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H Kennzeichen mit 2,0E? |
Benni72
Der is doch noch gut...

Dabei seit: 17.04.04
Herkunft: Gaildorf
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Hi,
ich wollte mal eure meinung und erfahrungen erfragen.
aber bitte jetzt keine: sowas macht,darf, soll man nicht.
hab mein Coupe nun neu getüfft, jedoch fehlt mir zu meinem Glück noch ein H Kennzeichen...
Es ist ein 2,0E mit HJS G Kat. Bj 72
Mein Tüvprüfer hätte gerne iteratur zwecks motor und so.
Hat Jemand nen 2,0E mit H Kennzeichen wo ich ne Briewfkopie oder ähnliches haben könnte?
Vielen Dank.
Gruß Benni
__________________ Es ist genug Rost für alle da...
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16.05.08 17.05 |
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mawatip unregistriert
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Hi Benni,
mit G-Kat dürfte es sehr schwierig werden, da Du unter Berufung auf die H-Kennzeichen-Richtlinien des TÜV Süd grundsätzlich und überhaupt erst einmal nachweisen mußt, daß der 2-Liter-CIH-Motor spätestens 10 Jahre nach EZ eingebaut wurde.
Anfang der 80er gab es aber noch keine Nachrüst-Kats.
Gruß,
Mark
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16.05.08 18.47 |
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jan

Dabei seit: 25.03.07
Herkunft: Osnabrück
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Hallo,
ich habe ein 2,0S in meinem CarAVan, mit H-Kennzeichen.
Bedingung war ein NAchweis, dass der Motor seit mindestens
30 Jahren gebaut wird.
Die Bedingung, dass es auch NachfolgeMotor ist konnte
der TÜV-Prüfer selbst bestätigen.
Opel hat mit einen Briefe geschickt in dem steht,
dass der 2,0S seit 1975 verkauft wird (Rekord D).
Damit war alles klar.
Den G-Kat kannst wahrscheinlich vergessen.
Den 2.0E kann es eigentlich nicht mit Bj72 geben.
Eventuell auch ab 1975? 1972 gabs glaube ich nur den 1.9E.
Grüße
Jan
__________________ Kadett-B CarAVan 1900 US-Export * Kadett-B 2trg L 1.1S 4/1967
Kadett-B SA L 4trg 1972 1159ccm * Ascona 1700 * Olympia 1700
Diplomat-A 5.4 1967 und 1968
Omega-B 3.2 CarAVan 2003 * Zafira-A OPC 2004
Abzugeben: Kadett-B SA 2trg 1973 Rechtslenker
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16.05.08 18.56 |
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Benni72
Der is doch noch gut...

Dabei seit: 17.04.04
Herkunft: Gaildorf
Themenstarter
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der Kat is nicht das Problem. den können sie einem nicht vorhalten die spakken, jedoch ist der 2,0E aus ne m C Kadett. der wurde glaub ahc 78 oder so gebaut, also auch noch konform, jedoch mag er mir das net so einfach eintragen (ich versteh den mann ja, jedoch will ich n H haben)
Gruß
__________________ Es ist genug Rost für alle da...
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16.05.08 19.00 |
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mawatip unregistriert
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Es ist genau andersrum - so wie bereits von mir geschrieben :
macht der Prüfer seinen Job richtig, ist der Kat das Problem.
Der Motor nur dann nicht wenn Du nachweisen oder je nach Prüfer glaubhaft versichern kannst, daß der Motor spätestens ´82 eingebaut wurde.
Unerheblich ist, daß der Serien-2-Liter 1972 noch nicht existierte weil es sich um CIH-Motoren handelt (selbe Bauart).
Steht alles in den im net einsehbaren Richtlinien.
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16.05.08 19.24 |
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Der Sheriff
Dabei seit: 17.03.06
Herkunft: Minden und Bremen
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Ich würde mir Unterlagen besorgen die belegen das der Motor bereits seit 30 Jahren in Opel-Modellen zu haben war. Vielleicht ne Kopie eines Prospektes von einem Kadett-C-GT/E oder was ähnliches. Einen Motor aus dem Nachfolgemodell welcher seit mehr als 30 Jahren auf dem Markt ist sollte sich bei einem "sachkundigen" Prüfer auf H-Kennzeichen machen lassen. Ehrlich gesagt glaube ich kaum das der TÜV etwas dagegen hat wenn man seinen Oldtimer mit einem Nachrüstkat etwas umweltfreundlicher gestaltet. Wieso sollte das ein H-Kennzeichen behindern? Oder meint ihr der hätte was dagegen bei einem Fahrzeug mit H-Kennzeichen nachträglich einen Kat aus Umweltgründen einzutragen? Glaub ich nicht.
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16.05.08 19.47 |
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Manta-Psycho
Schuldiger

