig. Dies betrifft jede Abweichung bei Material, Rohrlängen,- durchmessern,...
Und soweit ich weiss, haben die Reprotec Dämpfer auch eine leicht geänderte Abgasführung.
Steffen kann sicherlich auch ein Mustergutachten erstellen lassen, dann wird die Anlage aber sicherlich nicht mehr zu dem aktuellen Preis angeboten werden können.
Also, muss jeder selbst entscheiden, ob er sich dieser Prozedur unterziehen will.
In jedem Fall: Danke an Steffen und Hut ab vor der großartigen Leistung, diese Arbeit für uns alle auf sich zu nehmen. Und dann noch diese gigantisch gute Qualität der Teile...
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10.11.09 09.55 |
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cruiser
Dabei seit: 15.04.04
Herkunft: 38165 Lehre aktuell in Chengdu / China
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Zitat: |
Ich habe ein 1969er LF mit 1200er Motor, 40Weber, dBials Brücke und Irmscher Luftfilerkasten. Reifen 185/70/13. Der Wagen hat einen Käfig und ist innen fast leergeräumt. Bei der ersten Geräuschmessung bin ich mit 88dB Fahrgeräusch glatt durchgefallen. Grenzwert für dieses Baujahr: 80dB Fahrgeräusch und max 2dB Toleranz. |
Das habe ich ja noch nie gehört, dass das irgend ein Prüfer getestet hat. Klar, die Vorgaben mag es geben aber dann würden sämtliche Rallyefahrzeuge mit Straßenzulassung gnadenlos durchfallen. Meinen Prüfer hat das damals auch nicht interessiert. Ich sag mal, da hast Du einen Kollegen erwischt, der es ganz genau nimmt.
Zitat: |
Der Wagen hat einen Käfig und ist innen fast leergeräumt. ... Dann die ganzen Hauben und Türen mit Bitumen und Akustikmatten gedämmt. |
Na prima !
Steigst Du jetzt eigentlich beim HRC ein ?
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10.11.09 17.56 |
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mvk1234
Dabei seit: 18.07.04
Herkunft: Wiesbaden
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So Leute,
welcher Prüfer was sagt oder was für OK hält oder einträgt oder nicht, es gibt Grenzwerte und fertig, die kann Er Ignorieren oder auch nicht. Es gibt bestimmt weitaus lautere Anlagen, aber wenn er nicht will, dann geht nix. Jede änderung der Abgasanlage, ob Umbau oder nur den Nachbau in Edelstahl, muß eine Tüv Freigabe haben, wenn dem Prüfer das nicht gefällt dann macht er die Abnahme nicht.
Hallo smeagol,
wenn die Anlage auch vom Aussehen wie die Originale ist, so ist das Innenleben völlig Unklar und die Anlage kann trotzdem lauter sein als das Original. Zum 1100er N, der hat weder den Rohrduchmesser noch zwei Töpfe, also nicht wie Original.
Hallo cruiser,
so wie kadettmarcel habe ich das auch machen müßen, mein Prüfer war etwas kleverer weil er meinen Kadett 100 Kg Abgelastet hat, dann hat er statt 1160Kg nur 1060Kg Gesamtgewicht, dann darf er 84 Phon haben, nach langem hin und her (Motorhaubendämmung/kleiner Auspuff usw.), hatte ich dann 85 und hab dann ein Phon als Messtoleranz geschenkt bekommen, also 84 Eingetragen als Fahrgeräusch.
Die Anlage ist sicher Top von ohv, aber es muß nicht jeder Prüfer das Locker sehen und da Rede ich nicht von der Anlage mit Fächer, der Fächer kommt noch obendrauf, muß Ihm auch nicht gefallen und geht nur über Einzelabnahme.
Mich hat der Spaß (dreimal Phonmessung plus allen Eintragungen, wie eben Fächerkrümmer usw.) in 1991 schon 530DM gekostet bei einer normalen Prüfstelle ohne Kontakte. Dem Prüfer, war trotzdem der Kadett noch kein Abgasgutachten braucht, weil vor Bj. 10.71 Zugelassen, gerade von dem Fächerkrümmer nicht begeistert.
