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Geschrieben von Greenie am 08.07.09 um 21.02:

 

hab meinen jetzt umgemeldet auf Heidelberg und mein eintrag mit der §47 Befreiung wurde auch so Akzeptiert...Jetzt ist mein SR1100H weg cry es war zwar frei aber mit HD vorne drann zu lange für ein Nummernschild....HD-SR1100H passte einfach nicht drauf.... motz



Geschrieben von inspector.kadett am 08.07.09 um 21.30:

 

in der zulassungsstelle münchen haben die ewig rumgesch...
ging bis ganz nach oben zum dienststellenleiter.
der meinte die ausnahme gelte für §47 (vorgeschriebene werte)
der § 47a(regelmässige Untersuchung) der nach der Ausnahmegenehmigung rauskam ist hiervon nicht betroffen.

Auf meine Frage: das heisst also ich muss regelmässig zu ASU und mir bestätigen lassen, dass mein wagen irgendwelche werte nicht einhalten muss?

ANTWORT JA!

ich musste sofort ohne irgendwas zu sagen raus, sonst hätt ich ihm glaub ich ein brett gegeben!

bei nem freund haben wir eine neuzulassung gemacht mit einem ösi reimport 71er 1,1 caravan.
da hab ich die ausnahmeregelung gleich beim vollgutachtenvorgelegt und gebeten dass er dazu was einträgt. " ggf Ausbahmegenehmigung zu abgasbegutachtung beachten"
das hat gereicht!

also sicher ist sicher!
der amtsschimmel gehört in die klapse!



Geschrieben von parulis am 09.07.09 um 07.21:

 

Gestern habe ich meinen neuen 1.1S 6/66 in Hameln zugelassen. Ein H Schild hatte er vor dem Kauf ja schon. Bei den Zulassungsleuten gab es kein Problem. Leider fehlte auf den Papieren für den Schildermacher eine wichtige Information, nämlich die, das ich keine AU brauche. Ich geb den Kram ab, gehe draussen eine Rauchen und komme wieder rein. Schilder mit 4 Plakettenhaltern liegen fertig da. Es gab n bisschen Diskussion darüber wer das Neue oder das falsche Kennzeichen bezahlt. Ende der Geschichte,die Zulassungsstelle hat es auf seine Kappe genommen. Das Formular gibt für das vordere Kennzeichen nur eine Plakette nicht her.

Gruss Micha



Geschrieben von KrystynaKadett am 18.07.09 um 13.16:

 

Moin

geht doch nicht ohne AU. Die Bescheinigung wurde mitte der 80er ausgestellt als ASU Pflicht wurde. Nach dem neueren Gesetz müssen alle Autos ab EZ 69 zur AU, egal ob mit oder ohneUmgemischluftschraube. Zweiräder ab EZ 89. Habt ihr halt Glück gehabt dass bei einer Kontrolle der nette Beamte in grün-weiss bzw. blau-weiss dieses nicht wusste. War ja auch zur kostenlosen Nachprüfung, (schon geschrieben mit TÜV). Ohne Mängel und die AU war auch kostenlos. CO %0.778. erfreut

Gruss Peter



Geschrieben von Frank B. am 08.08.09 um 12.07:

 

Hallo zusammen,

ich muss die Aussage vom Peter bestätigen. Ich war heute morgen beim GTÜ und habe HU und und H-Gutachten machen lassen.
Die kopierte KBA- Ausnahmegenehmigung wurde nicht akzeptiert. Der Prüfer bestand darauf, dass alle PKW ab Bj. 69 AU- pflichtig sind !
Ansonsten war der Prüfer aber freundlich und hat sich über den alten Kadett gefreut. Die AU war dann auch problemlos und hat letztlich 22 Euro gekostet.

Viele Grüsse Frank.



Geschrieben von El Destructivo am 13.08.09 um 14.01:

 

Als bei meinem Kadett die Bauratabnahme anstand hat der Ingenieur die AU Befreiung nicht akzeptiert.
Begründet hat er dass damit, dass es sich bei meinem Motor um einen 1.1N Motor handele (ist ja eingeschlagen) und in der Ausnahmegenehmigung nur 1.1, 1.1S usw... stehe.
Inzwischen weiss ich auch dass 11N... die Kennzahl für den "normalen" 1.1er ist. (stimmt doch ?)
Als ich mit einem anderen Prüfer sprach sagte er, er würde mir das eintragen, wenn ich irgendwas offizielles beilege aus dem hervorgeht dass 11N der Kennbuchstabe ist und 1.1 die entsprechende "Verkaufsbezeichnung".
Hat vielleicht jemand eine Idee was man da nehmen könnte ?



Geschrieben von Yogi am 13.08.09 um 14.16:

 

Guck doch mal in die einschlägigen Rep-Handbücher, da steht das eigentlich auch so drin, wenn mich nicht alles täuscht. Oder den ETK. kopfkratz



Geschrieben von kadettblimo am 13.08.09 um 14.29:

  RE: ASU-Befreiung

bei den N Motoren ist normalerweise gar nix eingeschlagen, nur 11 und danach dann die Motornummer. Nur bei den S-Motoren wurde das S eingeschlagen um die Varianten auseinanderzuhalten. Kann vielleicht auch sein, dass da mal einer das N, aus welchen Gründen auch immer, nachträglich eingeschlagen hat...