Dabei seit: 14.04.04
Herkunft: München
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Und wenn der Kat ein Problem ist - hau ihn raus - hast ja mit dem H dann sowieso die pauschale Besteuerung.
Ich bin kein Umweltsünder, sondern meine nur, wenn der Kat fürs H-Kennzeichen das Problem ist - ansonsten nat. im Sinne der Umwelt drinlassen!
__________________ Kadett B "Grand-Prix" 2 trg. Limo 1,2S Automatik 1973
und Opel Vectra C GTS OPC schwarz
sowie Zafira B 2,0 Turbo
Ein Fremder ist ein Freund, den man nur noch nicht kennt!
Wenn Albert ruht, albert Ruth,
wenn Albert albert, ruht Ruth!
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16.05.08 22.40 |
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RonHammer
Stuntman-Mike

Dabei seit: 15.07.07
Herkunft: Hildesheim
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Der 20E kam erst 1977 im B-Manta und C-Kadett . Vorher gab es nur den 19E im A-Manta (ab 74), B-Manta (ab75-77) und C-Kadett (76/77).
Dennoch ist der Motor 30 Jahre alt und dürfte grundsätzlich kein Eintragungsproblem mit sich bringen (was die H-konformität angeht). Weiterhin steht in dem tollen Maßnahmenkatalog für die H-Vergabe was von "zulässig sind Motorveränderungen zum Verbessern des Abgasverhaltens". Ich habe nur den genauen Wortlaut nicht zur Hand...
Also ein G-Kat steht so ziemlich überhaupt nie einer H-Zulassung im Weg!
__________________ Suche Brief: Kadett Coupé, Schl.Nr. 429!
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17.05.08 07.06 |
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nobates
Schraubenübrigbehalter

Dabei seit: 23.09.06
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Hai,
mit dem H-Kennzeichen ist das eben leider nicht so einfach.
Es gibt TjÜV Prüfer, denen reicht, dass es das einzutragende Teil ( hier ja der Motor) vor mindestens 30 Jahren schon gab. Andere legen zusätzlich Wert darauf, dass die Veränderungen am Fahrzeug binnen der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung durchgeführt und auch eingetragen wurden.
Insofern ist man da ein wenig von der Person abhängig, die nun mal gerade die historischen Begutachtung durchführt.
Hätte ich an meinem nen eingetragenen Kat würde ich auf das H Kennzeichen verzichten. Bei nem 2 Liter G-Kat, wie bei deinem, ist der Unterschied ja nicht so groß zu der Steuerpauschale mit H-Kennzeichen.
Dafür kann ich aber jederzeit Änderungen am Fahrzeug (Räder, FW, Innenraum, Motor...) durchführen, ohne jedesmal überprüfen zu lassen, ob das nun historisch ist oder nicht und dabei abhängig zu sein, von den persönlichen Ansichten eines Prüfers.
Bei meinem TÜV waren sie sich innerhalb der Belegschaft uneins. Der eine hätte mir ne Änderung mit H eingetragen und hat mich dafür hinbestellt. Der Leiter hats abgelehnt. Auf sowas hab ich keinen Bock mehr.
Ich überlege, ob ich mein H-Kennzeichen nicht freiwillig abgebe. Da ich aber noch keinen G-Kat habe, ist die Steuer der einzige Grund warum ichs noch halte.
Grüße
Uli
__________________ Nichts ist so elend wie ein Mann, der alles will und der nichts kann!
(Matthias Claudius)
Nur wo der Blitz drauf ist ist auch Donner drin :....)
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17.05.08 07.20 |
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Benni72
Der is doch noch gut...

