Privatstellplatz: HU abgelaufen, trotzdem Verwarnung |
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Datum |
 Privatstellplatz: HU abgelaufen, trotzdem Verwarnung |
trausti |
31.08.09 10.48 |
 RE: Privatstellplatz: HU abgelaufen, trotzdem Verwarnung |
RonHammer |
01.09.09 18.47 |
 RE: Privatstellplatz: HU abgelaufen, trotzdem Verwarnung |
inspector.kadett |
13.09.09 14.15 |
 RE: Privatstellplatz: HU abgelaufen, trotzdem Verwarnung |
jambo |
31.08.09 11.05 |
 RE: Privatstellplatz: HU abgelaufen, trotzdem Verwarnung |
polarweiß |
31.08.09 11.38 |
 RE: Privatstellplatz: HU abgelaufen, trotzdem Verwarnung |
KrystynaKadett |
31.08.09 12.41 |
 RE: Privatstellplatz: HU abgelaufen, trotzdem Verwarnung |
Kadzilla73 |
31.08.09 12.42 |
 RE: Privatstellplatz: HU abgelaufen, trotzdem Verwarnung |
KrystynaKadett |
31.08.09 12.50 |
 RE: Privatstellplatz: HU abgelaufen, trotzdem Verwarnung |
trausti |
31.08.09 22.29 |
 RE: Privatstellplatz: HU abgelaufen, trotzdem Verwarnung |
Bert |
01.09.09 09.03 |
 RE: Privatstellplatz: HU abgelaufen, trotzdem Verwarnung |
Jörg Bauer |
01.09.09 13.02 |
 RE: Privatstellplatz: HU abgelaufen, trotzdem Verwarnung |
baker1959 |
01.09.09 18.55 |
 RE: Privatstellplatz: HU abgelaufen, trotzdem Verwarnung |
hbethge |
02.09.09 05.32 |
 RE: Privatstellplatz: HU abgelaufen, trotzdem Verwarnung |
hbethge |
13.09.09 17.41 |
 RE: Privatstellplatz: HU abgelaufen, trotzdem Verwarnung |
trausti |
21.09.09 14.30 |
trausti

Dabei seit: 28.10.05
Herkunft: Pfaffenhofen/Ilm
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Privatstellplatz: HU abgelaufen, trotzdem Verwarnung |
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Hallo,
bei der Rückkehr aus dem Urlaub erwartete mich ein kleiner Gruß der Polizei: Verwarnung wegen abgelaufener HU und abgelaufener AU (zusammen 45 EUR). Das Fahrzeug steht auf einem privatem Stellplatz an der Straße und wurde seit HU-Ablauf nicht bewegt.
Polizeidienststelle: Es hätte aber bewegt werden können. Das Fahrzeug hätte abgemeldet werden müssen.
Hinweis: Das Fahrzeug in die Garage stellen, damit man die fehlende HU nicht von Außen erkennen kann.
.
Problem:
Durch das H-Kennzeichen sind sowohl bei der Versicherung, als auch bei der Steuer Jahrespauschalen fällig. Eine Unterbrechung der Zulassung o.ä. ist damit nicht so einfach und auch nicht sinnvoll.
Dieser Hinweis auf die Jahrespauschalen wurde mit der freundlichen Bemerkung gekontert, es sei nicht immer alles sinnvoll.
Fragen an die "Recht***perten":
1. Ist die Aussage korrekt, dass es völlig unerheblich ist, ob das Fahrzeug auf privatem Grund steht und ob das Fahrzeug überhaupt bewegt wurde.
2. Ist die Pflicht , das Fahrzeug abzumelden, auch gültig bei Jahrespauschalen für Steuer/Zulassung und Versicherung. Bei Neuanmeldung würde die Jahrespauschale ja erneut fällig (zumindest für Steuer)
Schon mal vielen Dank
Christian
PS: Ist es wirklich sinnvoll, in einem Forum für meist Erwachsene Worte wie Recht***perten zu sperren, weil eine bestimmte Buchstabenfolge vorkommt? oder liegt das nicht an den Einstellungen des Forum?
__________________ Kadett B Caravan beige 1,1 N Bj 69; Kadett B LF blau Bj 69; Rekord P2 Olympia grau 1,5 Bj 61; John Deere 2040 Bj 81 (neueste Erwerbung); LT 31 Florida
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31.08.09 10.48 |
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RonHammer
Stuntman-Mike

