verarscht beim Autokauf |
Versicherungsdealer unregistriert
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Ich habe am 31.12.2004 ein Kadett B Coupe F erstanden und restauriert. Heute habe ich dann beim Vorbesitzer angerufen um Ihm sein altes Auto vorzuführen. Nach einigem hin und her, er war sehr begeistert sein Auto nach 15 Jahren zu sehen, sagte er es sei eine schöne 4 Türige Limosiene mit Automatikgetriebe. Klick machts bei mir.
Hat mir doch der Autohändler einen falschen Kfz-Brief zum Auto verkauft. Angeblich Bj. 11.05.1971, Erster Hand, seit 1990 abgemeldet mit original Brief. Tatsächlich ist im Brief ein Kadett-B-L 4 Türig mit Automatikgetriebe. Was soll ich machen?
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10.02.05 13.37 |
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smeagol unregistriert
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Erstmal den hier, bei dir selber machen!
und zwar ganz oft!!!
D:
Dann kannst du mit der Fahrgestellnummer, die in der Front eingeschlagen ist (nur abschreiben / nicht die Front raustrennen) zum KBA und eine Unbedenklichkeits-Bescheinigung beantragen!
Fällt diese positiv aus, sprich das Auto ist nicht irgendwann geklaut worden, gehst du mir dieser Bescheinigung zum TÜV (das Auto nicht vergessen), Vollabnahme machen lassen.
Anschließend zur Zulassungsstelle und zulassen!
Alternativ, einen anderen Brief besorgen (natürlich den passenden zum Modell) und die Nummer an der Front abändern!
Vorsicht Alternative ist illegal? und nur in Sizilien zulässig!
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10.02.05 14.12 |
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ELO WW
Last Minute SchrauBär

Dabei seit: 19.04.04
Herkunft: Hillscheid WW
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Erstma viele Grüße runter an den Rhein.
Hast du den Dealer schon gefragt ob er nicht aus versehen den falschen Brief abgegeben hat? Wäre doch auch eine Möglichkeit.
Gruß
Michael
__________________ Opel Kadett B 4TL 1,2S 72
Oldtimerbildergalerie
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10.02.05 15.10 |
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Benni72
Der is doch noch gut...

Dabei seit: 17.04.04
Herkunft: Gaildorf
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servus.
jo klingt echt sehr blööööde.
hmm. also ich würde auch erstmal beim verkäufer anfragen...
falls du nen kaufvertrag hast und es da ausdrücklich drinnsteht mit originalbrief dann müsste es doch möglich sein dieses auch geltend zu machen. =?
ich denke wenn es ein autohändler ist(kein hinterhofteppichhändler) wird er dir sicherlich auch entgegenkommen.
ansonsten lass dir das geld zurück erstatten das es kostet nen neuen brief ausstellen zu lassen (Siehe oben)
gruß benni
__________________ Es ist genug Rost für alle da...
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10.02.05 15.57 |
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Versicherungsdealer unregistriert
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Die Fahrgestell-Nr. ist doch auf dem Typenschild welches wiederum mit Popnieten an der Fahrzeugfront befestigt ist eingeschlagen oder etwa auch im Pahmen oder wo?
Habe mit dem Händler gesprochen da er ja meine Vertragspartner ist. Er will sich mit dem Verkäufer in Verbindung setzen und Ihn zur Rechenschaft ziehen. Da ich das Auto für 600€ gekauft habe und ca 1000€ an Ersatzteilen aufgewendet habe machte ich Ihm das Angebot das Auto für 1.600€ zurückzu nehmen oder mir 300€ zurück zu erstatten. Antwort bekomme ich erst morgen. übrigens würde meine Rechtsschutzversicherung eventuelle Prozeßkosten übernehmen. Zulassungsstelle meint es liege ein Betrug vor und ich solle Anzeige wegen Betrug erstatten. Ich weiß noch nicht wass ich tun soll. :kopfkratz:
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10.02.05 16.12 |
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smeagol unregistriert
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Nein!
die Fgstnr.-Nummer ist nicht auf dem Typenschild.
Die findest du an der Front unterhalb der Befestigung des Haubenauffeststellers.
Ist dort auf der Rückseite der Front auf einen Blechstreifen eingeschlagen, wenn du davor stehst links vom Kühler!
Also ein Händler der die Fgstnr vom Fhzg nicht mehr der Nummer im Brief vergleicht gibt es nicht! Der verarscht dich schon wieder!
Wieso willst du das Auto zurückgeben!
Hängt dein Herz da nicht dran?
Wenn du klagst bist du in der Beweißpflicht!
Falls der Händler sagt, er hätte dir den richtigen Brief gegeben, wie willst du ihm das Gegenteil beweisen?
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10.02.05 16.26 |
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Versicherungsdealer unregistriert
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Fahrgestell-Nr. stimmt nicht mit Brief überein.
Möchte das Auto schon gerne behalten.
Beweispflicht: Habe Bilder vor dem Kauf vom Auto gemacht, aus denen zu entnehmen ist daß das Auto Erstzulasslung 1971 aus erster Hand und original Pap-Brief vorhanden ist, auch habe ich drei Zeugen die dieses bestätigen. Werde mich also nich auf Ausreden seitens des Händlers einlassen, entweder für 1600€ zurück oder 300€ Rückerstattung. Ansonsten ADVO-CARD ist Anwalts Liebling und Strafanzeige wegen Betrug.
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10.02.05 16.41 |
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Benni72
Der is doch noch gut...

