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Geschrieben von Brainsen_overkill am 19.03.13 um 19.33:

  Fragen zum Typenschild

Hi,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe mir vor 2 Jahren ein 67er Rekord c coupe gekauft.

Es fehlt dabei der Brief und das Typenschild welches im Motorraum an der linken

Spritzwand sein sollte.

Ich habe nur den alten Kfz Schein und einen Vernuenftigen Kaufvertrag (von einem

gewerblichen Haendler gekauft).

Da ich den Wagen demnaechst anmelden moechte, will ich nun wissen wie ich vorgehen

muss.

Vielleicht habt ihr da ja Erfahrungen ;-)

Mfg Domi



Geschrieben von Peter Muhr am 19.03.13 um 20.47:

  RE: Fragen zum Typenschild

Hallo Domi


Das Typenschild gibt es aus Oldtimermärkten.

Für den Brief mußt du dir eine Bescheinigung vom Vorbesitzer mit Paßkopie das der Brief verloren gegangen ist. Mußte es damals auch bei meinem Kadett so machen.



Gruß Peter



Geschrieben von Brainsen_overkill am 20.03.13 um 17.37:

 

Ok, danke schonmal für die Info.

Problem ist, dass der Händler den Wagen quasi nur zwischenverkauft hat

und ich keinen Direkten kontakt zu dem Besitzer hatte, der in dem Schein steht.

Der gute Herr kommt wohl aus Köln und ist schon ziemlich alt gewesen.

Was würde ich denn machen wenn der z.B gar nicht mehr lebt?

Reicht da nich eine unbedenklichkeitsbescheinigun, dass der Wagen nicht als gestohlen

gemeldet ist?

Mfg Domi



Geschrieben von TheDriver am 20.03.13 um 18.46:

 

Moin,

frag mal bei Deiner Kfz-Zulassungsstelle nach, wie Du Dich in Deinem Fall verhalten musst und was Du definitiv für Dokumente brauchst.

Ich habe bei uns recht positive Erfahrungen gemacht, als ich an der Zulassungsgstelle VOR dem Zulassen meines aus den USA importierten Chevy gefragt habe, was ich alles am Tag der ersten Anmeldung in Deutschland zur Zulassung mitbringen muss.

Gruß
Kai



Geschrieben von Brainsen_overkill am 20.03.13 um 18.58:

 

Ok, ich denke auch das ich erstmal zur Zulassungsbehörde fahre und mal genau nachfrage.

Danke für eure Antworten.

Mfg Domi



Geschrieben von BONITO am 20.03.13 um 19.04:

 

Hallo,
soweit ich mich erinnere muss der Brief im Bundesanzeiger als "verlustig biggrin " gemeldet werden. confused
Wenn dann keiner Ansprüche erhebt bekommst du einen neuen Brief.
Es kann auch sein dass du beim KBA eine Bescheinigung holen musst in der bestätigt ist das das Auto nicht geklaut ist... confused
Es gibt (gab) auch einen vorläufigen Brief..
Also möglichst rechtzeitig beantragen.

Oder du versuchst es mit deinem Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) und der Fahrgenstellnummer bei der Zulassung.
Kann sein dass du mit dem Fahrzeug selbst vorfahren musst.

Da gibt es angeblich von Gemeinde zu Gemeinde Unterschiede.
Aber am Besten: einfach mal dumm fragen...

Gruß
Wolfram



Geschrieben von Peter Muhr am 20.03.13 um 19.39:

 

Hallo

Das war bei uns auch so da war der Vorbesitzer gestorben und der Sohn der uns das Auto verkauft hatt
Der hat sich um die verlustbestätigung und die Ausweißkopie von sich gekümmert


Gruß Peter


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