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Geschrieben von wuddy am 15.09.10 um 11.12:
Gutachten gemäß §21 c StVZO
Hallo,
ich bin im besitz eines Kadett B auf 07er kennzeichen den ich umgebaut habe auf 2.0E!
da ich den Landkreis innerhalb Hessens wechseln werde (umzug) muss ich auch mein 07er neu beantragen (altes wurde anfang 2007 unbefristet zugeteilt)
Von Bestandschutz wollen die auf der neuen Zulassungstelle (Eschwege) nichts hören und aktzeptieren ihn auch nicht,.........
fakt ist ich brauche ein gutachten gemäß § 21c.
meine Frage an euch, hat diese schon jemand mit solch einem Umbau gemacht, wenn ja könnte ich diese mal als leitfaden erhalten?
Hat jemanden einen KFZ Schein /Brief indem es Eintragungen dazu gibt usw.
Geschrieben von inspector.kadett am 15.09.10 um 19.17:
RE: Guachten gemäß §21 c StVZO
21c heisst doch H-Kennzeichen oder?
dann musst du dir einen willigen prüfer suchen.
Argumentationshilfe wäre dass der 2,0 E ja innerhalb von 10 Jahren nach Beendigung der Baureihe auf der welt war, und dass der Umbau "vor 30 Jahren" stattgefunden hat oder theorethisch hätte stattfinden können.
Geschrieben von wuddy am 16.09.10 um 13.42:
Mir würde es ja reichen wenn ich eine Brief oder Schein kopie hätte!
ob mit 2.0e oder normaler 2.0 sollte erstmal egal sein.
Ich behaupte mal das erleichtet dem Tüver die Arbeit einwenig,.......
Geschrieben von polifax am 17.09.10 um 17.33:
RE: Gutachten gemäß §21 c StVZO
hallo, ich denke, seit anfang des jahres können sogar die kreiskürzel (ks, vb, fb,f,of,mtk, usw.) beibehalten werden? da würd' ich aber nochmal genau nachhaken...
Geschrieben von wuddy am 18.09.10 um 19.48:
RE: Gutachten gemäß §21 c StVZO
Zitat: |
Original von polifax
hallo, ich denke, seit anfang des jahres können sogar die kreiskürzel (ks, vb, fb,f,of,mtk, usw.) beibehalten werden? da würd' ich aber nochmal genau nachhaken... |
Stimmt bei den normalen Schwarzen Kennzeichen wird das so gemacht
ABER bei Roten verweigert die Zulassungstelle das umschreiben,.....
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