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Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 brief mit tüv und asu ohne fahrzeug mike 15.06.07 00.15
 RE: brief mit tüv und asu ohne fahrzeug mawatip 15.06.07 08.15
 RE: brief mit tüv und asu ohne fahrzeug LSman 15.06.07 08.22
 RE: brief mit tüv und asu ohne fahrzeug baker1959 15.06.07 13.51
 RE: brief mit tüv und asu ohne fahrzeug Greenie 15.06.07 15.54
 RE: brief mit tüv und asu ohne fahrzeug LSman 15.06.07 16.32
 RE: brief mit tüv und asu ohne fahrzeug KrystynaKadett 15.06.07 16.54
 RE: brief mit tüv und asu ohne fahrzeug Greenie 16.06.07 09.19
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 RE: brief mit tüv und asu ohne fahrzeug Greenie 16.06.07 13.51
 RE: brief mit tüv und asu ohne fahrzeug LSman 16.06.07 14.15
 RE: brief mit tüv und asu ohne fahrzeug Greenie 16.06.07 14.39

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mike
Backsideseven

images/avatars/avatar-1171.jpg

Dabei seit: 08.05.06
Herkunft: muenchen - sendling

brief mit tüv und asu ohne fahrzeug Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

klingt seltsam, is aber so

also

n freund von mir hat nen firmenwagen - plastik audi....
und im sommer nen alten bmw.....

jetzt kann er bei der versicherung nicht mehr prozente reduzieren

und er hätte gern nen brief von nem mopet das eigentlich zum schrotter geht, damit er es anmelden kann......

verständlich??

wer sowas hat - mejd di bei mia und beim bäda ..... aso, n bäda kennts ja ihr ned .... ja bei mir dann

__________________
BRAINDEAD BUT FUNKY
15.06.07 00.15 mike ist offline E-Mail an mike senden Homepage von mike Beiträge von mike suchen Nehmen Sie mike in Ihre Freundesliste auf
mawatip
unregistriert
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nennt man das Beihilfe zum versicherungsbetrug ?

unverständlich !
15.06.07 08.15
LSman
unregistriert
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Hallo Mike,

Tip: Wenn es darum geht, ein Erstfahrzeug nachzuweisen, akzeptieren manche Versicherungen auch ein Mofa / Moped als solches. Ein Wrack mit ABE läßt sich mitunter kostenlos auftreiben, das wäre wohl die kostengünstigste Lösung blink ...

Beste Grüße,
Rainer
15.06.07 08.22
baker1959


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Dabei seit: 11.07.06
Herkunft: Regensburg, Stoapfalz

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@mawatip,
betrug ist das in keinem Fall, sondern ein 0 Risiko für die Haftplicht. Ich kann alles und jeden versichern, bei jeder Gesellschaft die einen akzeptiert. In dem Fall, daß das Fahrzeug praktisch nie auf der Straße bewegt wird, dürfte einen jede VG nehmen. Außer man ist U18 und der deutschen Sprache nicht mächtig. biggrin

baker

__________________
You don't need to fear the 200HP below the seat,
you need to fear the one donkey sitting on top of it.
15.06.07 13.51 baker1959 ist offline E-Mail an baker1959 senden Beiträge von baker1959 suchen Nehmen Sie baker1959 in Ihre Freundesliste auf
Greenie


Dabei seit: 17.04.04

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geb ausnahmsweise dem mawa mal Recht.....und das in einem öffentlichen Forum........das könnte unter Umständen Ärger für den Forenbetreiber bedeuten crazy

Sorry...aber währe besser wenn der Admin diesen Fred löscht.........
15.06.07 15.54 Greenie ist offline E-Mail an Greenie senden Beiträge von Greenie suchen Nehmen Sie Greenie in Ihre Freundesliste auf
LSman
unregistriert
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Hallo Greenie,

Jurist bin ich nicht, aber ich denke, niemand kann mir vorschreiben, ein versichertes Fahrzeug auch zu fahren. Nach der Existenz des Fahrzeugs wird üblicherweise niemand fragen, wobei eine Nichtexistenz im Zweifelsfalle auch kaum beweisbar wäre.
Beihilfe zum Versicherungsbetrug? Das wäre nach meinem zugegebenermaßen laienhaften Verständnis eher, wenn ein Schaden abgerechnet wird, der nicht besteht oder wenn ein solcher in betrügerischer Absicht zustande kommt oder nur vorgegaukelt wird.
Falls ich irre, möge man mich korrigieren; ich bin mir über das jetzt Gesagte nicht sicher.