Wer den Edelstahlfächer mit Edelstahlanlage Eingetragen hat kann ja hier mal die Eintragung in Kopie einstellen, ist bestimmt für einige Hilfreich.
Gruß Steffen
__________________ keine Fragen,
keine Meinung,
keine Antworten,
Ich lese nur noch :-)
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10.11.09 19.48 |
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Hallo Steffen, schön dass Du meine Aussage auch so bestätigen kannst. In der STVZO ist halt wirklich alles geregelt. Und der lockere Umgang mit dem H-Kennzeichen ist auch vorbei.
Ich hab übrigens beim Eifelrennen den Peter Fausten kennengelernt. Ich glaub, wir drei müssen uns mal treffen und unsere Autos "besprechen"...
@Cruiser: natürlich fahr ich 2010 in der HRC mit. Was glaubst Du, warum ich die ganzen Strapazen auf mich nehme
Hab übrigens auch die Sitze mit eingebaut und eintragen lassen.
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10.11.09 21.45 |
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mvk1234
Dabei seit: 18.07.04
Herkunft: Wiesbaden
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Hallo kadettmarcel,
es gibt nix neben der STVZO, alles andere ist Gutwill oder nicht Sauber.
Ich hab schon darauf gewartet bis die ersten mit Eintragung und der Prüfer will das nicht, kommen (Edelstahlanlage mit Fächer).
Mit dem Peter, ja das sollten wir mal machen, is ein ganz Netter.
Gruß Steffen
__________________ keine Fragen,
keine Meinung,
keine Antworten,
Ich lese nur noch :-)
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10.11.09 22.19 |
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cruiser
Dabei seit: 15.04.04
Herkunft: 38165 Lehre aktuell in Chengdu / China
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Zitat: |
es gibt nix neben der STVZO, alles andere ist Gutwill oder nicht Sauber. |
Dann ist ja alles gesagt.
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11.11.09 09.47 |
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ohv
Replikator
Dabei seit: 22.06.04
Herkunft: Essen
Themenstarter
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Hallo zusammen,
zunächst der Hinweis: es ist noch genau eine der 399,95 Euro Anlagen verfügbar.
Zum ganzen Rest:
Mann, ist doch echt immer toll, wie viele Sachverständige wir hier haben. Das wird übrigens mein letztes Posting zu diesem Thema sein - es wird mir hier echt zu anstrengend. Leider sehen das ja viele andere auch so. Aus dem Forum ziehen sich viele zurück, ich ja auch. Ob ich mit reprotec noch weiter mache, schauen wir dann mal. So ist das jeden Fall für mich mehr Frust als Lust.
Noch mal zu den Fakten, denn um nichts anderes geht es hier:
Ich muss leider den Einspruch zurückweisen, ich bleibe bei jedem einzelnen Wort, was ich geschrieben habe.
Zudem ist der Einspruch keiner, da hier Äpfel mit Birnen verglichen werden.
Also, was ist Fakt? Fakt ist, dass der Prüfer entscheidet, ob er die verbaute Anlage akzeptiert und "durchwinkt" oder nicht.
Fakt ist, dass es im schlimmsten aller Fälle zu einer Geräuschmessung kommen kann, eventuell noch mit Leistungsmessung. Das sind dann ca. 100 Euro netto für die Geräuschmessung und ca. 150 für die Leistungsmessung. Für diesen Fall habe ich ja schon signalisiert, dass es hier sinnvoll wäre, mich zu kontaktieren. Denn, wenn der Kadett sonst serienmäßig ist, was den Motor angeht, kann man diese Messung dann auf andere Kadetten übertragen. Das würde anderen helfen wenn sich ein Prüfer quer stellt. Insofern würde ich mich beteiligen ,denn das hilft allen.
