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Geschrieben von Speedy1972 am 12.03.13 um 13.24:
Auto-Transportanhänger
Hallo zusammen, ich habe da mal eine Frage (ist aber nur seeeehr bedingt ein Ersatzteil):
habt Ihr eine Idee, wo man einen Kfz-Anhänger herkriegt, der mind. 30 Jahre alt ist, also von einem Auto mit 07er-Kennzeichen gezogen werden darf? Ich würde gerne den Detti für manche Gelegenheiten hinter meinem Chevy herziehen. Weil der Ami mit 07er Nummer fährt, muss der Trailer - glaube ich - auch ein alter sein. Ich finde aber nix, nicht bei Ebay, mobile.de und sonstigen Plattformen. Vielleicht habt Ihr einen Tip - oder so ein Teil im Garten stehen. Schon mal herzlichen Dank!!
Dirk
Geschrieben von kadettblimo am 12.03.13 um 13.42:
mal abgesehen davon, dass vermutlich nicht mehr viele Anhänger dieser Art nach über 30 Jahren im Einsatz sein dürften: hab auf Treffen schon gesehen, Zugfahrzeug 07er Kennzeichen, Wohnanhänger normale Zulassung. Wüsste auch nicht, ob da was dagegen spricht...
Geschrieben von Speedy1972 am 12.03.13 um 14.18:
Hallo Dieter, danke ertsmal!!Habe mal parallel bei meiner Zulassungsstelle angefragt - und das ist ein ganz heißes Thema! 07er mit normalem Hänger dran ist ziemlich sicher ein Kennzeichen- Missbrauch. Der zuständige Herr vom Amt klärt alle Möglichkeiten und informiert mich. Wenn ich was Sicheres weiß, stelle ich es ins Forum - ist ja vielleicht auch für andere ein Thema. Deutschland / Paragraphenland!!
Grüße ausm Tiefschnee, Dirk
Geschrieben von gt-oldie am 12.03.13 um 15.01:
Denke auch das es Probleme geben wird, da die 07 Nummer nur ganz eingeschränkt genutzt werden darf.
Gruß Dieter
Geschrieben von Speedy1972 am 13.03.13 um 19.19:
Anhängerbetrieb bei 07er Kennzeichen
Hallo zusammen! Vielleicht ist das ja für den Einen oder Anderen auch interessant: Ich habe mal eine offizielle Aussage von meiner Zulassungsstelle eingeholt. Thema: Darf ich mit einem PKW mit 07er Zulassung einen normal zugelassenen Anhänger ziehen? Das ist die Antwort:
Zitatanfang: "Nach der Erlasslage dürfen einem Halter , dessen eingetragene Fahrzeuge unterschiedliche Kennzeichenformate benötigen, bis zu 4 Schilder der Kombination zugeteilt werden.
Der Halter darf das Kennzeichen zeitgleich jedoch nur an einem Fahrzeug verwenden. Das bedeutet, dass für Zugfahrzeug und Anhänger zur selben Zeit nicht das gleiche Kennzeichen verwendet werden darf.
Durch Herrn Rodius (HMWVL)wurde vor ca. 2 Jahren telefonisch (dem RP Darmstadt)Einverständnis erteilt, dass das ziehende 07-Fahrzeug einen gewöhnlich zugelassenen Anhänger befördern darf. Voraussetzung ist, dass die Anhängekupplung nicht nachgerüstet (außer innerhalb der ersten zehn Jahre ab Erstzulassung) wurde und die zulässige Anhängelast ausreichend groß ist. Das auf dem Anhänger beförderte Fahrzeug ist Ladung und benötigt während des Transports kein Kennzeichen.
Sollte der Anhänger ebenfalls ein Oldtimer und nicht zugelassen sein, ist hierfür gegebenenfalls ein zusätzliches 07-er Kennzeichen (optional 03- oder 04-Kennzeichen) erforderlich.
Soll das Gespann und das als Ladung überführte Fahrzeug am Zielort auf öffentlichen Wegen zeitgleich in Betrieb gesetzt werden, sind drei unterschiedliche 07-Kennzeichen erforderlich
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dies die Erlasslage für Hessen ist. Ich bezweifle, dass diese den Polizeibehörden sowohl in Hessen, wie auch in anderen Bundesländern bekannt ist, so dass ich dringend anrate, bei Gebrauch der o.a. Vorgangsweise, eine Kopie dieser Mail mitzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde Bad Homburg v.d.Höhe"
Zitatende
Falls jemand die Originalmail braucht, einfach mir Bescheid sagen!
Viele Grüße, Dirk
Geschrieben von Monarch am 13.03.13 um 19.55:
Nabend, da bin ich ja froh das ich keine Anhängerkupplung und keine 07er Nummer hab.Ich dachte, das es eine Regel für`s ganze Land gibt.
Die Gesichter von der Rennleitung seh ich schon vor mir,wenn denen jemand
eine Kopie von einer Mail vor die Nase hält.
Ich lach mich schlapp.
Ich hoffe ich hab hier was falsch verstanden,aber echt.
Geschrieben von kadettblimo am 14.03.13 um 07.12:
bestätigt eigentlich das, was ich schon in deinem anderen Tread geschrieben habe: auf Treffen schon Zugfahrzeuge mit 07er Nummer und Wohnwagen mit normaler Zulassung gesehen....
wäre eigentlich mal ne Sache für den ADAC als oberste Oldtimervertretung da mal einheitliche Klarheiten zu erlangen....
Geschrieben von Greenie am 14.03.13 um 12.31:
ich hab die beiden Threads mal zusemmengefügt weil es ja um ein und das selbe Thema geht......
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