Verkauf in Nicht-EU Land |
sundust
6000rpm

Dabei seit: 06.05.06
Herkunft: HH
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Hallo,
gibt es bei einem Autoverkauf ins Ausland (England, Irland, Schottland) beim Kaufvertrag irgendwelche Besonderheiten zu beachten?
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15.08.07 22.10 |
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LSman unregistriert
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Hallo Sundust,
GB ist allerdings ein EU-Land, Irland ebenfalls. Wichtig ist, daß das Auto abgemeldet verkauft wird, damit es hinterher keine Probleme gibt mit der Zulassungsstelle. Auch ist es sinnvoll, den Übergabezeitpunkt im Vertrag festzuhalten, falls der Käufer einen Unfall hat oder Unfug mit dem Auto anstellt. Das sind aber Punkte, die auch in jedem inländischen Vertrag stehen sollten.
Weiterhin solltest Du Garantieansprüche explizit ausschließen.
Beste Grüße,
Rainer
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16.08.07 00.10 |
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sundust
6000rpm

Dabei seit: 06.05.06
Herkunft: HH
Themenstarter
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Vielen Dank!
... reicht somit der übliche Standard-Kaufvertrag. Ich werde die Punkte, die Du genannt hast, beachten. Abmelden oder stillegen? Wohl abmelden, wird deutsche TÜV Zeit auf der Insel eigentlich übernommen, oder gibt's eh' neuen TÜV Termin? Ach ja, und Danke für EU, ja, da war was, nur das England keinen Euro hat. Aber dafür die Iren, den mit der Harfe auf der Rückseite.
Viele Grüsse, Ivo
Garantie jibbet natürlich nich, obwohl ich bei einem Kadett auch noch 30 Jahre Mobilitätsgarantie draufgeben könnte.
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16.08.07 14.50 |
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