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Geschrieben von smeagol am 22.05.07 um 08.39:

  Info zur Zulassung von Oldtimern

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Für Oldtimerfans gibt es gleich mehrere Möglichkeiten ihr automobiles Schätzchen kostengünstig im Straßenverkehr zu bewegen. Das hängt jedoch vom Alter, dem Zustand des Fahrzeugs und dessen Einsatzbereich ab. Wer seinen "Schneewittchensarg" (Volvo 1800 ES), Baujahr 1973, oder 64er "Heckflossen-Daimler" im Alltag nutzen will, ist mit dem so genannten H-Nummernschild am besten bedient. Aber auch mit Saison- und rotem Dauerkennzeichen lassen sich Kosten minimieren. In Einzelfällen – insbesondere bei historischen "Minis" wie der BMW – Isetta mit gerade mal 250 Kubikzentimetern Hubraum – empfiehlt sich sogar die ganz normale Zulassung.


Oldtimer-Kennzeichen (H-Kennzeichen)

Als Oldtimer gelten Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt und als "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" zu bewerten sind.
Der Fahrzeugbesitzer kann seinen Veteranen ohne besondere Einschränkungen einsetzen.
Der Jahres-Steuersatz beträgt pauschal nur 46,02 Euro für Motorräder und 191,73 Euro für Pkw oder Lkw.
Was ist ein Kulturgut?
Hierzu muss der Fahrzeughalter gemäß § 21c der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der "Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimer-Fahrzeugen" eine TÜV-Expertise einholen. Die TÜV-Experten checken dabei, ob der Veteran noch gut in Schuss ist und sich weitgehend im Originalzustand befindet beziehungsweise fachmännisch restauriert wurde. Ein ehemaliger Feuerwehr- oder Militärlaster, der jetzt als Wohnmobil dient, ist somit in der Regel kein Original; ein Porschemotor gehört nicht in einen VW-Käfer und auch schlecht gepflegte Fahrzeuge haben schlechte Karten.
Darüber hinaus überprüfen die TÜV-Spezialisten Folgendes:

Hat das Fahrzeug noch eine gültige Betriebserlaubnis, genügt es, wenn sein verkehrssicherer Zustand durch die Hauptuntersuchung (HU) dokumentiert wird.
Fehlt die Betriebserlaubnis, kontrolliert der TÜV-Fachmann, ob das Fahrzeug generell den StVZO-Vorschriften ("Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge") entspricht. Dabei gelten die Bedingungen zum Zeitpunkt der Erstzulassung und eventuell erforderlicher Nachrüstungen.
Fällt das Gutachten positiv aus, erteilt die Kfz-Zulassungsstelle dem Veteran eine besondere "Betriebserlaubnis als Oldtimer". Damit hat der Besitzer Anspruch auf das Oldtimer-Kennzeichen. Die Form entspricht dem bekannten Euro-Schild, auf das am rechten Rand ein "H" geprägt ist (H = historisches Fahrzeug).

Übrigens: Die Vergünstigungen eines Oldtimer-Kennzeichens können nicht mit denen eines roten Dauerkennzeichens oder eines Saisonkennzeichens kombiniert werden. Eine vorübergehende Stilllegung ist jedoch möglich – etwa für eine Winterpause.


Rotes Dauerkennzeichen
Das "Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung" aus der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO bietet zwar die gleichen Steuervergünstigungen wie das Oldtimer-Kennzeichen, also Jahressätze von 46,02 Euro für Motorräder und 191,73 Euro Pkw oder Lkw, hat aber einen entscheidenden Nachteil: Es darf nur zu ganz bestimmten Anlässen benutzt werden (siehe Einschränkungen).
Besitzt ein Liebhaber gleich mehrere Oldtimer, so kann er sie abwechselnd mit demselben roten Dauerkennzeichen "ausführen". Die Besteuerung erhöht sich dadurch nicht.
Das Fahrzeug braucht weder eine amtliche Zulassung (§ 18 StVZO) noch eine gültige Betriebserlaubnis. Hauptuntersuchungen sind zwar nicht vorgeschrieben, die TÜV-Experten empfehlen den Check jedoch aus Sicherheitsgründen.

Eine Gutachten wird nur dann gefordert, wenn:

keine Fahrzeugpapiere mehr vorhanden sind
die technische Beschreibung in den Papieren lückenhaft ist
das Fahrzeug erstmals in Deutschland in den Verkehr gebracht werden soll
die Zulassungsstelle seinen Zustand nicht beurteilen kann
Einschränkungen
Das Fahrzeug darf nur für spezielle Oldtimer-Treffen auf öffentlichen Straße bewegt werden und nicht im Alltagsverkehr!

Nach der StVZO sind dies "Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des "Kfz-technisches Kulturgut" dienen" – also Schauen, Korsos, Klubtreffen u. ä.
Auch die damit verbundene Hin- und Rücktour sind freigegeben sowie Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten.
Für notwendige Wartungsarbeiten oder Reparaturen dürfen Auto oder Motorrad in die Werkstatt gebracht werden.
Voraussetzungen
Der Oldtimer muss in der Regel mindestens 20 Jahre alt sein.

