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Geschrieben von Triple-S am 03.10.07 um 11.47:
Andere Lackierung
Hallo Freunde,
mein Coupe hier links im Bild, soll im Laufe des nächsten Jahres lackiert werden. Es hat jetzt die Farbnummer 115 glaub ich. Ich möchte es aber schwarz haben, weil ich finde, das schwarz und Chromteile besser zusammenpassen als silber und Chrom. Da ich aber dann auch ein H-Kennzeichen haben möchte ist meine Frage nun, ob es damals überhaupt schwarze Kadetten gab. Mein GTÜ-Prüfer meinte, ich bekomme ein H-Kennzeichen, wenn ich ein Schwarz benutze,welches es damals schon gab. Ausser Farbnummer 200 für Dachlackierungen habe ich nichts gefunden. Dürfte ich dann nur das Dach schwarz machen oder die ganze Karossse ? Oder erst H-Kennzeichen machen und dann lackieren ? Wer weiß es...
Geschrieben von STBT78 am 03.10.07 um 12.09:
Hallo, die Farbe (außer Flip-Flop Töne,also die neumodischen Farben) ist nicht relevant für eine H-Zulassung. Bei mir in der Gegend fährt ein pinkfarbener Admiral rum, und der hat ne H-Zulassung.
Gruß Olli
Geschrieben von Piranha am 03.10.07 um 12.10:
RE: Andere Lackierung
Soweit ich weiß , darfst Du jede Farbe benutzen.
Ich werde es mal googeln, hatte da was gelesen was man darf und was nicht.
Geschrieben von daniels am 03.10.07 um 12.17:
Richtig! Such mal im Netz nach der Richtlinie vom TÜV. Kriegste recht häufig als PDF. Da steht das ausdrücklich drin, dass der Farbton freigestellt ist
Geschrieben von KrystynaKadett am 03.10.07 um 12.19:
RE: Andere Lackierung
Moin,
mußte mir neue Zulassungbescheinigungen besorgen, da ich eine AHK
nachgerüstet habe. Dort steht Farbe:rot.
Woher weiß das die Zulassungsstelle welche Farbe der Wagen hat?
Im alten Fahrzeugbrief ist jedenfalls keine Farbe angegeben.
Geschrieben von mvk1234 am 03.10.07 um 12.20:
RE: Andere Lackierung
Hallo Triple-S,
ich weiß nicht was Du für einen GTÜ Prüfer hast aber bei der H Abnahme ist die Farbe freigestellt.
Auszug aus den GTÜ Unterlagen:
Zulässig ist eine original Farbgebung oder eine Zeitgenössische Farbgebung.
Ein Originalton und/oder Originallack wird nicht zwingend gefordert.
Meine Meinung:
Eine Zeitgenössische Lackierung geht von harmlos bis Kriegsbemalung, gerade für die Wilden 70er gilt dies, von mir aus sollten auch Blumen aufgemalt werden können, wenn er dies nicht als Zeitgenössisch anerkennt ist er zu Jung oder zu Alt oder hat seine eigenen Vorgaben, dann fährste besser zu einem anderen.
Gruß Steffen
Geschrieben von Piranha am 03.10.07 um 12.21:
Hab da was im Netz gefunden:
www.oldiparts.de
H-Kennzeichen 1997 nahm der Begriff Oldtimer und damit das H-Kennzeichen Einzug in die Zulassungsordnung. Nur welche Bedingungen, Vor- und Nachteile sind mit dem H-Kennzeichen verbunden? Der wichtigste Vorteil ist der feste Steuersatz. Bei Pkws sind das 192 Euro unabhängig vom Haubraum und der Schadstoffklasse. Es kann sich also vor allem bei einer schlechten Schadstoffklasse und großem Hubraum lohnen. Jetzt ist auch klar, warum so wenig Enten mit einem H-Kennzeichen ausgestattet sind.
Das H-Kennzeichen kann für Fahrzeuge mit einem Alter von mindestens 30 Jahren beantragt werden. Dabei ist die Erstzulassung ausschlaggebend. Diese Regelung wird von den Straßenverkehrsämtern unterschiedlich ausgelegt. Während es bei den einen reicht, dass das Fahrzeug in dem Jahr 30 wird, muss es bei anderen den Geburtstag auch schon gefeiert haben. Wenn man es also eilig hat, sollte man vorher bei seinem Straßenverkehrsamt nachfragen.
Ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen soll der Pflege des "kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen. Anders als beim roten 07er Kennzeichen, gibt es hier keine weiteren Beschränkungen bei der Nutzung. Was aber heißt, dass sich der Schatz in einem originalgetreuen Zustand befinden muss, es sei denn, die Änderungen sind schon mindestens 20 Jahre alt. Wenn an dem Wagen noch mit 15 kräftig geschraubt wurde, muss man also bis zum 35. warten. Die Schwierigkeit besteht auch darin, nachzuweisen, wann das Fahrzeug umgebaut wurde.
Natürlich muss das in einer entsprechenden Begutachtung festgestellt werden, die den alten Bundesländern durch den TÜV und in den neuen Bundesländern durch die DEKRA ausgeführt wird. Dazu haben der TÜV und der <a target="_blank" href="http://www.deuvet.de">Deuvet eine <a target="_blank" href="http://www.tuev-sued.de/auto_tuev/service_shopping/images/Oldtimer-Ka
talog_Tuev_Sued.pdf">Richtline erstellt, anhand der verschiedene Punkte geprüft werden müssen: Zuerst muss die Identität sichergestellt werden. Das heißt Fahrgestellnummer, Typenschild und Motornummer werden abgeklopft. Die Karosserie und das äußere Erscheinungsbild müssen natürlich auch stimmen. Wenn man seinen Käfer zum Kombi umgebaut hat, und das nicht schon vor 20 Jahren, wird es schwierig. Baut man ihn (originalgetreu) zum Cabrio um, das gab es ja im Original, ist das in Ordnung. Auch mit einer Rostlaube sieht es schlecht aus, selbst wenn sie so durch die Hauptuntersuchung kommt.
