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Geschrieben von sundust am 27.09.07 um 11.17:
überführung ohne tüv
hallo zusammen,
muss ein fahrzeug, das ich mit 5-tage kennzeichen ausschliesslich überführen will, gültigen tüv haben?
lg und vielen dank im voraus!
Geschrieben von skippy am 27.09.07 um 12.05:
nein muss es nicht!
Geschrieben von KrystynaKadett am 27.09.07 um 12.09:
nö, brauchste nicht.
Fahrzeuge mit rotem oder Kurzzeitkennzeichen brauchen keine
Abnahme. § 29 StVZO.
Geschrieben von Kadettomat am 27.09.07 um 12.34:
es geht ja sowieso nur um den Versicherungsschutz für das Fahrzeug was im Straßenverkehr bewegt wird , und den hast du ja wenn du die Kennzeichen hast.
Geschrieben von ralfons am 27.09.07 um 14.00:
Zitat: |
Original von Kadettomat
es geht ja sowieso nur um den Versicherungsschutz für das Fahrzeug was im Straßenverkehr bewegt wird , und den hast du ja wenn du die Kennzeichen hast. |
na, nach der Ansicht braucht dann wohl keiner mehr zum TÜV????
Geschrieben von KrystynaKadett am 27.09.07 um 14.27:
kadettomat hat schon Recht.
ein rotes bzw. Kurzzeitkennzeichen bekommt man eh nur
mit einer Deckungskarte von einer Versicherung.
Denke mal daß er das damit gemeint hat.
Das Fahrzeug sollte aber schon der StVZO entsprechen, sonst
könnte es Ärger geben.
Geschrieben von Kadettomat am 27.09.07 um 17.48:
Achs ja das stimmt natürlich ich wußte nicht das er sich in eine Berta mit nur einem Rad und ohne Bremsen setzen wollte.
Und mach den Sitz noch vorher mit Tesaband fest damit du wenigstens nicht rausfällst in er Kurve ,denn die Türschlösser sind ja auch hin.
MfG
Christian
Obwohl es bestimmt genug Verrückte auf den Strassen gibt die sowas wirklich machen würden.
Geschrieben von mvk1234 am 27.09.07 um 19.03:
Hallo Kadettomat
Also bei uns in Hessen geht des schon mal mit einem Kasten Bier.
Nicht des Trinken vor Fahrtantritt, sondern des Sitze hinterm Lenkrad und was für eine Tür, habt Ihr kein Absperrband, Rot/Weiß.
Gruß Steffen
Geschrieben von Kadettomat am 28.09.07 um 12.01:
Hier in Köln auch gern gesehen aber der Kasten solte dan voll sein .
ist ein gerngesehenes Bestechungsgut!
Flatterband , no Risk no fun.
Geschrieben von SalaMonika am 28.09.07 um 14.25:
RE: überführung ohne tüv
Guckst Du Innernetz:
"Merkblatt Kurzzeitkennzeichen nach § 16 FZV
Sehr geehrter Fahrzeughalter,
bei der Benutzung von Kurzzeitkennzeichen sind folgende Einzelheiten zu beachten:
1. Das Fahrzeug darf nicht zum Verkehr zugelassen sein.
2. Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten (z.B. beim TÜV, DEKRA, GTÜ), Probefahrten (z.B. beim Verkauf oder Kauf des Fahrzeugs) und Überführungsfahrten verwendet werden.
3. Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ist der Fahrzeughalter verantwortlich. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nur bis zu dem auf dem Kennzeichen angegebenen Ablaufdatum in Betrieb gesetzt werden; die Gültigkeit des Kennzeichens ist bis zu dem Ablaufdatum (höchstens fünf Tage ab Zuteilung) beschränkt.
4. Die Gültigkeitsdauer ist auf dem roten Fahrzeugschein vermerkt. Der Fahrzeugschein ist, wenn nicht vom Straßenverkehrsamt geschehen, vor Antritt der Fahrt in deutlicher Schrift auszufüllen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Der Fahrzeugschein ist bei allen Fahrten mitzuführen.
5. Die Kurzzeitkennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Etwa vorhandene andere Kennzeichen sind abzudecken.
6. Die zugeteilten Kurzzeitkennzeichen und der ausgegebene Kfz.-Schein müssen nicht zurückgegeben werden.
7. Zur Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens werden folgende Unterlagen benötigt:
8.
* Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZV (für Kurzzeitkennzeichen)
* Ausweis des Antragstellers bzw. bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, oder
* Pass mit Meldebestätigung
* Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint) und Ausweis des Bevollmächtigten"
Geschrieben von SalaMonika am 28.09.07 um 14.29:
Zitat: |
Original von mvk1234
Hallo Kadettomat
Also bei uns in Hessen geht des schon mal mit einem Kasten Bier.
Nicht des Trinken vor Fahrtantritt, sondern des Sitze hinterm Lenkrad und was für eine Tür, habt Ihr kein Absperrband, Rot/Weiß.
Gruß Steffen |
Geht auch mit ganz ohne Sitz! Hockt mer halt uff de Rückbank gelle.
Geschrieben von mvk1234 am 28.09.07 um 19.29:
Hallo Moni,
Geht nur mit lange Stelze, aber so einen haste ja deheim,
und da geht dann auch die Nummer, ich waes net Herr Wachtmoester ich hab hinne gesesse.
Gefahrn is der, der ach den Sitz geklaut hat.
Gruß Steffen
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