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Zusatzscheinwerfer f. KADETT B |
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Zusatzscheinwerfer f. KADETT B |
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Hallo
Ich bin neu hier im Forum und habe auch schon meine erste Frage. Ich besitze seit einem Jahr einen OPEL KADETT B BJ 72 und bin schon seit ewiger Zeit am überlegen, ob ich mir nicht einmal Zusatzscheinwerfer draufmontieren soll. Nun bin ich mir aber nicht sicher, ob ich das überhaupt darf, bzw. ob diese Scheinwerfer nicht eingetragen werden müssen. Da ich die Scheinwerfer eh schon zuhause liegen habe, kann ich sie auch etwas beschreiben. Es handelt sich bei besagten Scheinwerfern um Nebelscheinwerfer, die ein leicht gelbliches Glas haben. Ich habe die Scheinwerfer gebraucht, aber in super Zustand im Internet erworben, verchromt versteht sich. Ich habe mich dann mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt und ihn vor dem Kauf gefragt ob ich diese Scheinwerfer an meinen OPEL KADETT montieren dürfe. Woraufhin er mir sagte dass dies überhaupt kein Problem wäre. Da ich aber noch immer nicht dazugekommen bin sie zu montieren, wollte ich mir gerne noch eine zweite Meinung einholen.
Ich hoffe ihr könnt meine Frage beantworten, solltet ihr Fragen haben, werde ich diese gerne beantworten. Was vielleicht auch noch ganz hilfreich für euch sein könnte, ich komme aus Österreich, schreibe ich nur weil ich nicht weiß, ob die Bestimmungen nicht in einzelnen Ländern anders sind.
Danke schon einmal im Vorraus für eure Hilfe!
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01.08.11 15.41 |
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wenn Du aus Deutschland bist kannst sie draufbauen....solange sie nicht am Dach oben sind......das mit dem gelben Glas war zur damaligen Zeit durchaus üblich und ging noch bis in die 80er.......
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01.08.11 19.43 |
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Ich hab da mal folgendes drüber gelesen: Nebelscheinwerfer mit hellgelbem Glas sind zulässig, Fernscheinwerfer nicht. Wobei die Farge erlaubt sei wie "hellgelbes" Licht definiert wird...
Es gibt weiterhin auch Anbauvorschriften bezüglich einzuhaltender Abstände und mit welchen Lampen sie zusammen brennen dürfen und mit welchen nicht.
Kannst auch hier nochmal nachlesen:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php
__________________ Gruß
Wolfgang
Kadett mit OHV-Motor!
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01.08.11 20.40 |
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Historisch korrekt ist es wenn sie beim Einschalten deß fernlichts ausgehen die Nebler.....bei der Lichthupe ohne Abblendlicht,also wenn alles aus ist dürfen die Nebellampen mitleuchten...
und JA gelb ist bei Nebel erlaubt,bis Ez.Bj 88........
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01.08.11 21.25 |
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Aja, was ich vielleicht noch hinzufügen sollte, auf den Scheinwerfern steht kein E Prüfzeichen, sondern ein A Prüfzeichen. Was ist da der Unterschied?
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03.08.11 15.34 |
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