Kadett-B-Caravan unregistriert
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Export eines PKW aus der Schweiz |
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Hallo,
meine Frage hat zwar eigentlich nichts mit dem Thema Opel zu tun, aber ich habe mir gedacht, das es für den Einen oder Anderen hier auch von Interesse sein dürfte.
Meine Frage und gleichzeitig mein Problem.
ich habe, bzw. will mir ein Fahrzeug aus der Schweiz kaufen, das bereits seit längerer Zeit in Deutschland ist, und das bisher noch nicht verzollt wurde. Nun habe ich vorsichtshalber beim Zoll angerufen und nachgefragt was die für ihre Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen.
Hierauf habe ich erfahren, daß die neben einem Kaufvertrag als Eigentumsnachweis und dem KFz-Brief auch einen sogen. Versandschein T1 (Ausfuhranzeige)haben wollen, der bei der Einfuhr vom zuständigen Grenzzollamt ausgestellt wird. Und genau der ist mein Problem.
Der Verkäufer hat das Fahrzeug eingeführt, ohne die Ausfuhr anzuzeigen, also gibt es auch keine T1-Bescheinigung.
Das Fahrzeug hat einen Wert lt. Kaufvertrag von unter 1000,00 EUR wiegt aber deutlich mehr als 1000 Kg.
Gibt es für mich jetzt Probelme beim Zoll ?
Hat hier jemand schonmal das selbe Problem gehabt und kann mir mit entsprechende Ratschlägen helfen?
Angeblich soll das Fahren mit einem unverzollten PKW mit Kurzzeitkennzeichen ebenfalls nicht erlaubt sein?!?
Vielen Dank für die Antwort
Wolfgang
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25.09.09 18.14 |
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RE: Export eines PKW aus der Schweiz |
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ich hab schon ein paar Fahrzeuge aus der Schweiz eingeführt, aber ein T1 hab ich noch nie gebraucht. Ok, das letzte Fahrzeug war vor 4 Jahren. Ein Kadett E 16V. Mit Kurzzeitkennzeichen auf eigener Achse an den Zoll gefahren (Auskunft der Zulassungsstelle auf Nachfrage nach der Rechtmässigkeit das Kennzeichen auf einem nicht in Deutschland eingeführten Fahrzeug zum Zweck der Verzollung zu nutzen: IST UNS DOCH EGAL....)
Mit Rechnung und Papieren zum Zoll, die haben die Fahrgestellnummer verglichen, das war´s dann schon am Auto. Danach die Verzollung klar gemacht: 10% Zoll, das Ganze auf den Kaufpreis drauf, davon dann die Wuchersteuer und das war´s immer. Als Dankeschön erhälst du dann noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Zulassung. Ohne die geht gar nix. Mit der wird der neue Brief beantragt und dient quasi als Beleg dafür, dass das Auto auch verzollt ist. Vollabnahme und gut ist.
Ich würde an deiner Stelle MIT dem Auto, notfalls halt auf einem Anhänger, und dem Originalkaufvertrag und den Papieren zum Zoll tigern.
__________________ Grüssle Dieter
ich weiss gar nicht, wieso alle auf die Beamten schimpfen. Die tun doch gar nichts.
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25.09.09 18.44 |
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jj.77
seit 35 Jahren Schrauberlehrling

Dabei seit: 19.10.05
Herkunft: 42781 Haan
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Kein Wissen, nur ein Gedanke ...
Wenn ein Schweizer Tourist mit seinem Wagen hier in der BRD verunfallt oder sein älteres Auto einen Motorschaden hat, so dass sich eine Rückführung nicht mehr lohnt, kann er das Auto ja auch hier lassen und zu Hause abmelden.
Diese Fälle müssen zollrechtlich abwickelbar sein. Jede größere Stadt hat ein Hauptzollamt, das z. B. von Speditionen genutzt wird. Ich denke, dass Du da in Deiner Nähe weiterkommst und nicht extra zur Grenze musst.
Dann hat der Vorbesitzer Deines Autos sich eben jetzt erst entschlossen, seinen (defekten) Wagen nicht mehr nach Hause zu holen, sondern zu verkaufen.
__________________ Mit Gruß aus Haan Joachim
Suche keine Schraubermöglichkeit mehr
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26.09.09 17.27 |
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