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Geschrieben von corpse am 19.01.06 um 12.59:

  H-Kennzeichen

moin moin,

hab mal ein paar Fragen zum H-Kennzeichen:

- Wenn man ein H-Kennzeichen hat für ein Fahrzeug, sind die 2 jährigen TÜV-Prüfungen dann die normales HU und AU Prüfungen oder müssen die Prüfer dann wieder gucken ob der Wagen vom Zustand her noch tauglich ist für ein solches Kennzeichen ?

- Kann man ein Auto mit H-Kennzeichen dann auch bei anderen Prüfstellen wie Dekra, Gt? etc prüfen lassen ? scheinheilig


Und noch was... Wenn ich ein H-Kennzeichen habe und das Auto umlackiere (kein Originalfarbton), wie sieht das dann in der Praxis aus mit Polizei, Prüfstelle, Versicherung etc.. welche auswirkungen könnte das haben ?

ich sach schonma danke smile

gruß,
corpse



Geschrieben von khi-soum73 am 19.01.06 um 14.48:

 

Soweit ich weiß, gilt das H-Gutachten unbegrenzt, sprich: es muß nicht alle zwei Jahre mit dem TÜV erneuert werden.
Allerdings kann es einem aberkannt werden, sobald sich das Fahrzeug nicht mehr in mindestens Zustand 3 befindet, welches ja auch ein Anforderungskriterium für eine positive H-Begutachtung ist!

Da das H-Gutachten nicht immer wieder erneuert werden muß, kann man m.E. nach natürlich auch zur DEKRA u.?. zur TÜV-?berprüfung fahren.

Im "Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern" vom TÜV-S?üd steht zur Lackfrage ganz klar folgendes:

"...eine Originalität im Farbton kann nicht gefordert werden, d.h. auch ein pinkfarbener Citroen 11CV kann akzeptiert werden.
Unilackierungen sind in allen Farben akzeptabel. Dies gilt auch für Metallic-Lacke und Zweifarbenlackierungen. Mehrfarbenlackierungen dürfen jedoch nur dann anerkannt werden, wenn solche original angeboten wurden.

Gemusterte Lacke und Motive (Paintbrush) werden nicht anerkannt, ausgenommen sind z.B. Reklamemotive auf Lieferwagen, "aus der Zeit" oder ihnen nachempfundene Aufschriften ect. (z.B. Historische Coca-Cola-Werbung)

Der Lack muß sich in einem ordentlichen Zustand präsentieren, original Patina oder kleinere Kratzer und Minidellen sind in kleinerer Zahl akzeptabel.
Die Zustandsnote "Drei" ist für die positive Begutachtung ausrechend. Grundsätzlich gilt: Je älter das Fahrzeug, desto mehr Schönheitsfehler sind möglich.
Eine Rostlaube kann demnach nicht positiv begutachtet werden, auch wenn die Zuteilung der HU-Plakette nach §29StVZO möglich wäre.
Durchgerostete Türen, Radläufe, Hauben ect. stehen also im Gegensatz zu einer Betriebserlaubnis als Oldtimer....."

Ich hoffe ich konnte Dir helfen, sollte ich in den beiden erstgenannten Punkten falsch liegen, bin ich für konstruktive Kritik offen, den unteren Abschnitt habe ich komplett aus diesem Anforderungskatalog übernommen D:



Geschrieben von mawatip am 19.01.06 um 14.54:

 

die "normale" HU/AU eines Fahrzeugs mit H-Kennzeichen kann jede technische Überwachungsstelle machen, nur die Zuteilung eines H-Kennzeichens ist in dem TÜV (andererseits dem Dekra im Osten) vorbehalten.

HU normal alle 2 Jahre, AU muß aber jedes Jahr (wenn EZ vor 7/69 dann entbehrlich) - es sei denn Du hast einen Kat aber dann solltest Du eigentlich kein H-Kennzeichen bekommen haben.

Polizei und Versicherung werden einen anderen Lack nicht wirklich interessieren. Könnte beim TÜV anders sein, wenn er extrem vom Gesamteindruck abweicht (flipflopflame-Kacke als extremes Beispiel).

Mark


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