Dabei seit: 15.07.07
Herkunft: Hildesheim
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RE: Privatstellplatz: HU abgelaufen, trotzdem Verwarnung |
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Zitat: |
...
Polizeidienststelle: Es hätte aber bewegt werden können. ... |
Noch etwas weiter auf die Spitze getrieben - das Fz. muß sogar bewegt werden! Zumindest wenn es im öffentlichen Verkehrsraum parkt. Der sogenannte ruhende Verkehr darf nur einen bestimmten Zeitraum ruhen, irgendwas zwischen 7 und 14 Tagen. Danach läuft man Gefahr ein Knöllchen wegen Nichtbewegen des Fz. zu bekommen. Ist gerade eigentlich schwer in der Diskussion wegen der Umweltplaketten bzw. denen, die keine oder die falsche innerhalb der Zone haben und dort Langzeitparken.
__________________ Suche Brief: Kadett Coupé, Schl.Nr. 429!
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01.09.09 18.47 |
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inspector.kadett
G´studierter Braxer

Dabei seit: 14.04.04
Herkunft: München-Obersendlin
g
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RE: Privatstellplatz: HU abgelaufen, trotzdem Verwarnung |
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danke hbethge, das war mal genau.
hatte ein ähnliches Problem, seitdem schraube ich immer die nummernschilder ab, wenn ich ein auto irgendwo länger abstelle und es sein kann, dass mir zwischendrin die HU abläuft.
nochmal danke!
kann man dich also bei so rechtlichem Amts-chinesisch belästigen?
LG Benno
__________________ 72er Automatic Limo 12S ,
66er Kieme (nach 10 Jahren endlich in der Mache)
71er 4T Caravan (vive-la-France!)
1,75 to. Blitz Feuerwehr, Bj 56
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13.09.09 14.15 |
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jambo
WE TRUST IN RUST!!

Dabei seit: 14.07.07
Herkunft: Sauerland
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1. Ja
2. Normalerweise wird bei Unterbrechung der Zulassung die Zeiten verrechnet (keine Zulassung=Zeit wird von der Jahressumme abgezogen)
Gruß Marc
__________________ 72er B-Limo, 69er Schrägheck, 90er Kadett, 91er Lead 50 und ne 79er Herkules M5
www.marcsgarage.blogspot.com
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31.08.09 11.05 |
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Da kommst Du nicht drumherum. Mein Bekannter hat sogar mal ne Verwarnung für nen TÜV-abgelaufenen PKW-Anhänger bekommen, der auf einem eingezäunten Grundstück stand. Das Ding zeigte mit dem Kennzeichen zur Strasse so dass erkennbar war dass keine HU mehr bestand. Pech gehabt, er musste zahlen (obwohl völlig sinnfrei)
Das Highlight: angenommen, Du transportierst ein zugelassenes Motorrad (oder Auto) auf einem Transportanhänger und die Kennzeichen sind noch dran (mit Siegel), der TÜV ist aber abgelaufen, dann kriegst Du ne Strafe. In dem Fall ists tatsächlich besser wenn man vor Fahrtantritt die Schilder abmontiert.
__________________ Gruß
Wolfgang
Kadett mit OHV-Motor!
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31.08.09 11.38 |
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solange ein Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist muß es eine gültige HU haben, egal ob Privatgrundstück oder nicht. Anders wenn es abgemeldet ist, mit einer gültigen Deckungskarte kannst Du mit dem Teil sogar ohne Kennzeichen bis zur nächsten Prüfstation fahren oder zur Zulassungsstelle.
Gruss Peter
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31.08.09 12.41 |
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Kadzilla73
Schwarzfahrer

