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Geschrieben von BONITO am 06.12.12 um 12.34:
Zitat: |
Original von kadettodo
Zitat: |
Original von Altölhersteller
Die Dame hat ein Rückgabe- bzw. Rückabwicklungs-Recht. |
Erkläre mir mal bitte, warum diese Fau ein Rückgabe- bzw. Rückabwicklungsrecht hat. |
Das hat JEDER Käufer in Deutschland nach dem Fernabsatzgesetz.
Als Privatmensch kannst du aber eine Rückgabe aber vertraglich ausschließen.
Als Gewerbe nicht.
Dafür gibt es nur wenige Ausnahmen.
Dieses greift hier, da kein "Fernabsatz" vorliegt, aber nicht.
In dem Falle ging es eher um eine Rückgabe wegen "arglistischer Täuschung" oder gar Betrug durch falsche Versprechungen oder weglassen von wichtigen Merkmalen.
Wofür hier kein Anhaltspunkt vorliegt...
Gruß
Wolfram
Geschrieben von Altölhersteller am 06.12.12 um 12.38:
@kadettodo
Rückgaberecht:
Hat ein Käufer seine Willenserklärung abgegeben ohne jedoch die Ware zu kennen, muss er sich hier alleine auf die Angaben des Verkäufers verlassen und kann diese nicht eigenständig überprüfen. Aus diesem Grund schuf der Gesetzgeber §§ 312 b- 312 f BGB. Hierin wurde genauestens festgehalten, was der Verkäufer darf, worauf er achten muss und welche Rechte der Käufer hat. § 312 d BGB verweist hinsichtlich des Widerrufs- und Rückgaberechts auf §§ 355,356 BGB, schränkt diese jedoch zusätzlich ein. Für den Verbraucher wichtig ist, dass die Widerrufsfrist erst bei Erhalt der Ware beginnt. Bei Dienstleistungen, bei denen für gewöhnlich keine Ware geliefert wird, beginnt diese unmittelbar nach Vertragsabschluss zu laufen. Kommt der Verkäufer seinen Informationspflichten aus § 312 c BGB nicht nach, entsteht dem Verbraucher kein Schaden, da in diesem Fall die Frist erst gar nicht anläuft.
Das Rückgaberecht selbst ist quasi ein Unterfall des Widerrufsrechts, denn durch Rücksendung der Ware zeigt der Käufer an, dass er, da er an dieser kein Interesse mehr hat, logischerweise auch den Vertrag nicht länger aufrechterhalten will.
Will der Käufer hingegen nur einen Fehler reklamieren, soll der bestehende Kaufvertrag sehr wohl fortbestehen, denn hieraus erwachsen dem Käufer die Ansprüche und Rechte aus der Sachmängelhaftung.
Verstanden?
Geschrieben von VILEDA am 06.12.12 um 16.57:
Mensch Baker jetzt stell Dich nicht so an. Du kannst der Dame doch wohl vier neue Reifen bezahlen. Das ist doch wohl das mindeste
Ne, Spaß beiseite.
Seh ich genauso. Wenn Sie Geld will dann nur gegen die alten Reifen im Austausch evtl. mit Wertausgleich für Dich...
Davon abgesehen spare ich schon an mancher Ecke, aber nicht bei Reifen und Bremsen.
Mit den sieben Jahre alten Reifen komm ich dank ESP und ASR und was weiß ich noch alles nicht mal den kleinsten Hügel rauf obwohl da noch 5,5 mm Profil drauf sind. Hilft ja nix. Da müssen neue her. Und jetzt fährt der Vectra als hätten wir trocken und sonnenschein.
Geschrieben von kadettodo am 06.12.12 um 17.55:
@altöl ....
ich gehe mal davon aus, dass der Te als Privatperson die Sachen vertickt hat.
Ist er ein Gewerblicher, hättest du Recht.
Geschrieben von baker1959 am 06.12.12 um 19.35:
Wahnsinn...
hätte nicht gedacht daß so viele Reaktionen kommen.
Kurz noch ein paar Einzelheiten zum Verkauf.
Hab ich ihr die Reifen mitgebracht und gezeigt und nochmals gesagt "ALTREIFEN" nix für Berge wenig Haftung etc darum hab ich mir Neue gekauft.
Also kein Fernabsatzgesetz und astreiner Privatverkauf.
Gruß B
Geschrieben von kadettodo am 07.12.12 um 08.32:
Zitat: |
Original von baker1959
Also kein Fernabsatzgesetz und astreiner Privatverkauf.
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Geeeeenau!
Geschrieben von ALTOPELHILFE am 07.12.12 um 09.59:
Bei Privatverkäufen gibt es KEIN Rückgaberecht , nur bei Betrug o-Ä. und den muss SIE erstmal nachweisen ! Es gibt ohnehin AUSSER bei Internethandel ( und auch da gibt es klare Grenzen ) KEIN grundsätzliches Rückgaberecht !!!!Alles andere ist Unsinn !
Sie ist in der Nachweispflicht , Dir den Betrug nachzuweisen !
Nach Ihrer Reaktion , die Du geschildert hast , würde ich Ihr gar nichts geben und viel Spass beim Nachweis wünschen !!
Geschrieben von bendermon am 07.12.12 um 20.09:
Ich denke rechtlich ist das klar. Und richtig hast du auch alles gemacht.
Da ihr gemeinsam bei einem Arbeitgeber tätig seid, liegt das Problem
möglicherweise dann dort. Sie sollte sich fair verhalten und nichts Schlechtes
verlauten lassen über dich.
Ist ja bald Weihnachten - lass' einen Profilschneider springen
Geschrieben von Aaaaahhhndi am 10.12.12 um 09.27:
Zitat: |
Original von bendermon
Ich denke rechtlich ist das klar. Und richtig hast du auch alles gemacht.
Da ihr gemeinsam bei einem Arbeitgeber tätig seid, liegt das Problem
möglicherweise dann dort. Sie sollte sich fair verhalten und nichts Schlechtes
verlauten lassen über dich.
Ist ja bald Weihnachten - lass' einen Profilschneider springen
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Huuuuuuuuuiiiiiiiiiiii das wäre mir ja sowas von wichtig.
Ich würde, wie vorher schon angedeutet, folgendes machen: 0. (Null)
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