Kann man einen wirtschaftlichen Totalschaden zweimal abrechnen? |
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Kann man einen wirtschaftlichen Totalschaden zweimal abrechnen? |
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Hallo zusammen,
es hat zwar nicht meinen Kadett getroffen, sondern zum Glück nur meinen Alltags-Astra; aber das Thema ist bestimmt auch für jeden Kadettfahrer interessant:
In meinen Astra ist mir letzte Woche jemand reingefahren.
Jedoch war mein Astra schon bereits vor zwei Jahren unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Der Schaden ist dann als wirtschaftlicher Totalschaden abgerechnet worden und ich habe den Wiederbeschaffungswert ausgezahlt bekommen.
Nachdem ich das Auto wieder notdürtig in Form gebracht habe, hab ich das Ding weitergefahren, bis mir eben letzte Woche wieder jemand reingekachelt ist.
Wie kann ich diesen Schaden nun abrechnen? Würde die gegnerische Versicherung wohl nochmal einen wirtschaftlichen Totschaden ersetzen??
Vielen Dank und liebe Grüße
Stefan
__________________ Grand Prix Kadett 1.1
Günstig in Anschaffung und Unterhalt. Mit dem unverwüstlichen 1.1 Ltr., 50 PS-Motor. Und wählen Sie, welche Farbe Ihnen am besten gefällt: ziegelrot, ocker, arktisweiß oder sierrabeige. Sie sparen DM 500,-
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14.04.12 16.18 |
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BONITO
Dabei seit: 15.03.08
Herkunft: Saarbrücken
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RE: Kann man einen wirtschaftlichen Totalschaden zweimal abrechnen? |
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Hallo,
hänge es nicht an die große Glocke und lasse der Sache ihren Lauf....
Der Unfallgegner hat dir einen Schaden zugefügt den er begleichen muß.
Du hast ja wieder Geld rein gesteckt damit er wieder fährt.
Andererseits gibt es, meines Wissens, beim Verband der Versicherer eine Datei in der Totalschäden vermerkt sind.
Aber solange dir keiner "kriminelle Energie" nachweisen kann dürfte es keine Probleme geben.
Gruß,
Wolfram
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14.04.12 16.31 |
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mvk1234
Dabei seit: 18.07.04
Herkunft: Wiesbaden
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Hi,
sollte keine Probleme geben, Du kannst Dich ja auch nachdem erhalt des Geldes von der Versicherung dazu entschlossen haben, das Auto zu Reparieren. Ein Wirtschaftlicher Totalschaden heisst ja nicht unreparabel und jetzt hat Dir ja ein anderer wieder einen Schaden zugefügt.
Ich sehe da auch kein Betrugspotenzial, Du kannst mit Deinem Eigentum, so lange die Versicherung den Rest des Autos nicht haben wollte machen was Du willst.
Gruß Steffen
__________________ keine Fragen,
keine Meinung,
keine Antworten,
Ich lese nur noch :-)
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14.04.12 16.44 |
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coupe B
Dabei seit: 28.08.11
Herkunft: Saarland
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14.04.12 20.45 |
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Arni
Dabei seit: 10.03.11
Herkunft: Düsseldorf
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Hallo Stefan!
Meiner Frau sind in 7 Jahren 3 mal welche in die ihren C-Kadett gerauscht.Jedesmal wirtschaftlicher Totalschaden.Der Wiederbeschaffungswert wurde jedesmal Anstandslos ausbezahlt,wenn mit der Beauftragung eines Anwalts(der bei einem unverschuldeten Unfall von der Gegnerischen Versicherung bezahlt wird)gedroht wurde.Und ein Vorschaden wurde nie angegeben-da dieser immer Fachmännisch behoben wurde.Allerdings wurde auch nie danach gefragt.War auch bei meinem letzten Unfall im Oktober letzten Jahres bei meinem Alltagsauto so.Eine ältere Dame fährt mir unverhofft hinten links rein,alles polizeilich aufgenommen und geregelt.Am nächsten Tag zum Gutachter.Schaden 3500€,Abzug neu für alt 2500€ Schaden.Eine Woche später Post,daß man mir nach neuesten Berechnungen 1800€ sofort überweisen würde(Man kann es ja mal versuchen:DEVK)
Sofort gemailt,daß ich einen Anwalt einschalten würde,wenn es nicht auf Gutachtenbasis abgerechnet werden würde-nach 3 Tagen waren die rund 2500€ auf'm Konto
Gruß Reiner
__________________ 68'er Kadett B Caravan
67'er Commo A Coupe
60'er Ford P2 Turnier
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14.04.12 22.26 |
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Grand Prix
Dabei seit: 18.07.05
Herkunft: Köln
Themenstarter
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Danke schön!! Freut mich, so qualifizierte und differenzierte Antworten bekommen zu haben. Damit habt Ihr mir definitiv geholfen, besonders coupe B !!
Ich habe gerade mal das Gutachten vom letzten Unfall rausgesucht, da war der Restwert ganze 80,- € !!
Repariert habe ich damals das eingebeulte Heckblech nur mit einem Vorschlaghammer, damit der Kofferraum wieder zuging ... das Reserverad ist heute noch unverändert im Bodenblech eingeklemmt.
Und im Mai läuft nun der TÜV ab, was den Wiederbeschaffungswert beim 93er Astra F auch nicht besonders anhebt.
Ärgerlich ist halt nur, dass ich vorher ein beschädigtes aber fahrbereites Auto hatte, mit dem ich zwei Jahre glücklich gefahren bin, aber nun der Astra tatsächlich geschrottet ist und ich vermutlich gar nix mehr bekomme.
Kann ich wohl Nutzungsausfall oder Ähnliches geltend machen?
__________________ Grand Prix Kadett 1.1
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14.04.12 23.25 |
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BONITO
Dabei seit: 15.03.08
Herkunft: Saarbrücken
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Hallo,
bei dem Restwert machst du dir Gedanken?
Ich weiß ja nicht wie das hier ist, aber in anderen Foren sind "Rechtsberatungen" nicht erwünscht.
Schau das du ein möglichst positives Gutachten bekommst... .
Gruß,
Wolfram
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15.04.12 07.45 |
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