Dabei seit: 31.10.06
Herkunft: Travem?nde
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Ah,so nicht ganz richtig.Privatgrund ist Privatgrund.Und wenn du 5 Jahre kein Tüv oder gültige Asu hast.
Man muss auf frischer Tat erwischt werden,also im öffentlichem Strassenverkehr.
Versucht wird das immer gerne,ist ja Geld fürs Staats-Säckel,und meist ist der kleine Bürger nicht aufmüpfig genug um sich selbst Recht zu verschaffen.
Habe selber schon Ticket bekommen wegen abgelaufener Au,auf dem Privatgelände der Stadtverwaltung,musste eingestellt werden,weil es eben direkt als Privatgelände gekennzeichnet war.
Beim abmelden von Autos mit H-Kennzeichen wird die restliche Steuer nicht gutgeschrieben,da die Fahrzeuge schon steuerlich "subventioniert"sind.Also egal ob 7 Monate oder das ganze Jahr.Lohnt sich nur bei einer längeren Restauration.
Gruss vonne Ostsee,de Björn
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31.08.09 12.42 |
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trausti

Dabei seit: 28.10.05
Herkunft: Pfaffenhofen/Ilm
Themenstarter
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Hallo an alle Antworter,
vielen Dank für die Hinweise.
Ich dachte leider, diese Problematik tritt nur bei nichtangemeldeten, unsachgemäß auf Privatgrundstücken abgestellten Schrottfahrzeugen auf.
Zumindest ein Gutes hat die Sache:
Ich muss unsere Garage wieder einmal freiräumen. Meine hat die Angewohnheit, sich immer innerhalb kürzester von einer Fläche in ein Labyrinth zu verwandeln.
Gruß Christian
__________________ Kadett B Caravan beige 1,1 N Bj 69; Kadett B LF blau Bj 69; Rekord P2 Olympia grau 1,5 Bj 61; John Deere 2040 Bj 81 (neueste Erwerbung); LT 31 Florida
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31.08.09 22.29 |
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Bert
Apfelweintrinker

Dabei seit: 07.06.04
Herkunft: Driedorf
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Zitat: |
Beim abmelden von Autos mit H-Kennzeichen wird die restliche Steuer nicht gutgeschrieben,da die Fahrzeuge schon steuerlich "subventioniert"sind.Also egal ob 7 Monate oder das ganze Jahr.Lohnt sich nur bei einer längeren Restauration. |
Habe dieses Jahr ein H-Kennzeichen Auto im April angemeldet und im Juli wieder abgemeldet, habe die restliche Steuer anstandslos erstattet bekommen.
Ein Bekannter wurde auch schon zur Kasse gebeten weil bei seinem Unimog der TÜV abgelaufen war, obwohl das Fahrzeug schon seit Ewigkeiten nicht mehr bewegt wurde und bei ihm auf dem Hof parkt...
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01.09.09 09.03 |
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Jörg Bauer

Dabei seit: 08.11.05
Herkunft: NRW, Paderborn
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Hallo,
wenn sich das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum befindet, sondern auf Privatgelände/Grundstück, kann man für das Überschreiten der HU/AU nicht belangt werden. Dazu müsste die Benutzung des Fahrzeuges nachgewiesen sein/werden.
Laut aktuellem, bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten (was für ein Wort), gibt es auch erst ab 2 Monaten Überschreitung der HU/AU eine Verwarnung. (Im öffentlichen Verkehrsraum)
Die Kfz.-Steuer, egal ob normal oder H wird vom Finanzamt zunächst jährlich erhoben und entsprechend der Zulassungsdauer berechnet/erstattet.
Ebenso verhält sich das bei der Versicherung. Hier jedoch gilt bei den meisten Anbietern: Mindestzulassung im Jahr 6 Monate (an einem Stück). Der Rest des Jahresbeitrages wird dann zurückerstattet.
Also nicht bange machen lassen.
Grüße aus Paderborn
Jörg
__________________ 71er B-L Limo 2t, ex 1.1N - jetzt 1.2S
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01.09.09 13.02 |
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baker1959