Dabei seit: 17.04.04
Herkunft: Gaildorf
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würde mich jetzt da nicht zu arg aufregen.
hab ich auch immer gemacht. bringt aber oftmals nichts...
und zudem denke drann du lebst in deutschland: hier bekommt nicht jeder recht der recht hat, sondern der der sich besser anstellt.
also sei bitte vorsichtig.
aber wenn du den Kadett nun restauriert hast behalt ihn doch.da weißt was de hast.
nen neuen brief bekommst auch recht easy...
wäre halt mein tip...
Gruß benni
__________________ Es ist genug Rost für alle da...
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10.02.05 16.56 |
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ElfSR

Dabei seit: 14.04.04
Herkunft: Dicht bei Nienburg/Weser
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Würde auch den Kadett behalten...
Den kennst Du doch jetzt...
Michael
__________________ Bis-Rallye 67 klassisch-silber-schwarz, Bis-Coupe 66 mit SSD royalblau
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10.02.05 18.00 |
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Peter Muhr

Dabei seit: 05.12.04
Herkunft: Iserlohn
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Hallo Benn72 hat recht nicht zu schnell zum Anwalt rennen.Lass dir doch einfach von dem Händler den Brief besorgen. Da hat der Händler die rennerrei.Vor Gericht wirst du kein Recht bekommen.Wenn du das Auto schon fertig gemacht hast behalte es doch.Solche pannen passieren auch bei neuwagen.Der Händler soll sich einfach um alles kämmern.
Gruß Peter
__________________
Auch meine Schreibfehler könnt Ihr behalten
Kadett B Car 2 LE, Kadett B Cabrio 1,1 , Kadett B Limo 1,1, Pontiac Star Chief 1955, Chevy Pick Up 1955, Kadett Limo 2,3 Power 147 PS, NSU Prima D,Vespa 1965
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10.02.05 18.01 |
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Versicherungsdealer unregistriert
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Gute Nachricht: Habe heute mit dem Händler gesprochen und per Fax eine Kaufpreisrückerstattungsbestätigung von 600€ erhalten.
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11.02.05 12.07 |
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Kadett B ernd
Sesselpupser de luxe

Dabei seit: 15.04.04
Herkunft: Stadt Eldagsen (H)
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Und was machst jetzt?
Holst Dir nen neuen Brief?
Wenn ja, die Regularien bei der "Neu"-Zulassung bzw. Neuausstellung eines KFZ-Briefes sind von Bundesland zu Bundesland und manchmal gar von Straßenverkehrsamt zu Straßenverkehrsamt verschieden...
Am besten vorher mal bei "Deinem" zuständigen Straßenverkehrsamt anfunken und fragen wie es geht...
Smegel hat das ja oben schon soweit beschrieben... Gibt da halt manchmal Abweichungen
Greetz B ernd
__________________ Kadett B Coupé F, EZ 01.03.1972, 1.2 S, 44KW, ocker-411, Schalter, Orgzust. mit SSD / Saab 900I 16V turbo Cabrio US 1991 118KW / VW Golf I 1976 Scheunenfund / Saab 9-5 2.3 turbo Aero Sportkombi 2007 191KW / Fachwerkhaus 1860 - ca. Baustelle ;-o)
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18.02.05 18.33 |
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cruiser

Dabei seit: 15.04.04
Herkunft: 38165 Lehre aktuell in Chengdu / China
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... am 31.12.2004 gekauft und schon restauriert ... heute ist der 23.02.2005
Kann ich Dir eine von meinen Baustellen vorbeibringen ? Hohl ich dann in 8 Wochen wieder ab ... D: D:
war wohl ne gute Basis was ??
cruiser D:
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23.02.05 18.38 |
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