Flip

Dabei seit: 29.09.04
Herkunft: Kassel/Berlin
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Hallo und guten Abend,
vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Folgendes Problem:
Mein B fuhr bis vor einem Jahr mit H-Kennzeichen herrum. Nun ist er abgemeldet, seit Dez. 2005.
1. Gibt es die 18 monate Regelung noch, zwecks Vollabnahme bevor ich ihn wieder zulasse oder kann ich mir auch Zeit lassen?
2. Kann ich mein H-Kennzeichen verlieren wenn ich den Wagen neu TÜVe und wieder anmelde?
Vielen Dank schonmal,
LG Flip
__________________ sicheres Auftreten bei v?lliger Ahnungslosigkeit!!!
F-Coup? 1,2N LS Super, rot mit Vinyldach, BJ 1970, Werk Bochum
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15.02.07 20.11 |
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Yogi unregistriert
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Ist das mit der 18monateregel nicht schon erledigt?
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15.02.07 20.13 |
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Olympia
Olympios

Dabei seit: 14.04.04
Herkunft: Freiburg
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Neue Regelungen ab März 2007
Wird ein stillgelegtes Fahrzeug innerhalb von sieben Jahren erneut zugelassen, reicht künftig eine Hauptuntersuchung aus, teilt die Prüforganisation Dekra mit. Derzeit gilt ein stillge legtes Fahrzeug nach 18 Monaten als endgültig aus dem Verkehr gezogen. Dann ist zur Wiederzulassung ein Gutachten zur Wiedererteilung der Betriebserlaubnis nach Paragraf 21 der Straßenverkehrszulassungsordnung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Eine Hauptuntersuchung reicht ebenfalls aus, damit ein Oldtimer ein rotes Kennzeichen mit der Ziffer 07 erhalten kann. Es ermöglicht jetzt auch Fahrzeugen, die über 30 (bisher 20) Jahre alt sind, die Teilnahme an Oldtimerfahrten einschließlich An- und Abreise sowie Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten.
__________________ Olympia A Coupe Baujahr 05-1969 Motor 2,4 CIH - - Moto Guzzi Stelvio 1200 .Opel Astra OPC Bj 2005
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15.02.07 22.10 |
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skippy

Dabei seit: 12.02.06
Herkunft: HH oder DU
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also warten bis märz in diesem fall?
__________________ Zitat Walter Röhrl:
Der Unterschied zwischen Frontantrieb und Heckantrieb ist,
das man beim Frontantrieb sieht an welchen Baum man fährt.
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15.02.07 22.19 |
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Soweit ich weiss gilt dieses aber nur für Fahrzeuge die nach dem 01.03.2007 stillgelegt werden. Habe selber gerade ein Auto von mir Getüvt und für 5 Tage zugelassen weil die bei uns auf dem SVA meinten es würde erst zum März in kraft treten.
Wurde mir so gesagt. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren
Gruss Thomas
__________________ B-Coupé F´70, 1.1S SR Armaturen,tiefer usw...
B-Limo 7?(kein Brief) Dornröschen,1.1S, weiss, schläft noch
Kadett B LS Coupé ´69 H-Kennzeichen "Resto??"
Ascona A Voyage 2.4E
Manta A ´73 gelb 1.9 SR, H-Kennzeichen "Verkauft"
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16.02.07 08.33 |
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handslikemine
"I WANNA RAT THAT ROARS"

Dabei seit: 11.07.04
Herkunft: Hamburch Ciddy
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Moinsen,
das H-Kennzeichen bleibt erhalten. Solange Du das Gutachten hast ist alles in Ordnung....hat ja mit dem TÜV erstmal so nichts zu tun....!
Geh einfach los, mach TÜV drauf und dann zulassen auf H fertig.....
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Kiemen-QP EZ: 19.07.1968; 1,2S; DZM WECH :(
2-trg Limousine EZ: 05.07.1973; 1,2S Automatic (Ex-Freundins Karre)
Fliessheck Limo EZ 1969; 1,2N; SSD; umgebauter Automatic WECH :(
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16.02.07 12.01 |
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Flip

Dabei seit: 29.09.04
Herkunft: Kassel/Berlin
Themenstarter
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Vielen Dank für die Antworten - ich hoffe mal das geht so glatt!
Aber fürs erste bin ich beruhigt, ich halte euchg auf dem laufenden!
__________________ sicheres Auftreten bei v?lliger Ahnungslosigkeit!!!
F-Coup? 1,2N LS Super, rot mit Vinyldach, BJ 1970, Werk Bochum
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16.02.07 15.51 |
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