Der Lack muss nicht im Originalton sein, auch Metallic- und Zweifarbenlackierungen sind erlaubt, eine Mehrfarbenlackierung oder ein Airbrush aber nicht. Werbemotive sind nur erlaubt, wenn sie zeitgenössisch sind. Der Rahmen muss original sein, Nachfertigungen oder Replikas sind nicht erlaubt. Moderner Rostschutz ist natürlich erlaubt. Für die anderen Komponenten kann man zusammenfassen, dass sie originalgetreu sein oder zumindest aus der selben Baureihe stammen müssen. Veränderungen zugunsten der Umwelt oder Sicherheit sind erlaubt.
Ist der TÜV-Stempel älter als 2 Monate, wird gleichzeitig eine Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt. Ist die Betriebserlaubnis bereits erloschen, ist natürlich eine Vollabnahme fällig. Ein Deuvet Fahrzeugpass ist nicht notwendig, kann aber gute Dienste beim Überzeugen des Prüfers leisten, schließlich kann man vom Prüfer kaum verlangen, dass er sich mit allen Details auskennt. Das Fahrzeug sollte mindestens der
Zustandsnote 3 entsprechen. Nach erfolgreicher Begutachtung wird im Fahrzeugschein die Schlüsselnummer 98 eingetragen. Danach ist nur noch eine Zulassung mit einem H-Kennzeichen möglich. Auch ein rotes 07er Kennzeichen ist nicht mehr drin. Das H-Kennzeichen kann nicht als Saisonkennzeichen ausgegeben werden.
Alternativen zum H-Kennzeichen können ein rotes 07er Kennzeichen, ein Saisonkennzeichen oder, beispielsweise bei landwirtschaftlicher Nutzung ein grünes Kennzeichen (steuerbefreit) sein.
Für Anfang 2007 ist eine Neuregelung geplant - ob dann alles besser oder schlechter wird kann man jetzt nur schwer sagen
Geschrieben von mvk1234 am 03.10.07 um 12.27:
Schau mal hier.
PDF] Leitfaden zur Begutachtung von Oldtimern gemäß [§ 23] StVZO ...Dateiformat: PDF/Adobe Acrobat - HTML-Version
Leitfaden zur Begutachtung gem. § 23 StVZO ... Begutachtung von Wettbewerbsfahrzeugen. 4. Reifen für Oldtimer. 4.1. Reifenbauarten. 4.2. Reifenquerschnitte ...
www.ellum.ch/forum/hellboy/gtue.pdf - Ähnliche Seiten
Gruß Steffen
Geschrieben von HEINZ am 03.10.07 um 13.14:
...ein Schwarz was damals benutzt wurde....
sag ihm das ist schon längst eingetrocknet....man fasst es nicht..diese H Kennzeichenhysterie..sowas gibt es nur in einem Land auf dem Globus
Geschrieben von Holgi Seiner am 03.10.07 um 14.34:
Hatte Mich mal mit einem TÜV Prüfer,wegen der Farbwahl unterhalten.Wenn das Auto Orginal aufgebaut wird,sprich Fahrwerk,Felgen,Innenaustattung,Motor,ist Ihm die Farbe egal,auser FlipFlop Lacke.Wird er Tiefer und andere Felgen usw,legt Er wert auf Orginal Lack wegen H.
Habe darauf Mich mit einem anderen Prüfer noch Unterhalten,dem war es egal welcher Lack,da es in den 80igern auch schon Effecktlacke gab.
Geschrieben von müsi am 07.10.07 um 05.00:
moin,
der meinung kann ich mich nur anschliesen,manche tüv heinis sind götter in blauen kitteln,bin selber lackierer und habe ständig mit H-abnahmen zu tun,
aber so ein müll

habe ich noch nicht gehört, die sind eher am meckern,wenn der wagen verkommen(vom lack) aus sieht,auch wenn er keine löcher hat,aber keine abnahme ist quatsch,
was ich weissist,das signal lacke verboten sind.
gruss müsi
Geschrieben von polifax am 07.10.07 um 12.04:
RE: Andere Lackierung
was'n glück, daß ich mit diesem sch...h nix am hut habe! bananenrepublik deutschland(mein lieblings-spruch)!!
Geschrieben von snusbag am 07.10.07 um 17.06:
an der farbe solls ja mal nicht scheitern. wenn doch, dann würd ich zu nem anderen gutachter/tüv-prüfer fahren.
ein bekannter von mir hatte ein ähnliches poblem. er hat in seinem renault alpina v6 an der va die original bremsschläuche gegen hochwertige und vorallem bessere und belastbarere flex-bremsschläuche ausgetauscht.
Folgendes bekam er damals beim TÜV zu hören:
"hier liegt kein originalzustand mehr vor! die 98 kann ich nicht vergeben!!!!" manchmal kommen sich dei herren ingenieure schon wahnsinnig wichtig vor!
Geschrieben von nobates am 07.10.07 um 18.26:
Hai,
ich hatte immer gedacht, dass H steht für historisch. Mittlerweile glaube ich das steht für hysterisch.
Es ist wie immer. Es gibt Leute die haben Connections. Die kriegen dann alles und ein H Kennzeichen und andere haben keine und kriegen kein H Kennzeichen weil die Zigaretten im Aschenbecher von ner Marke sind, die es damals noch nicht gab.
Schade!
Grüße
Uli
Geschrieben von Triple-S am 07.10.07 um 20.04:
das gefühl hab ich auch manchmal
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