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Geschrieben von Otto am 31.03.06 um 14.09:

  AU bei Autos ohne Kat

Da wir uns ja neulich schon über die Abgsuntersuchung bei Motorädern unterhalten haben, wollte ich euch eigentlich nur mitteilen, das die die keinen Kat unter ihrem Auto haben ab morgen nur noch alle zwei Jahre zu AU müssen. klatsch

Für alle Fahrzeuge, die keinen oder nur einen ungeregelten Kat haben, gilt dann nämlich auch die 2 Jahres Reglung, wie bei allen anderen auch.
Habe gestern mit einem Tüv Onkel telefoniert, weil ich es genau wissen wollte und der AutoBild nicht so hundertprozentig getraut habe.
O-Ton: " Jaja, die alten Kiste haben da schwer Glück gehabt, aber die ganze Vergasereinstellerei, bringt ja eh nicht viel, die meisten schrauben zu Hause ja dann doch wieder dran rum."

Also ich finde das ein gute Sache. Nicht nur das man sich da nicht mehr drum kümmern muß, man spart ja auch noch Geld dabei. Top



Geschrieben von derfranzose am 31.03.06 um 14.13:

  RE: AU bei Autos ohne Kat

Zitat:
Original von Otto
Also ich finde das ein gute Sache. Nicht nur das man sich da nicht mehr drum kümmern muß, man spart ja auch noch Geld dabei. Top



bist du da sicher?! confused oder müssen wir mit unseren alten mobilen dann nicht etwa den höheren asu-beitrag zahlen..?!



Geschrieben von Otto am 31.03.06 um 14.15:

 

Laut meinen Quellen, bleiben die Kosten für AU und HU die gleichen.



Geschrieben von Greenie am 31.03.06 um 18.11:

 

@Otto.........ich denke Du hast da etwas entscheidendes vergessen...... confused .......die AU wird mit der HU zusammengelegt,aber dadurch hast Du auch fast die doppelten Kosten für die AU,da Du ja bis jetzt 1X im Jahr gefahren bist und so um die 18-25 Euro bezahlt hast ,bezahlst Du jetzt nach der Zusammenlegung c.a.35 Euro für die AU weil die ja dann für 2 Jahre gut ist.............



Geschrieben von Otto am 01.04.06 um 06.16:

 

Das die beiden Untersuchungen zusammengelegt werden ist mir bekannt, nur ist der Preis der für eine AU aufgerufen wir ja eh nirgends gleich. Hier bei uns, wo ich immer hin fahre, bin ich sowieso schon bei 30 Euro, da macht der Rest den Bock auch nicht mehr fett.
Wenn es natürlich so große Preisunterschiede gibt, ist das ziemlich doof.
Wobei ich aber trotzdem gesagt bekommen habe, das sich am Preis nix ändert.
Grundsätzlich gebe ich aber gerne einen 10er mehr aus und habe dann zwei Jahre meine Ruhe.



Geschrieben von Greenie am 01.04.06 um 08.03:

 

Klar...ich würde auch mehr ausgeben,daß ich 2 Jahre Ruhe hab.....naja...seit gestern hab ich dieses Problem nicht mehr,da ich endlich meine AU befreiung bekommen hab................



Geschrieben von khi-soum73 am 01.04.06 um 13.19:

 

Also gilt das quasi ab heute?
Ist das wirklich sicher?
Weil ich nämlich irgendwann in der nächsten Woche meinen Kadett wieder anmelden will und seit heute meine ASU abgelaufen ist.............???????????????????????



Geschrieben von Big-Elch am 01.04.06 um 14.57:

 

die AU-Befreiung müsste für Deinen auch gelten-dafür brauchst Du diesen SCHRIEB
Bernd



Geschrieben von khi-soum73 am 01.04.06 um 15.20:

 

Mhhhhh......... confused

Dachte, bezüglich diesen Schreibens gäbe es auf den Zulassungsstellen soviele Unklarheiten.....????
Dachte auch, nun sei es vielleicht offiziell geregelt, wann wer was und wo.....??
Kann mich da mal einer verbindlich aufklären? Bevor ich nächste Woche auf die Zulassungsstelle renne und mich da zum Affen mache..... evil



Geschrieben von Big-Elch am 01.04.06 um 15.36:

 

ich hatte das bei meinem F-Coupé so gemacht:hab einfach die Plakette abgemacht,und beim Tüv so getan.als sei das ewig so gewesen...ausserdem bin ich ja auch blond(wenn auch dunkel)-und kann auf unschuldig machen.
den Schrieb hab ich für die Bullizisten im Handschuhfach liegen-kam aber nie was.



Geschrieben von polifax am 01.04.06 um 15.57:

 

wenn das mal kein aprilscheiss, äh -scherz war... evil



Geschrieben von Otto am 01.04.06 um 18.06:

 

Dies ist kein Aprilscherz, es ist wirklich so. Habe mich bei verschiedenen Stellen schlau gemacht.

Tschuldigung, aber ich habe das mit der AU Befreiung jetzt immer noch nicht verstanden.
Irgendwie hab ich eine Zahl zuviel bei meiner Fahrgestellnummer. Die Nummer im Gutachten sind 7 stellig, und meine ist 8 stellig. Also habe ich Pech gehabt.



Geschrieben von Big-Elch am 01.04.06 um 19.19:

 

kannst auch nach der ABE-Nr. gehen(steht ja im Brief)-generell sinds die Autos bis so ca. Mai 1971...(ungefähr!)
- daher auch kein 12S
Bernd



Geschrieben von Otto am 02.04.06 um 07.21:

 

Dei ABE Nummer stimmt mit meiner überein, die 4970/2 hab ich im Brief stehen. Und das reicht? confused Wäre ja ne klasse Geschichte. :finger:Wobei meiner ja im April erstzugelassen ist. motz



Geschrieben von Big-Elch am 02.04.06 um 10.59:

 

das Beste ist natürlich,wenn man es so hinbekommt wie der Greenie(und wohl auch andere hier im Forum)-wenn man eine AU-Befreiung eingetragen bekommt.Hier bei unserem Braunschweiger Stammtisch treffen sich ja Leute aus verschiedenen Landkreisen.Wie es jetzt ganz aktuell ist weiss ich nicht,aber in Braunschweig+Salzgitter gab es bei den Zulassungsstellen immer Probleme,die haben den Schrieb nicht verstanden?/akzeptiert,und Erstzulassung nach dem 1.7.1969 immer eine AU verlangt.Der Peiner Landkreis hatte bei Vorlage des Ausnahmegenehmigungs-Schriebs bei einer Zulassung auf eine AU verzichtet-aber auch nichts eingetragen.Sie haben empfohlen,den Schrieb immer mit sich zu führen.Auch der Salzgitter TÜV wollte mir nichts eintragen,meinten aber wenn ich den Schrieb immer mit mir führe,sei das okay mit ohne Plakette....Angehalten wurde ich nie.(klar-bei dem ehrlichen Gesicht cool )
Jetzt wärde mich auch mal interessieren,ob die Khi Soum bei der Anmeldung ne neue AU-Plakette bekommt-die ein Jahr alte AU quasi rückwirkend für zwei Jahre gilt....ich denke mal,das das NIEMAND beantworten kann.... smile
Grüsse
Bernd


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