Big-Elch
3:o)

Dabei seit: 14.04.04
Herkunft: Wolfenbüttel
 |
|
kann mir jemand sagen, wie das mit dem Verzollen funktioniert? z.B. bei einem Auto, dass ich in Frankreich kaufe. Wie sind da die Bestimmungen ? Höhe des Zolls etc.?
danke im Voraus,
lG,
Bernd
__________________ „Ketten, die fallen, machen eine schöne Musik.“
|
|
19.04.10 19.30 |
|
|
xbrralf
Tastaturalergiker

Dabei seit: 27.08.04
Herkunft: Köln Bad Nippes an der U-Bahn
 |
|
Hi Bernd
Autos aus der EG brauchen nicht verzollt werden
Gruss Ralf
__________________ 2 Türige Limo Sierrabeige 1,2 S Bj 3/72,Automatic mit leichter Beulenpest
2Türige Limo Standard weiss 1,1S,Bj.10/70,Schiebedach
Rekord E 2,0 S Bj. 80
Kieme Bj. 66 in Arbeit
|
|
19.04.10 19.57 |
|
|
68-LS-Coupe
Brombeerstrauchzüchter

Dabei seit: 25.02.06
Herkunft: Aschaffenburg (Bay/Hess Grenzland)
 |
|
jap - so schauts aus und das hier sagt der Zoll genau:
Quelle www.zoll.de
Ich möchte mir ein Kraftfahrzeug in einem anderen Mitgliedstaat der EG kaufen. Was muss ich dabei zollmäßig beachten?
Seit dem 01. Januar 1993 sind die zollrechtlichen Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft entfallen, weil alle im Zollgebiet der Gemeinschaft beförderten Waren als Gemeinschaftswaren gelten und keiner zollamtlichen Überwachung mehr unterliegen. Im Warenhandel innerhalb der Gemeinschaft sind daher weder Zölle zu zahlen noch sind Zollformalitäten zu erfüllen (Achtung: Ausnahmen bestehen für verbrauchsteuerpflichtige Waren). Infolgedessen können Privatpersonen aus EG-Staaten grundsätzlich Waren in anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft mengen- und wertmäßig unbegrenzt erwerben und in ihr Heimatland mitnehmen, sie bleiben generell mit der Umsatzsteuer des jeweiligen Kauflandes belastet. Die Mitwirkung der Zollverwaltung ist in diesen Fällen nicht mehr vorgesehen.
Von dieser Regel gibt es allerdings Ausnahmen, so sind z.B. Verkäufe von neuen Fahrzeugen innerhalb der EG grundsätzlich in dem Mitgliedstaat zu besteuern, in den sie bestimmungsgemäß gelangen. Dabei kommt es nicht darauf an, wie das neue Fahrzeug in die Bundesrepublik Deutschland gelangt, z.B. ob der Verkäufer es liefert oder der Käufer es abholt. Als "neu" und damit in der Bundesrepublik Deutschland zu versteuern gilt auch ein Auto, das entweder nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat oder dessen erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.
Die deutschen Kfz-Zulassungsstellen sind daher bei der Anmeldung von Fahrzeugen, die in einem anderen EG-Staat erworben wurden, gehalten, entsprechende Kontrollmitteilungen an das für den Fahrzeughalter zuständige Finanzamt zu schicken. Der Autohändler des anderen EG-Landes sollte folglich in diesen Fällen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen bzw. den Steuerbetrag zurückzahlen, wenn ihm alle Dokumente über die Zulassung und die Steuerzahlung in Deutschland vorliegen.
Bei gebrauchten Fahrzeugen ist die Umsatzsteuer des anderen EG-Landes bereits im Kaufpreis enthalten bzw. wird durch den Verkäufer getrennt ausgewiesen und erhoben. In der Bundesrepublik Deutschland muss daher keine Umsatzsteuer mehr gezahlt werden.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt und/oder Ihre Kfz-Zulassungsstelle.
Tom
__________________ Moralische Entrüstung ist Neid mit einem kleinen Heiligenschein. (H.G. Wells)
Die Zeit vergeht nicht schneller als früher, aber wir laufen eiliger an ihr vorbei. (G. Orwell)
We´re all stories in the end (Dr. Who)
|
|
19.04.10 20.47 |
|
|
 |
Big-Elch
3:o)

Dabei seit: 14.04.04
Herkunft: Wolfenbüttel
Themenstarter
 |
|
vielen Dank Jungs
war mir doch auch so
- das erklärt dann ja auch die vielen Oppels, die in der letzten Zeit aus Frankreich zu uns rüber schwappen...
aber die Frage ergab sich eigentlich, weil ein Arbeitskollege evtl. ne Harley aus Grossbritannien importieren will. Wie siehts denn da aus?
EU, EG, EWG ...
__________________ „Ketten, die fallen, machen eine schöne Musik.“
|
|
19.04.10 22.27 |
|
|
Tonibomber
Dabei seit: 18.10.07
Herkunft: Mittelhessen Lich
 |
|
Soweit ich weis sind Autos u Motorräder Zollfrei aus England.
|
|
20.04.10 04.54 |
|
|
|
zollfrei aus allen EU-Ländern, egal ob die den Euro oder wie England eben den Euro nicht haben. Da die Harley irgendwann in der Vergangenheit mal ordentlich verzollt in England oder einem anderen EU-Mitgliedsstatt eingeführt wurde gilt die Zollfreiheit natürlich auch für dieses Gefährt.
Für eine Zulassung in Deutschland aber unbedingt auf Vollständigkeit aller Unterlagen achten.
__________________ Grüssle Dieter
ich weiss gar nicht, wieso alle auf die Beamten schimpfen. Die tun doch gar nichts.
|
|
20.04.10 08.54 |
|
|
 | |
Kadetter
Schrottsammler

Dabei seit: 03.04.07
Herkunft: Richtung RV (Ravensburg)
 |
|
Ist ne häufige Masche! Mein Arbeitskollege hat da vor Jahren schon einige Kohlen verloren..
Teilweise kann man auf den Verkaufsphotos sogar deutsche Kennzeichen erkennen. Und die wirklichen Besitzer denken nicht mal daran das Fzg. zu verkaufen...
__________________ 6x Kadett B, 1x Chevette, 1x Alltagsbenz, 1x Bedford Blitz
Trotz Abfuckprämie bleibe ich meinem Schrott treu. ...aus Überzeugung!!!
-- Mit Stil ans Ziel --
|
|
20.04.10 16.42 |
|
|
Tonibomber
Dabei seit: 18.10.07
Herkunft: Mittelhessen Lich
 |
|
Auch schon erlebt.Hab ein Auto bei Mobile.de angeboten.Kam eine E Mail in gebrochenem Deutsch.Ob ich ein Scheck annehmen würde.Er würde mir ein Scheck auf eine höhere Summe ausstellen den Rest soll ich ihm zurück überweisen.Das Auto läßt er dann abholen von einem Unternehmen aus der Ukraine.
Hab ihm dann gemailt na klar dein Scheck platzt du hast mein Auto und noch den Restbetrag den ich dir überweise.Wer auf sowas reinfällt ist selbst schuld.
|
|
21.04.10 05.34 |
|
|
|
 |
Impressum
|