Beste Grüße,
Rainer
15.06.07 16.32
KrystynaKadett


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Dabei seit: 27.02.07
Herkunft: Stade

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laut Gesetz sind die Zulassungsstellen dazu verpflichtet ein Fahrzeug
zu überprüfen beor es zugelassen wird. ABE und Zustand nach StVZO.
Wird aber nicht gemacht, arbeiten auf Vertrauensbasis was nach Gesetz
auch erlaubt ist. Müßte man ja sonst auch ein paar Tage bei der
Zulassungsstelle verbringen.
Aus diesem Grunde darf man ja auch ohne Kennzeichen aber mit
Deckungskarte zur Zulassungsstelle fahren und sein Fahrzeug
vorführen und anmelden.
Wollte eigentlich noch die § aus meinem Beck raussuchen, aber
keine Zeit mehr.
Das hat aber mit Versicherungsbetrug nichts zu tun, wenn die
Behörden nicht kontrollieren und ein Fahrzeug daß nicht fährt
verursacht keinen Schaden, es werden sogar vom Versicherer
Prämien dafür kassiert. tongue
15.06.07 16.54 KrystynaKadett ist offline E-Mail an KrystynaKadett senden Beiträge von KrystynaKadett suchen Nehmen Sie KrystynaKadett in Ihre Freundesliste auf
Greenie


Dabei seit: 17.04.04

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ja nur denke ich wenn es garnichtmehr existiert ist das wieder eine andere Sache resigniert
16.06.07 09.19 Greenie ist offline E-Mail an Greenie senden Beiträge von Greenie suchen Nehmen Sie Greenie in Ihre Freundesliste auf
LSman
unregistriert
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Hallo Greenie,

nur: Wie will man die Nichtexistenz eines Fahrzeugs beweisen? Es kann beispielsweise im Ausland sein...
Insofern würde ich mir da keine großen Sorgen machen.

Beste Grüße,
Rainer
16.06.07 09.38
mawatip
unregistriert
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es bleibt beim §§ 263, 27 - hier geht es um den beabsichtigten Schaden, einen geringeren, nicht gerechtfertigten Beitrag zahlen zu wollen.
16.06.07 09.56
Greenie


Dabei seit: 17.04.04

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ich für meinen Teil frage mich wo der effektive Nutzen ist....
ich melde ein nicht existentes Fahrzeug an und bezahle Steuer und Versicherung dafür,um bei einem anderen Fahrzeug weniger zu bezahlen crazy
ich denke das würde sich gegeneinander aufrechnen vorallem wenn doch mal einer dahinter kommt resigniert
16.06.07 13.51 Greenie ist offline E-Mail an Greenie senden Beiträge von Greenie suchen Nehmen Sie Greenie in Ihre Freundesliste auf
LSman
unregistriert
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Hallo,

finanziell kann es sich rentieren, wenn man eine Versicherung hat, die ein Mofa als Alltagsfahrzeug akzeptiert. Man kauft mit der ABE ein Versicherungskennzeichen und meldet seine Autos dann halt als Oldtimer an. Wer keinen großen SF-Rabatt hat, kann damit in der Tat Einiges sparen.

Beste Grüße,
Rainer
16.06.07 14.15
Greenie


Dabei seit: 17.04.04

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naja.....Legal......Illegal.......Scheißegal.......
mann kann sich auch selbst ins Aus manövrieren.......
16.06.07 14.39 Greenie ist offline E-Mail an Greenie senden Beiträge von Greenie suchen Nehmen Sie Greenie in Ihre Freundesliste auf
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