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--- frage zum H-Kennzeichen mit 5 gang (https://archiv.kadett-b-forum.de/thread.php?threadid=18405)


Geschrieben von timmi am 08.12.11 um 21.07:

  frage zum H-Kennzeichen mit 5 gang

hallo gemeinde,
hab mal eine frage:
das ist der text vom tüv.

- Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).
Getriebe:
Eine Umrüstung der Getriebeart mittels Automatik-Getriebe ist nur dann möglich, wenn in der Baureihe des vorliegenden Fahrzeugtyps Automatik-Getriebe vom Fahrzeughersteller angeboten wurden. Ansonsten gelten sinngemäß die Aussagen zur Rubrik „Motor“.

verstehe ich das richtig das ich ein 5 gang getrag mit H-kennzeichen fahren darf,wenn opel das getriebe ab 1981 verbaut hat confused



Geschrieben von Phago_Z am 08.12.11 um 21.14:

 

ich würde es jedenfalls so auslegen....



Geschrieben von Kadetter am 08.12.11 um 21.18:

 

Im Zweifelsfall immer VORHER mit einem TÃœV-Mann besprechen. Dann verzweifelst du hinterher nicht, wenns nicht klappt...



Geschrieben von örni am 08.12.11 um 21.49:

 

Das währe das erstemal das ich gehört habe das der Prüfer schaut ob auch das richtiege Getriebe verbaut ist.
Ich weiß garnicht ob man einen getriebeumbau eintragen muß, ist ja schlißlich keine leistungssteigerung.
im Zweifelsfall kann man auch noch damit Punkten das ein 5- gang ja die drehzahl reduziert und damit den Schadstoffausstoß reduziert.

Das wichtigste beim Hakennzeichen ist das das Auto halt so aussehen und sich so anhören soll wie es früher halt gewesen ist.
Deshalb wird in der Regel viel mehr um Aüßerlichkeiten gefeilscht wie um technische details die eh keiner sieht.
Im spetziellen Fall währe z.b. noch nett der originale Schaltknüppel auf der 5gangbox.

grüße Björn



Geschrieben von Greenie am 08.12.11 um 22.25:

 

ich würde mal sagen und ich hab von der ganzen tüvschei*e ja gaarkeine Ahnung.....bau ein das Teil es ist H-Kennzeichenfähig.....



Geschrieben von CaravanLuxus am 08.12.11 um 22.51:

 

So weit ich weiß, sind die Bestimmungen geändert worden, denn diese Formulierung erlaubte ja ein Getriebe von 1980 in jedem Auto, das zur H-Abnahme vorgeführt wird, also auch im Laubfrosch, und ab 2018 sogar der C20XE im Laubfrosch... Wie da die aktuelle Fassung lautet, weiß ich aber nicht.
hut



Geschrieben von Ebi001 am 09.12.11 um 06.00:

 

Also nach Ersatzteilkatalog hat es ein 5 Gang Sportgetriebe für den 1,9 Ltr. gegeben.

Ich weiß allerdings nicht in welchem, würde mal vermuten in einem Rallye.

Dadurch würde einem Einbau und der Abnahme mit H-Kennzeichen nichts im wege stehen.

Gruß
Thomas



Geschrieben von Aaaaahhhndi am 09.12.11 um 07.03:

 

Wie war noch mal die Redewendung mit den "schlafenden Hunden"?!? blink



Geschrieben von emme250 am 09.12.11 um 07.19:

 

...laß doch einfach den Schaltknauf vom Viergang drauf!
Däss mergge die niee...



Geschrieben von Phago_Z am 09.12.11 um 08.09:

 

mit dem schaltknauf is ne gute idee...

beim tüv gilt.. wer viel fragt, kriegt viele antworten. ;)

nen kumpel hatte in seinem taunus anstatt dem eingetragenen 1,7er V4 nen 2,3er V6 drin... (und sich nen V6 emblem auf die motorhaube gemacht)

auf die frage nach der eintragung zum motor kam die aussage: wieso.. steht doch V6 drauf!! wo ist das problem?

also manchmal trifft man auch nen guten tüver ;)



Geschrieben von mvk1234 am 09.12.11 um 11.05:

 

Hallo Timmi,

im Motorsport war das 5 Gang für den Kadett B in der Gruppe 5 Homologiert. Alles was bis 10 Jahre nach Erstzulassung Eingebaut wurde, oder hätte Eingebaut werden können ist H Zulassungsfähig. Als Getriebe wäre das ZF 5 Gang Zeitgemäß. Wenn Du ein Getrag verbauen möchtest liegt das ebenfalls innerhalb dieser 10 Jahresregelung. Um wirklich sicher zu gehen, immer vorher mit dem Tüv Sprechen, aber ruhig bei ein paar Prüfstellen fragen, das macht fast jede Prüfstelle anders. Es gibt ja schon die neuen H Abnahmeregeln aber noch keinen einheitlliches Arbeitsblatt/Katalog für die Prüfer, dies wird oder soll in den nächsten Wochen kommen. Damit nicht wie in den letzten Jahren jede Prüforganisation Ihren eigens erstellten Katalog verwendet, so war es in der Vergangenheit.

Gruß Steffen



Geschrieben von timmi am 09.12.11 um 18.06:

 

dank an alle Top ,
dann werd ich mal auf blöd nachfragen ob das gehen würde.



Geschrieben von polifax am 26.12.11 um 16.30:

 

Genau, und dann schreibste hier, was dabei rausgekommen ist, gelle?



Geschrieben von coupe B am 24.01.12 um 12.26:

 

Vieleicht gehst du anstatt zum Tüv auch mal zur GTÜ oder nem anderen Verein.
Das wird die Sache vieleicht leichter machen.
Die können auch H- Kennzeichen vergeben.

Die neuen Regelungen sind, so habe ich in anderen Foren gelesen nicht immer zu allen durchgedrungen.

Aber ich glaube das man dies nicht Pauschalisieren kann.

Ist denke ich von der Person abhängig.



Geschrieben von 68er am 24.01.12 um 22.42:

 

muss man ein 5-Gg nicht eintragen lassen?


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