Dabei seit: 17.04.04
Herkunft: Gaildorf
Themenstarter
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Hi,
Ulli hat total recht, jeder Prüfer sieht das anderst.
Das Problem ist, dass ich als unter 25 Jähriger einen batzen an die Versicherung zahlen muss, und deswegen ein H Möchte. Zudem wäre er dann auch das ganze Jahr angemeldet, und nicht nur im Sommer wie jetzt.
Aufs H Verzichten hat schon auch seine Vorteile zwecks eintragung. Jedoch ist der Wagen eingentlich schon perfekt...
Mal sehen wie ich meinen Prüfer einwickeln kann, und wenn net, dann halt net.
Die Grüne Plakette hab ich mir eh schon geholt
Ach ja, der G Kat hat meinen Prüfer garnet gestört, und da hätte ich auch radau gemacht wenn!
Gruß Benni
__________________ Es ist genug Rost für alle da...
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17.05.08 08.21 |
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Moin
also ich kann mir nicht vorstellen daß ein Prüfer wegen einem Kat
die Oldtimerzulassung verweigert.
Dann müßten wir ja auch mit 30 Jahre alten Reifen und
Scheibenwischern fahren.
Mußte bei mir auch ne AHK Bj. 2007 eintragen lassen und da gab es
keine Probleme mit dem Prüfer und dem "H".
Gruß Peter
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17.05.08 11.55 |
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MsSuperman unregistriert
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Hier der Auszug vom Tüv:
Kapitel III: MOTOR UND ANTRIEB
Motor
• Es können ausschließlich Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps anerkannt werden.
Beispiele: - Jaguar XK mit allen in der XK-Reihe erhältlichen Motoren
- Mercedes Pagode 230 SL bis 280 SL, nicht aber der Doppelnockenwellenmotor der späteren Modelle
- Corvette Sting Ray (1963-1967) nur mit originalen Motoren oder gleichen Motoren aus benachbarten Baureihen (Chevelle, Camaro, Impala), nicht aber die Nachfolgemaschine mit 350 CID (cubic inch displacement: amerikanische Einheit für Hubraum).
- Insbesondere ist bei US-Fahrzeugen generell auf die korrekte Motorenbestückung zu achten. Der Motortyp ist in den Fahrzeugbrief inzutragen.
• Ausnahmen:
- Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).
- Soll ein Motor eines anderen Herstellers positiv begutachtet werden, so muß es Sich bei diesem Aggregat um einen gem. StVZO zulässigen Motor handeln, der bereits vor mindestens 20 Jahren eingebaut worden sein muß.
- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen baugleichen Motor (gleicher Hersteller) neuerer Produktion, aber mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung positiv zu begutachten.
z.B.: - Mercedes 200 D (Flosse) mit 200 D-Motor vom 123er mit gleicher Leistung
