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Guten Morgen allseits,
Ich hab in der forumssuche nichts dergleichen gefunden, daher frag ich jetzt.mal hier.
Ich hatte am Montag eine ziemlich unangenehme Sache. Auf dem weg zur Arbeit ist mir in meinen kleinen seat ein riesen touareg reingefahren. Obwohl die andere Fahrerin voll schuld ist, hab ich jetzt die rennerei mit Anwalt, Gutachter, etc weil es darum geht ob es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist oder nicht.
Ich sag euch, wär mir das mit dem kadett passiert, hätte ich die Frau aus dem Auto gezogen - an den haaren
Na ja, auf jeden Fall hab ich mal den Gutachter gefragt, ob er auch Oldtimer-gutachten macht. Er meinte ja, aber das der wert darin nur greifen würde, wenn das Auto geklaut oder anbrennen würde.
Und da frage ich mich: ja wie?!
Ich dachte, wenn da jetzt in dem gutachten steht wert 5000 Euro, dann wird der schaden danach berechnet. Und eine verbeulte stoßstange wäre dann natürlich kein Totalschaden.
Wenn ich kein wertgutachten habe, berechnet die Versicherung doch nur dem Haufen blech, da das Auto ja in keiner schwacke Liste mehr ist, etc.
Oder hab ich da jetzt einen denkfehler
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30.09.12 09.10 |
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BONITO
Dabei seit: 15.03.08
Herkunft: Saarbrücken
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Hallo,
nein.
Du bekommt den Schaden bis zum Zeitwert ersetzt.
Ein Gutachte3n im Voraus anzufertigen gibt aber nur Sinn wenn es die Versicherung zu einem Vertragsabschluss verlangt oder wenn das Auto gestohlen wird.
Bei einem Unfall wird die Versicherung wohl eh ein neues Gutachten zum Zeitwert des Schadens verlangen.
Warum solltest du nur den Kilo-preis ersetzt bekommen?
Angenommen dir fährt einer deinen Bugatti Rojale kaputt bekommst du ja auch deine bis 8 Millionen! Euro ersetzt.
Nur weil der Kadett nicht in der Schwacke-Liste steht heißt es ja noch lange nicht dass er keinen Wert hat.
Es gibt ja z.B. noch die Classic Data Listen..
Gruß
Wolfram
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30.09.12 09.21 |
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hier link was dein Auto noch wert ist : http://www.classic-tax.de/oldtimerpreise.html
auch sonst kannst du den Mann anrufen oder Mail schreiben, er hilft weiter
ahh yoo, beachte das Kennzeichen von dem Kadett C und add bei Google
es ist ein Kaddet C mit einem Opel 2 Liter Querstromkopf und 8 Ventile
kennt keine Sau
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30.09.12 10.56 |
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coupe B
Dabei seit: 28.08.11
Herkunft: Saarland
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Ah Bonito,
das iss jetzt aber keine Rechtsberatung, oder
Sicher macht eine Fahrzeugbewertung auch Sinn, wenn es die Versicherung nicht zum Vertragsabschluss braucht!
Mal angenommen du hast ne Altagskarre und versenkst aus purer Lust mal eben 10.000€ an neuen Blechteilen und Innenausstattung etc...
Dann hast du einen Totalschaden.
Jetzt musst du dem Gutachter vertrauen, das er deine Einbauteile und Fahrzeugveredelung im nachhinein auch richtig nachbewertet!
Da kann man dann hoffen!
Hast du ein Wertgutachten, dann hast du schonmal eine Arbeitsgrundlage geschaffen, mit dem der Gutachter arbeiten kann.
Auch ein Gutachten das schon älter ist, kann durchaus nützlich sein.
Der Fahrzeugwert kann einfach prozentual abgewertet werden.
Natürlich bleibt dann immer noch ein Streitthema.
Zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert, oder nur den Zeitwert!
Das ist unter Umständen ein großer Unterschied.
Aber normalerweise bekommst du den Wert, der mal berechnet wurde (sofern er der Realität entspricht, minus Abwertung des Zeitraumes der Urkundenausstellung) abzüglich des Restwertes, welcher dein Fahrzeug nach dem Unfall hat.
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30.09.12 17.19 |
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Miss Larifari
Dabei seit: 14.07.11
Herkunft: Rheinland
Themenstarter
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Okay, jetzt ist es mir klarer. Also sicher ist sicher. Danke für eure antworten.
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30.09.12 18.18 |
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