Fakt ist auch, dass hier Äpfel mit Birnen verglichen wurden. Die Leistung ist der Punkt. Hier sind immer Leistungssteigerungen größer 5% angeführt worden. Das ist ein ganz anderer Fall!!! Es gibt Austauschanlagen, die die Leistung nicht mehr als 5% erhöhen. Die werden ganz anders behandelt als das, was die Kandidaten hier mit Ihren Kadetten gemacht haben.
Fakt ist, dass für die Geräuschmessung die Daten aus dem Fahrzeugpapieren angewendet werden! Das liegt wie gesagt an der Austauschanlage. Alles andere ist in diesem Zusammenhang Käse und bezieht sich auf die getunten Exemplare - also die Birnen.
Also, lasst den Obstsalat bitte bleiben, das verwirrt doch nur.
Wer sich einen Fächerkürmmer kauft tut das gleiche, wie der, der sich einen Weber draufschraubt. Er erhöht die Leistung über 5%. So etwas muss immer abgenommen werden.
Nun ist alles gesagt ;-)
der ohv
Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert, zum letzten Mal von ohv: 11.11.09 11.16.
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11.11.09 11.03 |
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trashman
man at work
Dabei seit: 03.12.07
Herkunft: Neumünster
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Bin mal beim TÜV-Prüfer meines Vertrauens ( nicht GTÜ oder DEKRA ) gewesen mit den beiden reprotec-Töpfen drunter ( mit Ralle-Endtopf ), um seine Meinung zu hören. Hat er sich angeschaut und gesagt : " Die Sache hat ja mal Hand und Fuss, da haben sie lange Freude dran. Und gut klingen tut der Auspuff auch noch. Da sie den Originaltöpfen nachgebaut sind, braucht es dafür keine extra Eintragung..."
Ich denke, es liegt auch am auftreten der eigenen Person und der Erscheinung des Fahrzeugs, um Einfluss auf den Prüfer zu nehmen.
Wenn da einer mit 'ner verwohnten Hütte auftaucht, braucht man sich auch nicht wundern, wenn's in die Hose geht.
Thomas
__________________ your cash ain't nothin' but trash^^
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11.11.09 11.56 |
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mvk1234
Dabei seit: 18.07.04
Herkunft: Wiesbaden
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Nachtrag,
vor Baujahr 10.71 geht es mit einer Geräuschmessung und einer Leistungsmessung, ab dem Baujahr nur mit Abgasgutachten.
Es gibt Prüfer die haben Spaß an so einer Perfekten Anlage und dann geht das auch so, den muß man finden.
Der Fächer ist ein anderes Problem, den nur mit dem ist die Anlage wirklich Perfekt.
Wer beides Eingetragen hat, nach Bj. 10.71 kann die Eintragung dann mal hier einstellen.
__________________ keine Fragen,
keine Meinung,
keine Antworten,
Ich lese nur noch :-)
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11.11.09 19.45 |
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ich hab die Woche aml mit unserem DEKRA Mann gesprochen der 2 mal die Woche zu uns in die Werkstatt kommt....nachdem die Anlage (ohne Fächer) dem Original nachempfunden ist (aussehen) ist eine Eintragung nicht notwendig,da bei Fahrzeugen mit H-Kennzeichen die Ersatzteillage teilweise sehr schlecht ist und die Anlage durch Form und Aufbau ja eine inetwa Wirkung nachweist.
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13.11.09 18.49 |
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smeagol unregistriert
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Der OHV hat mich gebeten folgende Info zu posten!
Zitat: |
Hallo zusammen,
leider hat sich eine kleine Verzögerung bei den Edelstahl-Anlagen ergeben. Wir werden die Teile wohl erst Mitte Dezember ausliefern können. Ich bitte Euch aufrichtig um Entschuldigung. Mir ist es wichtiger, dass die Ware 100prozentig ist. Sorry!
Viele Grüße
Steffen
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30.11.09 12.25 |
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