- Ford P5 mit 2,0-Liter-V6 mit baugleicher Maschine bis Ende 1971 oder mindestens 20 Jahre alt (2,0-Liter V6 mit gleicher Leistung und gleichem Basis-Motor-Typ)
- In Zweifelsfällen sollte ein Oldtimer-Spezialist zu Rate gezogen werden.
• Vergaser und Ansaugtrakt müssen original sein (auch bei den oben genannten Motoren). Ein Umbau ohne Leistungssteigerung (+/- 5% Toleranz) ist möglich.
Offene Ansaugtrichter können nur dann akzeptiert werden, wenn derartige Teile bereits im Basisfahrzeug original verbaut wurden.
• Nicht originale Vergaser können nur dann positiv begutachtet werden, wenn:
- es sich um die gleiche Bauart (z.B. Steigstrom, Doppelvergaser) handelt, oder
- ein zeitgenössischer Umbau vorliegt. Es ist ein Nachweis über den zeitgenössischen Umbau zu führen (im Zweifelsfall Rücksprache mit einem Oldtimer-Spezialisten, z.B. bei englischen oder US-Fahrzeugen).
• Bei Nachrüstung mit einem Katalysator werden die im Gutachten aufgeführten abgasrelevanten Bauteile akzeptiert.
Getriebe
Eine Umrüstung der Getriebeart mittels Automatik-Getriebe ist nur dann möglich, wenn in der Baureihe des vorliegenden Fahrzeugtyps Automatik-Getriebe vom Fahrzeughersteller angeboten wurden. Ansonsten gelten sinngemäß die Aussagen zur Rubrik „Motor“.
Hier die komplette Ausführung vom TÜV-Süd: Oldtimer-Katalog_Tuev_Sued.pdf
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17.05.08 12.09 |
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mawatip unregistriert
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Interessant, meine ältere Kopie der Richtlinien akzeptiert keine G-Kat-Nachrüstung.
Trotzdem sollte man - wie immer - gegenüber dem jeweiligen Prüfer nicht fordernd auftreten sondern freundlich auf die Richtlininen hinweisen.
Ich habe es schon erlebt daß ein TÜV Nord- Heini sich gegen die Akzeptanz eines TÜV-SÜD- Räderkatalogs sperren wollte
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17.05.08 12.57 |
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Zitat: |
Original von mawatip
Interessant, meine ältere Kopie der Richtlinien akzeptiert keine G-Kat-Nachrüstung.
Trotzdem sollte man - wie immer - gegenüber dem jeweiligen Prüfer nicht fordernd auftreten sondern freundlich auf die Richtlininen hinweisen.
Ich habe es schon erlebt daß ein TÜV Nord- Heini sich gegen die Akzeptanz eines TÜV-SÜD- Räderkatalogs sperren wollte
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Moin
stimmt, freundliches Auftreten und ein gepflegtes Fahrzeug so daß
die Prüfer merken daß das Fahrzeug "geliebt" wird bringt eine Menge.
Gruß Peter
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17.05.08 13.12 |
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Benni72
Der is doch noch gut...

