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Geschrieben von Coupe 69 am 29.07.10 um 19.32:

 

Nabend,
Glaube das es hauptsächlich nach Baujahr geht.
Es gab hier aber Grenzfälle die nach Fahrgestell
Nummer gingen. Kommt aber immer ein bischen
auf den Tüver an. motz



Geschrieben von CpFuture77 am 29.07.10 um 19.37:

 

ez april 70,aber ist des nicht sache der zulassungsstelle die befreiung zu erteilen?habs so aus den ganzen beiträgen rausgelesen



Geschrieben von Yogi am 29.07.10 um 21.32:

 

Ich kann nochmal wiederholen:

Mein 71er A-Ascona (bis MotorNr.) wurde als befreit anerkannt, allerdings nicht schriftlich!
Steht ja auch drin, die Ausnahmegenehmigung ist mitzuführen.

Ich habe weder hier noch woanders in den letzten 5, 6 Jahren Ärger gehabt. Weder mit Polizei noch mit TÜV, trotz sichtbar fehlender ASU-Plakette.

hut



Geschrieben von d_sal am 30.07.10 um 07.04:

 

Guten Morgen,

mal kurz "off-Topic" - gibt es evtl. solch eine AU-Ausnahmeregelung, wie auf Seite 1 gezeigt, auch für Ascona B?

Grüße

Det



Geschrieben von CpFuture77 am 30.07.10 um 07.19:

 

denke nicht da er einfach zu jung ist



Geschrieben von Yogi am 30.07.10 um 08.15:

 

Bislang ist nur diese eine Ausnahmegenehmigung bekannt, und die betrifft nur Motoren bisMotorNr bzw. Baureihen bis ca. 73, also alles was vor der Abgasänderung war.



Geschrieben von Greenie am 30.07.10 um 18.53:

 

bei mir stehts sogar im Schein eingetragen...(vom § 47StvZo befreit) biggrin



Geschrieben von CpFuture77 am 30.07.10 um 20.23:

 

so
schüssel ist angemeldet und die gute frau von der zulassungsstelle hat,trotz erklärung, net a mal gewust für was die genehmigung gut ist
gut für mich biggrin



Geschrieben von Armando am 04.08.10 um 18.40:

 

Hey Greenie ,

würdest Du mir ein Foto oder einen Scan von deinem Schein zukommen lassen, meine KFZ Stelle hat gesagt sie könnten da nix eintragen. Damit machen Sie es vielleicht doch.

Danke


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