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Zum Ende der Seite springen überführung ohne tüv
Autor
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sundust
6000rpm

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Dabei seit: 06.05.06
Herkunft: HH

überführung ohne tüv Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

hallo zusammen,
muss ein fahrzeug, das ich mit 5-tage kennzeichen ausschliesslich überführen will, gültigen tüv haben?
lg und vielen dank im voraus!
27.09.07 11.17 sundust ist offline E-Mail an sundust senden Beiträge von sundust suchen Nehmen Sie sundust in Ihre Freundesliste auf
skippy


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Dabei seit: 12.02.06
Herkunft: HH oder DU

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nein muss es nicht!

__________________
Zitat Walter Röhrl:

Der Unterschied zwischen Frontantrieb und Heckantrieb ist,
das man beim Frontantrieb sieht an welchen Baum man fährt.
27.09.07 12.05 skippy ist offline E-Mail an skippy senden Homepage von skippy Beiträge von skippy suchen Nehmen Sie skippy in Ihre Freundesliste auf
KrystynaKadett


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Dabei seit: 27.02.07
Herkunft: Stade

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nö, brauchste nicht.

Fahrzeuge mit rotem oder Kurzzeitkennzeichen brauchen keine
Abnahme. § 29 StVZO. smile
27.09.07 12.09 KrystynaKadett ist offline E-Mail an KrystynaKadett senden Beiträge von KrystynaKadett suchen Nehmen Sie KrystynaKadett in Ihre Freundesliste auf
Kadettomat


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Dabei seit: 31.08.05
Herkunft: Koellle

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es geht ja sowieso nur um den Versicherungsschutz für das Fahrzeug was im Straßenverkehr bewegt wird , und den hast du ja wenn du die Kennzeichen hast.
27.09.07 12.34 Kadettomat ist offline E-Mail an Kadettomat senden Homepage von Kadettomat Beiträge von Kadettomat suchen Nehmen Sie Kadettomat in Ihre Freundesliste auf
ralfons


Dabei seit: 03.05.05
Herkunft: NRW Muelheim

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Zitat:
Original von Kadettomat
es geht ja sowieso nur um den Versicherungsschutz für das Fahrzeug was im Straßenverkehr bewegt wird , und den hast du ja wenn du die Kennzeichen hast.


na, nach der Ansicht braucht dann wohl keiner mehr zum TÜV????
27.09.07 14.00 ralfons ist offline E-Mail an ralfons senden Beiträge von ralfons suchen Nehmen Sie ralfons in Ihre Freundesliste auf
KrystynaKadett


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Dabei seit: 27.02.07
Herkunft: Stade

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kadettomat hat schon Recht.

ein rotes bzw. Kurzzeitkennzeichen bekommt man eh nur
mit einer Deckungskarte von einer Versicherung.
Denke mal daß er das damit gemeint hat.
Das Fahrzeug sollte aber schon der StVZO entsprechen, sonst
könnte es Ärger geben.
27.09.07 14.27 KrystynaKadett ist offline E-Mail an KrystynaKadett senden Beiträge von KrystynaKadett suchen Nehmen Sie KrystynaKadett in Ihre Freundesliste auf
Kadettomat


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Dabei seit: 31.08.05
Herkunft: Koellle

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Achs ja das stimmt natürlich ich wußte nicht das er sich in eine Berta mit nur einem Rad und ohne Bremsen setzen wollte.
Und mach den Sitz noch vorher mit Tesaband fest damit du wenigstens nicht rausfällst in er Kurve ,denn die Türschlösser sind ja auch hin.
Messer im Kopf Messer im Kopf Messer im Kopf
MfG
Christian

Obwohl es bestimmt genug Verrückte auf den Strassen gibt die sowas wirklich machen würden.
27.09.07 17.48 Kadettomat ist offline E-Mail an Kadettomat senden Homepage von Kadettomat Beiträge von Kadettomat suchen Nehmen Sie Kadettomat in Ihre Freundesliste auf
mvk1234


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Dabei seit: 18.07.04
Herkunft: Wiesbaden

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Hallo Kadettomat


Also bei uns in Hessen geht des schon mal mit einem Kasten Bier.
Nicht des Trinken vor Fahrtantritt, sondern des Sitze hinterm Lenkrad und was für eine Tür, habt Ihr kein Absperrband, Rot/Weiß.