Die Zulassungsstelle überprüft, ob der Antragssteller "zuverlässig" ist. Das bedeutet, er muss ein amtliches Führungszeugnis und eventuell einen aktuellen Auszug aus dem Flensburger Verkehrsregister vorlegen.
Darüber muss der Eigner einen Eigentumsnachweis erbringen sowie die technischen Daten des Fahrzeugs belegen. Fehlt der Fahrzeugbrief – was häufig der Fall ist – sind andere Bescheinigungen vorzulegen, zum Beispiel der Kaufvertrag oder ein Sachverständigengutachten.
Sind all diese Bedingungen erfüllt, erhält der Antragsteller das rote Dauerkennzeichen und die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen.
Besitzt er mehrere Oldtimer, die er abwechselnd nutzen will, so muss er sich für jedes Fahrzeug einen "besonderen Fahrzeugschein" ausstellen lassen.

Saisonkennzeichen
Das Saisonkennzeichen ist steuerlich manchmal sogar noch günstiger als das Oldtimer- oder rote Dauerkennzeichen:

Während der Geltungsdauer darf das Fahrzeug nach Belieben im Alltagsverkehr eingesetzt werden.
Während der Betriebsruhe gelten die Fahrzeuge als vorübergehend aus dem öffentlichen Verkehr gezogen – nicht als stillgelegt. Dies erübrigt die An- und Abmeldung bei der Zulassungsstelle und spart Kosten.
Die Steuerpflicht entsteht nur für den gewählten Einsatzzeitraum.
Bedingungen
Das Saisonkennzeichen erlaubt eine reguläre Zulassung für mindestens zwei und höchstens elf volle Monate im Jahr. Auf dem Kennzeichen wird rechts die Geltungsdauer vermerkt, etwa 04 – 10 = April bis Oktober.

Nur in dem vermerkten Zeitraum ist das Fahrzeug zugelassen. In der Ruhephase muss es auf privatem Grund abgestellt werden. Nutzung und Abstellen auf öffentlichem Grund sind strikt untersagt.
Die saisonale Zulassung kann nicht gesplittet werden. Es ist beispielsweise unzulässig, das Fahrzeug von März bis Mai und anschließend von Juli bis Oktober zuzulassen.
Da das Fahrzeug nicht stillgelegt ist, müssen auch in der Ruhephase die StVZO-Vorschriften eingehalten werden. So muss etwa der Verkauf unverzüglich der Zulassungsstelle gemeldet werden.
Sinnvoll ist zudem, die vorgeschriebenen Pflichtuntersuchungen wie HU und AU nicht in die Ruhephase zu legen – ansonsten sind sie innerhalb des ersten Monats der Saisonkennzeichenbenutzung nachzuholen. Prüfungs- Probe- und Überführungsfahrten während der Ruhezeit sind nur mit "Kurzzeitkennzeichen" zulässig.
Achtung! Wer sein Fahrzeug außerhalb der Zulassungszeit benutzt, unternimmt eine "Schwarzfahrt", die straf- und haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen kann.

Reguläre Zulassung
Die reguläre Zulassung bietet uneingeschränkte Einsatzmöglichkeiten des Oldtimers. Das Fahrzeug kann nach Belieben an- und abgemeldet werden.
Legt man jedoch den Steuersatz von 25,36 Euro für Benziner und 37,58 Euro für Diesel pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum zugrunde (etwa Fahrzeuge ohne Katalysator), wird das Ganze ein recht teurer Spaß. Lediglich Kleinwagen-Besitzer können sparen. So kostet eine BMW Isetta mit ihrem 250-Kubikzentimeter-Motor lediglich 76,08 Euro (3 x 25,36 Euro) an Steuern. Mit dem H-Kennzeichen wären pauschal 191,73 Euro fällig.

Besonderheiten
Nach den Vorgaben der StVZO dürfte ein Oldtimer fast nie regulär zugelassen werden. Denn: Die technische Ausstattung älterer Modelle – etwa Beleuchtung, Sicherheitsgurte, Fahrtrichtungsanzeiger oder Scheibenverglasung – entspricht in den meisten Fällen nicht mehr den heutigen Anforderungen.
Doch es gilt: Die Bestimmungen, die ein Fahrzeug erfüllen muss, richten sich nach dem Zeitpunkt seiner Erstzulassung. Ausnahme: spätere vorgeschriebene Nachrüstungen wie etwa Blinker.
Bei Importfahrzeugen hängt die Zulassung von der Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen ab.

Versicherung
Auch für Oldtimer muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Viele Versicherer bieten spezielle Veteranen-Tarife an, die deutlich unter den normalen liegen. Es gibt hier zwar keine Schadensfreiheitsrabatte, mitunter jedoch Sonder-Prämien für Mitglieder von Markenklubs. Die meisten Assekuranzen verlangen, dass das Fahrzeug mindestens 20 Jahre alt sein muss und dass neben dem Oldtimer ein zusätzliches Alltagsauto existiert.
Sinnvoll ist zudem der Abschluss einer Vollkasko-, mindestens aber einer Teilkaskoversicherung. Grundlage ist der individuelle Marktwert. Bis zu einer bestimmten Grenze genügt meist die Selbsteinschätzung, ansonsten müssen Wertgutachten vorgelegt werden, die TÜV-Experten selbstverständlich erstellen können. In der Regel reichen so genannte Kurzgutachten.

Hilfestellung
Die kompetenten Oldtimerspezialisten von den TÜV-Servicestationen helfen aber nicht nur bei den erforderlichen Regularien weiter. Sie geben auch Tipps bei anstehenden aufwändigen Restaurierungs- oder Instandsetzungsarbeiten.


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