Frag doch den Prüfer, ob du das N rausschleifen kannst. Bei mir wurde mal verlangt, beim Eintrag von nem G-Kat in einen auf E umgebauten 20S das S rauszuschleifen und dafür das E einzuschlagen. Was dann auch gemacht wurde und danach hat´s dann auch den amtlichen Segen gegeben.



Geschrieben von El Destructivo am 14.08.09 um 08.17:

 

Kann ja auch sein dass ich mich vertue, sieht auf jedenfall sehr original aus und nicht nachträglich eingeschlagen.
Vielleicht ein Austauschmotor späteren Baujahrs ?
Was ja nicht gegen die AU Befreiung spricht, da gleicher Motor-Typ.
Aufjedenfall ist die Nummer *11N-0001819*, da kann man doch sicher etwas rauslesen (Baujahr oder ähnlcihes) ?



Geschrieben von Grand Prix am 15.08.09 um 20.20:

  .

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Geschrieben von Armando am 16.12.09 um 08.38:

 

Letzte Woche frischer TÜV ohne AU dank Ausnahmegenehmigung banane



Geschrieben von Aaaaahhhndi am 17.12.09 um 13.05:

 

Mit der neuen AU bleibt alles beim alten, nur die Plaketten fallen weg (gibts nen weißen Kleber drauf) und die AU kann weiter in der Werkstatt Deines Vertrauens gemacht werden! Sie darf dann aber für die HU nicht älter als 4 Wochen sein. Mehr nicht. Wenn doch, musst Du sie halt neumachen. crazy



Geschrieben von katze386 am 17.12.09 um 21.00:

 

und selbst das mit dem weissen aufkleber der über die abgelaufene plakette geklebt werden soll gibt es von bundesland zu bundesland unterschiede die einen kleben weiss die anderen lassen denn alten einfach drauf! Wandhauer



Geschrieben von Yogi am 18.12.09 um 09.05:

 

Ich hab schon seit Jahren keine Plakette mehr und dann will ich da auch nicht so´n weißes Ding drauf! biggrin



Geschrieben von Curtis78 am 18.12.09 um 15.14:

  AU Befreiung

Also ich war jetzt auch beim TÜV, und der Prüfer hat mir gleich mal erklärt, das mein Kadett (09.69) ab nächstes Jahr AU befreit wäre. Ich solle nur die Plakette vorne (ab 2010) runterkratzen. Die AU läuft eh Dezember aus, passt also ganz gut. Ich freu mich darüber, den ich finde AU ist für so alte Motoren (auch wenn robust) eine quälerei. Vielleicht gibt es in diesem Land doch noch sinnvolle Regelungen. Top



Geschrieben von Coupe 69 am 18.12.09 um 15.24:

  RE: AU Befreiung

Wenn Du dir die Ausnhme Regelung hier aus
dem Forum mitgenommen hättest bräuchteste
auch jetzt schon keine Plakette mehr vorne drauf. kiff



Geschrieben von Curtis78 am 18.12.09 um 16.27:

  Au

Mist! Wandhauer biggrin



Geschrieben von mvk1234 am 18.12.09 um 18.18:

 

Ausnahmegenehmigung hin oder her,

meiner Meinung nach, ist das Bescheinigen der AU mit einem falschen Fahrzeugtyp Kadett C oder D oder Corsa 1,2 nicht Gesetzlich Legal.
Wenn diese Modelle nicht mehr im Programm des Testers sind, sollte die AU für das Fahrzeug nicht Durchführbar gehandelt werden und somit eine Befreiung von der selben erfolgen. Ansonsten wäre von Seiten der Polizei diese Bescheinigung eine Fälschung, also man muß sich etwas einfallen lassen, so geht es rein Rechtlich nicht. Ich werde da einmal nachhaken wie das so vom Regierungspräsidium gesehen wird.

Man könnte soweit Gehen, das wir, da wir solche Autos fahren vom Staat zur Urkundenfälschung gezwungen werden, weil sonst gibt es keinen Tüv ab 2010 für die Autos. Der Tüv Prüfer muß das auch nicht mitmachen der kann Sagen ist nicht dieses Auto, die Bescheinigung ist nicht in Ordnung, ich kann so keine Plakette kleben.

Gruß Steffen



Geschrieben von MsSuperman am 19.12.09 um 15.21:

 

@Steffen
Sehe ich auch so. Meiner wird auch immer auf Kadett C gemacht.



Geschrieben von CpFuture77 am 29.07.10 um 19.06:

 

hab da mal noch ne frage zu der abe nummer
in der ausnahmegenemigung ist ja die nummer 4970/2 vermerkt.in meinem brief aber 4970/1
ist jetzt meine nummer älter so das er quasi auf "jeden fall" ne befreiung kriegt oder wie muss ich des genau lesen da meiune fgstnr.auch drunter liegt.
meine 1949531 und in der bescheinigung bis fgst.2608183 wenn ich des richtig lese


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