Realistischer Kaufpreis oder zuviel des guten ? |
SalaMonika
Kadett B is my energy

Dabei seit: 15.04.04
Herkunft: Frankfurt am Main
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Zitat: |
Original von mawatip
"Man kann dann immer noch - jawohl! - an den Käufer herantreten und den Kauf rückgängig machen, wenn der einem zu viel Geld abgeknöpft hat und sich durch ein Gutachten versteckte Mängel oder unwahre Behauptungen im Kaufvertrag nachweisen lassen. Auch bei privat gekauften Pkw ist das möglich (§ 119 II BGB -Irrtum- und § 434 BGB -Sachmangel-). "
Solche völlig falschen, apodiktischen "Rechtsauskünfte" machen mal wieder klar, daß beruflich fundierte Rechtsberatung Sinn macht.
Beim Thema Recht glauben leider immer noch viele Laien, mitreden zu können bzw. "mal gehörtes" breit zu treten oder Rechtslagen per Lektüre des BGB für sich abzuleiten.
Mann, mann - beim Thema Medizin würde doch ein Ungelernter auch keine Anamnese erstellen oder ein Mechaniker ein KFZ-Problem nicht per Ferndiagnose aufklären können. |
Du mußt ja wissen, wieviel oder wie wenig ich mich mit rechtlichen Dingen auskenne oder jemanden an meiner Seite weiss, der sich auskennt. Wenn Du einen Gebrauchtwagen verkaufst und es stellt sich bis zu 6 Monaten nach Kauf per Gutachten heraus, dass der Wagen ein reparierter Unfallwagen war (was man teilweise auch auf den 3. Blick als Laie nicht sehen kann), verliert der Verkäufer jeden Prozeß.
Ach ja: Lern noch mal die Vokabeln. Ein Arzt stellt eine Diagnose und keine Anamnese!
__________________ Gruss Monika
Stau is nur hinne blöd, vorne gehts!

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13.04.08 18.43 |
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SalaMonika
Kadett B is my energy

Dabei seit: 15.04.04
Herkunft: Frankfurt am Main
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Zitat: |
Original von Fleischi
:
@Monika
Wenn mir als Verkäufer jemand sagen würde, er geht nach dem Kauf zum Gutachter und lässt sich nach einem evt. Gutachten den zuviel gezahlten (?) Preis wieder rausgeben, das würde ich
a
als Drohung ansehen und
b
mit dieser Person keinen Kauf und andere Geschäfte abschließen
Die Verhandlungen wären an Ort und Stelle für mich erledigt.
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Wieso denn? Wenn mir - wie hier geschildert - der Verkäufer sagt, der Wagen sei 3800 EUR wert, muss er mir schon die Chance geben, das überprüfen zu lassen oder er beweist es mir, indem er selbst ein unabhängiges Gutachten vorlegt und wenn sich seine Darstellung bewahrheitet, habe ich auch kein Problem damit, das Gutachten zu bezahlen. Außerdem, was heißt Drohung? Ich würde ihn bei den Kaufverhandlungen fragen, ob es für ihn ein Problem darstellt, wenn ich den Wagen einem Gutachter vorstelle. Hat er nichts zu verbergen, sollte es für ihn ok sein. Ansonsten ist er der falsche Geschäftspartner für mich.
__________________ Gruss Monika
Stau is nur hinne blöd, vorne gehts!

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von SalaMonika: 13.04.08 19.19.
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13.04.08 18.55 |
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SalaMonika
Kadett B is my energy

