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Geschrieben von Tontaeubchen am 16.05.11 um 22.35:
Opel P1 ohne Papiere
Nabend zusammen!
könnt Ihr mir bitte einmal weiterhelfen?
undzwar geht es um einen Opel P1, den ich kaufen könnte, jedoch hat er keine Papiere. und er ist definitiv(!) nicht geklaut.
Der Wagen wurde vom Besitzer vor ca. 10 Jahren zu der Werkstatt gebracht, um ihn zu schweißen.
leider verstarb der Besitzer des Wagens in der Zeit, und er stand weiterhin dort auf dem Hof.
er hatte keine Kinder und Verwandte.
der Besitzer der Werkstatt verstarb leider auch letztes Jahr und der P1 stand nach wie vor auf dem Hof.
jetzt würde mir der neue werkstattbesitzer den opel verkaufen.
wie schwierig wäre es für mich an die Papiere zu kommen?
was muss ich dafür alles tun?
hätte ich eine Chance?
ich wäre für jede antwort dankbar!
beste grüße,
Julian
Geschrieben von trausti am 16.05.11 um 23.10:
Soweit mir bekannt ist (zumindest war es bei mir vor ca 3 Jahren so) musst Du ohne Brief einen Kaufvertrag vorweisen, aus dem die Besitzverhältnisse eindeutig hervorgehen (schriftliche Bestätigung des Vorbesitzers, dass das Fahrzeug sein rechtmäßiges Eigentum war). Bei mir haben Kaufvertrag und die Ebay-Unterlagen genügt Dies war aber eine Entgegenkommen, da ich noch die alte, inzwischen abgeschaffte Unbedenklichkeitsbescheinigung vorweisen konnte und der Kadett kein hochpreisiger Oldtimer ist
D.h. der neue Werkstatbesitzer müsste eine falsche Bestätigung ausschreiben, dass das Fahrzug sein Eigentum ist. Er ist schließlich nicht der rechtmäßige Besitzer. Das Fahrzeug wurde zwar nicht geklaut, aber unterschlagen (oder was auch immer). Einen Rechtsnachfolger gibt es immer (notfalls den Staat) und dem hätte der Vorbesitzer der Werkstatt das Fahrzeug aushändigen müssen. Wenn die Geschichte erst 10 Jahre her ist, dann ist das Fahrzeug sicherlich noch unter dem früheren Besitzer gespeichert.
Ich bin kein Rechtsanwalt o.ä., aber gefühlsmäßig würde ich sagen: Entweder Risiko und im Zweifelsfall auf dumm stellen oder Finger weg.
Wenn der Aufwand zur Zulassung nur sehr begrenzt sein sollte, wäre das Risiko beherschbar, ansonsten unkalkulierbar. Preislich ist ein P1 im ordentlichem Zustand und fahrbereit doch erheblich höher einzustufen als ein Kadett. d.h die Nachfragen werden sicherlich etwas intensiver ausfallen als bei einem Fahrzeug der 2000Euro-klasse
Grüße Christian,
der trotz eindeutiger Eigentumslage, aber ohne schriftliche Bestätigung erstmal schockiert vor der Dame in der Zulassungstelle stand.
PS: Auch für Kadett-B-Liebhaber ist der P1 durchaus eine schöne Abwechslung. In meinem P2 (anderes Maul und andere Scheibe ...) macht das Fahren viel Spass, aber man muss sich ständig konzentrieren, als Alltags-Oldie eher ungünstig
Geschrieben von ruth-66 am 17.05.11 um 00.20:
Die Werkstatt ist Besitzer der Eigentümer ist der ältere herr.
Das kba ( Kraftfahrzeug Bundesamt) wird dir bestätigen das der P1 nicht geklaut gemeldet wurde.
Die werkstatt soll dir einen Kaufvertrag geben und gut. Oder die werkstatt geht zur Polizei und meldet das Fahrzeug als gefunden und du ersteigerst es dann weit über dem momentanen Preis bei der Polizei.
Kaufvertrag, kba, TÃœV, zulassen und gut.
Los geht's......
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