Dabei seit: 17.04.04
Herkunft: Gaildorf
Themenstarter
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also irgendwie versteh ich die regelung net so ganz.
ist irgendwie wiedersprüchlich:
• Ausnahmen:
- Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).
also müsste die eintragung doch möglich sein, oder?
__________________ Es ist genug Rost für alle da...
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17.05.08 16.43 |
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68er
Steinmetz-Member

Dabei seit: 15.04.04
Herkunft: Schwoabaländle
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Benni, schick mir doch mal ein paar aussagefähige Bilder, ich frag mal den Prüfer meines Vertrauens
__________________ Olympia A Coupe Ex-1900, Omega B 2,5 V6 Caravan, Irmscher Omega B 3,0 Caravan, Calibra 16V DTM-Edition, Astra G Turbo Coupe, NSU Quick
von Tag zu Tag wächst die Anzahl derer, die mich am Arsch lecken können !!!
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17.05.08 18.38 |
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Benni72
Der is doch noch gut...

Dabei seit: 17.04.04
Herkunft: Gaildorf
Themenstarter
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o mein Gott: Bilder, da siehts schlecht aus. hab momentan keine Passende Kamera...
ich hab letzten monat erst TÜV gemacht, bräuchte also theoretisch nur ne H Begutachtung?!?
gruß
__________________ Es ist genug Rost für alle da...
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17.05.08 18.56 |
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soviel ich weiss ist das H-Gutachten eine Vollabnahme, also das Ganze nochmal von vorne. Da wird dann erst ne normale TüV-Prüfung gemacht und dann auf "Originalität" geprüft
__________________ Grüssle Dieter
ich weiss gar nicht, wieso alle auf die Beamten schimpfen. Die tun doch gar nichts.
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17.05.08 19.06 |
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RonHammer
Stuntman-Mike

Dabei seit: 15.07.07
Herkunft: Hildesheim
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Zitat: |
Trotzdem sollte man - wie immer - gegenüber dem jeweiligen Prüfer nicht fordernd auftreten sondern freundlich auf die Richtlininen hinweisen. |
Das ist der entscheidende Punkt. Wie eigentlich immer und überall im Leben - wie mann in den Wald hineinruft usw....
@Benni
Ich habe es noch nicht ganz kapiert - Dein Auto hat Tüv und der Motor ist eingetragen? Wenn ja, brauchst Du nur ein H-Gutachten. das ist keine Vollabnahme! Es werden lediglich die Vorgaben gemäß Anforderungskatalog geprüft, es wird keine neue Hauptuntersuchung gemacht. Und wie schon geschrieben sollte der 20E mit L-jetronic kein Problem darstellen, da es diesen Motor halt schon vor 30 jahren gab und ein damaliger Umbau möglich gewesen wäre!
__________________ Suche Brief: Kadett Coupé, Schl.Nr. 429!
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18.05.08 07.51 |
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Neue Anforderung seit 2007: |
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Gefunden bei Oldtimer info .de:
Das ist auch für unseren TÜV-Ing. neu gewesen und hat mir nach Anfrage beim TÜV-München diese neue Version bestätigt. Da hat sich einiges geändert:
Für Fahrzeuge ab einem Mindestalter von 30 Jahren, die vorrangig dem Erhalt historischen Kulturgutes dienen, kann die Erteilung eines Oldtimer-Kennzeichens (H-Kennzeichen) beantragt werden. Rechtsgrundlage hierfür sind die Paragraphen §9 Abs. 1 und §2 Nr. 22. der Fahrzeug Zulassungs Verordnung (FZV). Das Kennzeichen ist bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen, wobei eine vorherige Begutachtung nach §23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erforderlich ist.
Dieses Gutachten kann bei allen amtlich anerkannten Prüforganisationen wie TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS und den ihnen angeschlossenen Classic Data Bewertungspartnern durchgeführt werden. Im Rahmen des Gutachtens wird nicht nur die Verkehrssicherheit und der Zustand sondern vor allem die Originalität des Fahrzeugs überprüft. Das H-Kennzeichen wird nur dann erteilt, wenn sich das Fahrzeug im originalen oder zeitgenössisch umgebauten Zustand befindet. Wenn die Umbauten zeitgenössisch sind, ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt sie vorgenommen wurden, auch vormals serienmäßige Fahrzeuge, die nachträglich oder erst im Rahmen einer Restaurierung zeitgenössisch umgerüstet wurden, sind H-Kennzeichen fähig. Zulässig sind weiterhin Änderungen im Rahmen des Umweltschutzes und der Verkehrssicherheit sowie Änderungen, die nachweislich bereits vor mehr als 20 Jahren vorgenommen wurden.
Die Vorteile für den Halter liegen in einem günstigen Steuersatz, außerdem gibt es keinerlei Nutzungsbeschränkungen, das Fahrzeug darf jeden Tag eingesetzt werden, teilweise sogar in städtischen Umweltzonen. Der Steuersatz für Motorräder beträgt unabhängig vom Hubraum und der Schadstoffklasse pauschal 46,02 Euro, für alle anderen Kraftfahrzeuge pauschal 191,73 Euro pro Jahr. Das Kennzeichen trägt am rechten Rand den Erkennungsbuchstaben H für historisch.
__________________ FRONTANTRIEB IST HEXENWERK
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27.05.08 22.22 |
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Impressum
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