Dabei seit: 15.04.04
Herkunft: Frankfurt am Main
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Zitat: |
Original von Fleischi
:
@Monika
Wenn mir als Verkäufer jemand sagen würde, er geht nach dem Kauf zum Gutachter und lässt sich nach einem evt. Gutachten den zuviel gezahlten (?) Preis wieder rausgeben, das würde ich
a
als Drohung ansehen und
b
mit dieser Person keinen Kauf und andere Geschäfte abschließen
Die Verhandlungen wären an Ort und Stelle für mich erledigt.
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Wieso denn? Wenn mir - wie hier geschildert - der Verkäufer sagt, der Wagen sei 3800 EUR wert, muss er mir schon die Chance geben, das überprüfen zu lassen oder er beweist es mir, indem er selbst ein unabhängiges Gutachten vorlegt und wenn sich seine Darstellung bewahrheitet, habe ich auch kein Problem damit, das Gutachten zu bezahlen. Außerdem, was heißt Drohung? Ich würde ihn bei den Kaufverhandlungen fragen, ob es für ihn ein Problem darstellt, wenn ich den Wagen einem Gutachter vorstelle. Hat er nichts zu verbergen, sollte es für ihn ok sein. (Immer vorausgesetzt, ich habe selbst keine Ahnung und auch niemanden, der mich beim Kauf begleiten und beraten kann)
__________________ Gruss Monika
Stau is nur hinne blöd, vorne gehts!

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13.04.08 18.56 |
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brechi unregistriert
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Zitat: |
Original von mawatip
Rechtsnormen sind abstrakt bzw. nicht für den individuell-konkreten Einzelfall gemacht.
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Je individueller die "Mittel" für die Rechtshilfe, um so konkreter der Ausfall des Urteils.
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13.04.08 20.28 |
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mawatip unregistriert
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Hi Krischan,
solltest Du mich gemeint haben: in diesem thread fahre ich tatsächlich nicht mehr mit - insbesondere ist es mittlerweile zu nervig, auf eine Motorradfahrerin, die weder kuppeln noch bremsen kann, Rücksicht zu nehmen. Liegt wahrscheinlich daran, daß sie weiterhin krank ist - kein Wunder wenn ihr Arzt ohne eine Anamnese diagnostiziert.
Gruß,
Mark
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von mawatip: 13.04.08 23.07.
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13.04.08 22.57 |
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Fleischi
Opel - Legende

Dabei seit: 05.01.05
Herkunft: Bayern PLZ 93444
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Hallo Monika,
ein weiser Mann hat mal gesagt: Es ist nicht wichtig was man sagt, sondern was der Andere versteht .......
Wahrscheinlich hast Du das aber überlesen
Wenn mir jemand sagen würde, er geht NACH NACH NACH
dem Autokauf zu einem Gutachter und möchte zuviel bezahltes Geld herausbekommen, mit dem würde ich kein Geschäft machen.
weil ==> macht doch freiwillig kein Mensch
=====> also dann nur über Rechtsanwalt
=====> ergibt nur Streß
Deswegen ist mir der erste Ärger lieber als der Letzte.
Selbstverständlich kann jeder, der von mir ein Auto kaufen möchte, es auf Herz und Nieren vor! dem Kauf prüfen.
ich bin der Meinung bei unserem Hobby gilt:
"Gekauft wie gesehen"
Für meine Verkäufe gilt: Wenn was nicht in Ordnung ist, wirds zurückgenommen. Aus.
Eine Rechtsauslegung wie beim Kauf einer Kaffemaschine hat hier nichts zu suchen.
Wer einen Oldtimer fahren möchte, und das ist der Kadett B, der kann keine Neu- oder Gebrauchtwagengarantien erwarten.
Es kann doch jeden Tag etwas kaputt gehen (Gott sei Dank ?!)
Das wars für mich in diesem Thread.
Gruß Robert
__________________ Suche MIDI Kit- Gutachten und Automatic-Teppich
Rallye 1900, Ascona 19/SR, Manta A 19/SR, ASCONA B Sport, Fastback LS 1700, Kieme ab Fgstnr. zum Rest.
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14.04.08 07.39 |
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smeagol unregistriert
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Ich wünschte ein Arzt würde bei einer Anamesendiagonse feststellen, das ich an Amnesie leide!
Dann könnte ich wenigstens so manchen Schlagabtausch hier vergessen!
Amnesie (von griech. a „ohne, nicht“ und mnesis „Erinnerung“) bezeichnet eine Form der Gedächtnisstörung für zeitliche oder inhaltliche Erinnerungen.
Da dieses Thema nunmehr keinen Mehrwert für das Forum bringt, schließe ich hinter mir die Tür und berate mich mit den anderen Moderatoren wie wir weiter vorgehen!
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14.04.08 07.54 |
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