Dabei seit: 11.07.06
Herkunft: Regensburg, Stoapfalz
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Was stimmt den nun jetzt?
Einer schreibt Knöllchen auf Privatgrundstück bei abgelaufener HU, ein anderer schreibt kein Problem....
Meine Kinder fahren Moped auf meinem Privatgrundstück
das weder zugelassen noch versichert ist,
Keine HU hat
Auspuff zu laut,
glatte Reifen
Keine Signaleinrichtungen
Führerschein gibts selbstverständlich auch nicht
irgendwo müssen sie ja fahren lernen
Komm ich jetzt in den Knast
Gruß B
__________________ You don't need to fear the 200HP below the seat,
you need to fear the one donkey sitting on top of it.
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01.09.09 18.55 |
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hbethge
Dabei seit: 11.05.08
Herkunft: Bernau bei Berlin
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Auch ein Privatgelände kann öffentlicher Verkehrsraum sein. Öffentl. VR ist definiert als alle Wege, Plätze, Flächen, die
-jedermann
-aufgrund einer wegerechtlichen Widmung oder
-ohne Rücksicht auf die Eigentumverhältnisse
-mit Zustimmung oder unter stillschweigender Duldung
-zur Nutzung tatsächlich offen stehen. Es gibt somit rechtlichen und faktischen öVR.
Auch ein Privatgelände kann öVR sein. Fährt jemand zb. auf einer privaten Wiese oder Feld, welches jedoch für jedermann zugänglich ist mit einem nicht der FZV oder STVZO normgerechten Fz, so kann er sehr wohl durch die Polizei belangt werden. Handelt es sich um ein eingezäuntes Grundstück, das sonst für niemanden zugänglich ist, so hat die Polizei keine Handhabe. Ist der private Stellplatz unabhängig von seinen Eigentumsver. für jedermann zugänglich, so ist es öVR und ein Verrstoß somit Bußgeldbewährt. Das Vorhandesein einer gültige HU ist Voraussetzung zum Erlanden einer Zulassung nach FZV §§ 1 und 3 und damit auch bei nicht fahrend angetroffenen Fz. zu ahnden, wenn sie sich im öVR befinden.
(Ist mein Beruf mich mit solchen Fragen zu beschäftigen.)
Gruß hbetge
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02.09.09 05.32 |
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hbethge
Dabei seit: 11.05.08
Herkunft: Bernau bei Berlin
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Im öffentl. Verkehrsraum abgestellte Fz müssen nach § 10 FZV mit amtl. Kennz. versehen sein ansonsten Ordnungswidrigkeit. Dies kann soweit gehen, dass das Fz geöffnet wird, um an die Fahrgestellnummer zu gelangen. Kosten hat der Halter zu tragen. Zuständigkeit liegt in diesem Fall jedoch nur subsidiär bei der Polizei sondern bei Ordnungsamt und Zulassungstelle.
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13.09.09 17.41 |
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trausti

Dabei seit: 28.10.05
Herkunft: Pfaffenhofen/Ilm
Themenstarter
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"Ausgleichende Gerechtigkeit" oder wie man sich Ärger hätte ersparen können.
Ich bin erst heute dazugekommen, zum TÜV für HU und ASU zu fahren(nur Spurstangenköpfe/Lenkmanschetten ausgetauscht; Fahrzeug seit 3/09 nicht mehr bewegt). Ich war mir sicher, dass noch irgendwelche Überraschungen warten.
Aber Ergebnis: ohne jede Mängel und "mit Bravour bestanden" (Zitat Prüfer)
D.h. ich hätte längst mit geringem Aufwand vorfahren können.
Aber wie es so ist, wenn man 2 Kadetten hat: Hauptsache einer fahrt.
Ich bin happy Christian
PS: Vielen Dank nochmal für die Kommentare!
__________________ Kadett B Caravan beige 1,1 N Bj 69; Kadett B LF blau Bj 69; Rekord P2 Olympia grau 1,5 Bj 61; John Deere 2040 Bj 81 (neueste Erwerbung); LT 31 Florida
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21.09.09 14.30 |
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