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Geschrieben von ralfons am 23.10.09 um 00.33:
Hmmm,
als Beamtin mit dem Furhpark
Kadett B Coupé (1970), Porsche 911 SC (1979), Moto Morini 125H Café "Racer" ;-) (1975)
machst Du Dir Gedanken um Mehrausgaben von ca. 25 Euro für Kurzzeitkennzeichen( Versicherung wird ja bei Zulassung angerechnet), bei der Anschaffung der momentan zugelassenen Ersthandlimosine?? Na die Probleme möchte ich haben...
Geschrieben von Big-Elch am 23.10.09 um 11.12:
@Ralfons: das find ich jetzt ein bißchen kleinkariert...soll sie jetzt die 25€ aus dem Fenster schmeissen, weil sie teure Fahrzeuge besitzt?
- vielleicht sind die Fahrzeuge auch nur geerbt; soll sie dann welche davon verkaufen, um die 25€ aufzubringen?
- ausserdem können ja auch andere von dem Thema profitieren...
lG,
Bernd
p.S.: und es gibt auch Beamte die wenig Geld bekommen ( jaja ich gestehe mich auch manchmal über einige Exemplare dieser Berufsgruppe geärgert zu haben ;-) )
Geschrieben von Jessica1979 am 23.10.09 um 14.30:
@ ralfons:
Schon mal drüber nachgedacht, dass
1. es Leute geben soll, die sich Dinge nur "leisten" können, weil sie ihre Kohle nicht wahllos zum Fenster rausschmeißen, sondern sich vor mal n paar Gedanken machen?
2. die Tatsache, dass man nen gebrauchten Porsche fährt, nicht automatisch heißt, dass man viel Kohle hat (jeder neue Golf kostet mehr als ich für meinen 11er hingelegt hab!)?
Und was hat das damit zu tun, daß ich Beamtin bin?? Wenn einer ne Idee hat, wie ich damit reich werden kann, bitte E-Mail oder PN an mich

!
Sorry, aber konnt ich mir nicht verkneifen

!
25 Euro sind mindestens 10 Mantaplatten!!!!!
Geschrieben von 68er am 24.10.09 um 08.56:
wie ist es dann wenn man sein Fahrzeug baulich verändert z. B. Sportfahrwerk, u. breite Reifen montiert, welche nicht eingetragen sind?
dann dürfte man mit dem KFZ ja auch nicht zum TÜV fahren, um die eintragen zu lassen oder was meint Ihr
68er
Geschrieben von polarweiß am 24.10.09 um 16.23:
Fazit: jeder weiß a bisserl was, aber keiner weiß es richtig. Meine Meinung: die Zulassungsstelle hat ein Telefon, ebenso die Polizei und der TÜV. Warum ruft man dort nicht an, fragt nach und erhält so eine Aussage von Leuten, die es wissen müssen.
Wenn man sich so die 25,-- für die Kurzzulassung sparen kann, dann würde ich das auch machen, warum sollte man es zum Fenster rauswerfen für eine Leistung, die man auch so haben kann? Hat übrigens nix mit dem Fahrzeugbestand zu tun, hab auch noch weitere Autos und kein Problem damit bei solchen Dingen Geld zu sparen (solange es legal ist).
Geschrieben von gt-oldie am 26.10.09 um 10.29:
hallo
ich hol es nochmal hoch. war heute bei der zulassung und tüv. da kam folgende aussage zu stande:
tüv: wenn das auto noch zugelassen ist, am besten beim tüv einen termin ausmachen und dann dort hin fahren. bei einer möglichen kontrolle auf dem weg dorthin passiert nichts, kein strafzettel und sonst nichts.
ummeldung: wenn das zugelassene auto keinen tüv hat gibt es auch keine ummeldung, zuerst zum tüv. siehe oben.
zulassung von fzg. das abgemeldet ist: deckungskarte besorgen, nr-schilder montieren (kann man sich vorher reservieren lassen, nr-schilder machen lassen) und damit auf dem direkten weg zur zulassung fahren.
laut aussage von beiden stellen ist kein kurzkennzeichen notendig, warum auch.
gruß dieter
Geschrieben von Big-Elch am 27.10.09 um 15.04:
da bleibt noch das Problem, dass sie dann 2mal TÜV-Gebühr bezahlen muß wenn das Auto angemeldet bleibt, oder ?
Wenn man es abmeldet, braucht man nur einmal hin, oder ?- und dann braucht man doch wieder das Kurzzeitkennzeichen...?
lG,
Bernd
Geschrieben von schröder am 27.10.09 um 15.12:
genau so
Edit sagt, wenn ich das Auto Morgens abmelde kann ich ja eigentlich den ganzen Tag noch fahren. Ist ja alles bezahlt und Versicherungstechnisch
abgedeckt.
Danach zum TÜV und wieder zum STVA zum anmelden.
Geschrieben von 68er am 27.10.09 um 18.21:
Zitat: |
Original von Big-Elch
da bleibt noch das Problem, dass sie dann 2mal TÜV-Gebühr bezahlen muß wenn das Auto angemeldet bleibt, oder ?
Wenn man es abmeldet, braucht man nur einmal hin, oder ?- und dann braucht man doch wieder das Kurzzeitkennzeichen...?
lG,
Bernd |
nein, man muss nur warten bis die 2 Jahre überzogen sind, dann musst nur 1x bezahlen, war letztens bei meinem Anhänger auch der Fall.
68er
Geschrieben von mvk1234 am 27.10.09 um 18.56:
Das ganze ist Ländersache und wird auch in jedem Bundesland anders gehandhabt. In Hessen braucht man eine Deckungskarte um ein nicht zugelassenes Fahrzeug zu bewegen.
Egal ob Tüv abgelaufen oder zwecks Umbauabnahme usw. es soll nur auf dem direkten Weg sein. Wenn man nicht zum nächten Tüv möchte weil der das ein oder andere nicht abnehmen würde und man hat sich den Tüv seines Vertrauens herraus gesucht, sollte man mit dieser Tüv Stelle einen Termin machen, damit die Polizei die möglichkeit hat den Termin zu Prüfen.
Genau so kann man mit Schildern Vorfahren die am Auto sind und auf die er Zugelassen war, auch wenn der Wagen Abgemeldet ist, das mit dem auf dem direkten Weg ist von den Versicherern wegen der Deckungsfrage, es kann auch so sein das die nächste Prüfstelle bestimmte Eintragungen gar nicht macht und dann muß man sowieso zu einer anderen Prüfstelle und weiter entferntem Tüv.
Es ist auch so, das nicht jeder Beamte, egal ob Tüv, Zulassung oder Polizei die Vorschriften genau kennt, nicht umsonst ist auf jedenfall der Weg zum Zulassungsleiter oder einem der anderen Leitenden Angestellten, kann von Vorteil sein. Wenn man etwas genau weiß, weil man sich Informiert hat kann man ruhig dort einmal vorsprechen.
Auch diesen Behörden sind wieder Ministerien vorgeschaltet die man einschalten kann wenn man an einer solchen Stelle einfach abgewimmelt wird, mit das stimmt schon so wie mein Kollege Ihnen gesagt hat. Die Vorschriften sind Ständig im Wandel, auch in Hessen, ich höre fast jede 3 Woche auf der Zulassung, das hat der RP in Darmstadt so beschloßen und wir müßen das leider Umsetzen.
Fragen kostet nix.
Gruß Steffen
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