brief mit tüv und asu ohne fahrzeug |
mike
Backsideseven

Dabei seit: 08.05.06
Herkunft: muenchen - sendling
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brief mit tüv und asu ohne fahrzeug |
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klingt seltsam, is aber so
also
n freund von mir hat nen firmenwagen - plastik audi....
und im sommer nen alten bmw.....
jetzt kann er bei der versicherung nicht mehr prozente reduzieren
und er hätte gern nen brief von nem mopet das eigentlich zum schrotter geht, damit er es anmelden kann......
verständlich??
wer sowas hat - mejd di bei mia und beim bäda ..... aso, n bäda kennts ja ihr ned .... ja bei mir dann
__________________ BRAINDEAD BUT FUNKY
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15.06.07 00.15 |
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mawatip unregistriert
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nennt man das Beihilfe zum versicherungsbetrug ?
unverständlich !
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15.06.07 08.15 |
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LSman unregistriert
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Hallo Mike,
Tip: Wenn es darum geht, ein Erstfahrzeug nachzuweisen, akzeptieren manche Versicherungen auch ein Mofa / Moped als solches. Ein Wrack mit ABE läßt sich mitunter kostenlos auftreiben, das wäre wohl die kostengünstigste Lösung
...
Beste Grüße,
Rainer
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15.06.07 08.22 |
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baker1959

Dabei seit: 11.07.06
Herkunft: Regensburg, Stoapfalz
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@mawatip,
betrug ist das in keinem Fall, sondern ein 0 Risiko für die Haftplicht. Ich kann alles und jeden versichern, bei jeder Gesellschaft die einen akzeptiert. In dem Fall, daß das Fahrzeug praktisch nie auf der Straße bewegt wird, dürfte einen jede VG nehmen. Außer man ist U18 und der deutschen Sprache nicht mächtig.
baker
__________________ You don't need to fear the 200HP below the seat,
you need to fear the one donkey sitting on top of it.
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15.06.07 13.51 |
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geb ausnahmsweise dem mawa mal Recht.....und das in einem öffentlichen Forum........das könnte unter Umständen Ärger für den Forenbetreiber bedeuten
Sorry...aber währe besser wenn der Admin diesen Fred löscht.........
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15.06.07 15.54 |
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LSman unregistriert
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Hallo Greenie,
Jurist bin ich nicht, aber ich denke, niemand kann mir vorschreiben, ein versichertes Fahrzeug auch zu fahren. Nach der Existenz des Fahrzeugs wird üblicherweise niemand fragen, wobei eine Nichtexistenz im Zweifelsfalle auch kaum beweisbar wäre.
Beihilfe zum Versicherungsbetrug? Das wäre nach meinem zugegebenermaßen laienhaften Verständnis eher, wenn ein Schaden abgerechnet wird, der nicht besteht oder wenn ein solcher in betrügerischer Absicht zustande kommt oder nur vorgegaukelt wird.
Falls ich irre, möge man mich korrigieren; ich bin mir über das jetzt Gesagte nicht sicher.
Beste Grüße,
Rainer
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15.06.07 16.32 |
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laut Gesetz sind die Zulassungsstellen dazu verpflichtet ein Fahrzeug
zu überprüfen beor es zugelassen wird. ABE und Zustand nach StVZO.
Wird aber nicht gemacht, arbeiten auf Vertrauensbasis was nach Gesetz
auch erlaubt ist. Müßte man ja sonst auch ein paar Tage bei der
Zulassungsstelle verbringen.
Aus diesem Grunde darf man ja auch ohne Kennzeichen aber mit
Deckungskarte zur Zulassungsstelle fahren und sein Fahrzeug
vorführen und anmelden.
Wollte eigentlich noch die § aus meinem Beck raussuchen, aber
keine Zeit mehr.
Das hat aber mit Versicherungsbetrug nichts zu tun, wenn die
Behörden nicht kontrollieren und ein Fahrzeug daß nicht fährt
verursacht keinen Schaden, es werden sogar vom Versicherer
Prämien dafür kassiert.
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15.06.07 16.54 |
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ja nur denke ich wenn es garnichtmehr existiert ist das wieder eine andere Sache
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16.06.07 09.19 |
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LSman unregistriert
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Hallo Greenie,
nur: Wie will man die Nichtexistenz eines Fahrzeugs beweisen? Es kann beispielsweise im Ausland sein...
Insofern würde ich mir da keine großen Sorgen machen.
Beste Grüße,
Rainer
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16.06.07 09.38 |
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mawatip unregistriert
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es bleibt beim §§ 263, 27 - hier geht es um den beabsichtigten Schaden, einen geringeren, nicht gerechtfertigten Beitrag zahlen zu wollen.
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16.06.07 09.56 |
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ich für meinen Teil frage mich wo der effektive Nutzen ist....
ich melde ein nicht existentes Fahrzeug an und bezahle Steuer und Versicherung dafür,um bei einem anderen Fahrzeug weniger zu bezahlen
ich denke das würde sich gegeneinander aufrechnen vorallem wenn doch mal einer dahinter kommt
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16.06.07 13.51 |
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LSman unregistriert
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Hallo,
finanziell kann es sich rentieren, wenn man eine Versicherung hat, die ein Mofa als Alltagsfahrzeug akzeptiert. Man kauft mit der ABE ein Versicherungskennzeichen und meldet seine Autos dann halt als Oldtimer an. Wer keinen großen SF-Rabatt hat, kann damit in der Tat Einiges sparen.
Beste Grüße,
Rainer
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16.06.07 14.15 |
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naja.....Legal......Illegal.......Scheißegal.......
mann kann sich auch selbst ins Aus manövrieren.......
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16.06.07 14.39 |
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