Gruß Steffen

__________________
keine Fragen,
keine Meinung,
keine Antworten,
Ich lese nur noch :-)
27.09.07 19.03 mvk1234 ist offline E-Mail an mvk1234 senden Homepage von mvk1234 Beiträge von mvk1234 suchen Nehmen Sie mvk1234 in Ihre Freundesliste auf
Kadettomat


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Dabei seit: 31.08.05
Herkunft: Koellle

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Hier in Köln auch gern gesehen aber der Kasten solte dan voll sein .
ist ein gerngesehenes Bestechungsgut!

Flatterband , no Risk no fun.
28.09.07 12.01 Kadettomat ist offline E-Mail an Kadettomat senden Homepage von Kadettomat Beiträge von Kadettomat suchen Nehmen Sie Kadettomat in Ihre Freundesliste auf
SalaMonika
Kadett B is my energy

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Dabei seit: 15.04.04
Herkunft: Frankfurt am Main

RE: überführung ohne tüv Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Guckst Du Innernetz:

"Merkblatt Kurzzeitkennzeichen nach § 16 FZV

Sehr geehrter Fahrzeughalter,
bei der Benutzung von Kurzzeitkennzeichen sind folgende Einzelheiten zu beachten:

1. Das Fahrzeug darf nicht zum Verkehr zugelassen sein.
2. Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten (z.B. beim TÜV, DEKRA, GTÜ), Probefahrten (z.B. beim Verkauf oder Kauf des Fahrzeugs) und Überführungsfahrten verwendet werden.
3. Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ist der Fahrzeughalter verantwortlich. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nur bis zu dem auf dem Kennzeichen angegebenen Ablaufdatum in Betrieb gesetzt werden; die Gültigkeit des Kennzeichens ist bis zu dem Ablaufdatum (höchstens fünf Tage ab Zuteilung) beschränkt.
4. Die Gültigkeitsdauer ist auf dem roten Fahrzeugschein vermerkt. Der Fahrzeugschein ist, wenn nicht vom Straßenverkehrsamt geschehen, vor Antritt der Fahrt in deutlicher Schrift auszufüllen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Der Fahrzeugschein ist bei allen Fahrten mitzuführen.
5. Die Kurzzeitkennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Etwa vorhandene andere Kennzeichen sind abzudecken.
6. Die zugeteilten Kurzzeitkennzeichen und der ausgegebene Kfz.-Schein müssen nicht zurückgegeben werden.
7. Zur Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens werden folgende Unterlagen benötigt:
8.
* Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZV (für Kurzzeitkennzeichen)
* Ausweis des Antragstellers bzw. bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, oder
* Pass mit Meldebestätigung
* Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint) und Ausweis des Bevollmächtigten"

__________________
Gruss Monika


Stau is nur hinne blöd, vorne gehts!




28.09.07 14.25 SalaMonika ist offline E-Mail an SalaMonika senden Beiträge von SalaMonika suchen Nehmen Sie SalaMonika in Ihre Freundesliste auf
SalaMonika
Kadett B is my energy

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Dabei seit: 15.04.04
Herkunft: Frankfurt am Main

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Zitat:
Original von mvk1234
Hallo Kadettomat


Also bei uns in Hessen geht des schon mal mit einem Kasten Bier.
Nicht des Trinken vor Fahrtantritt, sondern des Sitze hinterm Lenkrad und was für eine Tür, habt Ihr kein Absperrband, Rot/Weiß.


Gruß Steffen


Geht auch mit ganz ohne Sitz! Hockt mer halt uff de Rückbank gelle.

__________________
Gruss Monika


Stau is nur hinne blöd, vorne gehts!




28.09.07 14.29 SalaMonika ist offline E-Mail an SalaMonika senden Beiträge von SalaMonika suchen Nehmen Sie SalaMonika in Ihre Freundesliste auf
mvk1234


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Dabei seit: 18.07.04
Herkunft: Wiesbaden

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Hallo Moni,

Geht nur mit lange Stelze, aber so einen haste ja deheim,
und da geht dann auch die Nummer, ich waes net Herr Wachtmoester ich hab hinne gesesse.
Gefahrn is der, der ach den Sitz geklaut hat.

Gruß Steffen

__________________
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28.09.07 19.29 mvk1234 ist offline E-Mail an mvk1234 senden Homepage von mvk1234 Beiträge von mvk1234 suchen Nehmen Sie mvk1234 in Ihre Freundesliste auf
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