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Geschrieben von 68-LS-Coupe am 20.07.10 um 18.10:

  Einfuhr nach Deutschland

Das ist ne rein hypothetische Frage... aber vielleicht kann sie ja jemand beantworten.

Wenn ich in den Niederlanden ein Auto erwerbe (abgemeldet) und dann nach Deutschland überführen will, geht das mit einem Kurzzeitkennzeichen?

Sprich, ich hole mir die Daten, gehe hier auf die Zulassung und fahre dann nach NL und fahre dort los.

In einem Fernsehbericht (achtung Kontrolle) wollte nämlich ein Pole ein Fahrzeug aus den Niederlanden über Deutschland mit deutschem Kurzzeitkennzeichen nach Polen überführen und der niederländische Kollege hat gesagt, wenn sie ihn in den Niederlanden gestoppt hätten, hätte er Strafe zahlen müssen, weil das nicht zulässig wäre.

Aber die Kurzzeitkennzeichen sind doch allgemein gültig in der EU, oder? Ich darf doch auch mit Kurzzeitkennzeichen nach NL fahren... oder nicht?

Tom headbanger



Geschrieben von StephanP7 am 20.07.10 um 18.25:

 

Hab nen Arbeitskollegen hier in der Schweiz der öffter hier Autos mit Kurzkennzeichen mit nach Deutschland nimmt. Gab bis jetzt noch nie Probleme. Weder von den Schweizern, noch von den Deutschen an der Grenze.

Gruß Stephan Top



Geschrieben von cvalda am 20.07.10 um 19.44:

 

Ich wäre vorsichtig, in Frankreich ist das deutsche Kurzzeitkennzeichen nicht erlaubt.
Das haben Freunde erlebt: Kurzzeitkennzeichen in Frankreich



Geschrieben von 49 Olds 98 am 20.07.10 um 20.03:

 

ich hat das auch schonmal, laut Zulassungstellen sind die Kurzzeitkennzeichen NUR für Deutschland
Du must dann in den Niederlande überführungskennzeichen besorgen....

gibts hier ja auch um Fahrzeuge in Ausland zubringen, die haben einen roten Rand



Geschrieben von jj.77 am 21.07.10 um 15.33:

 

Die Nutzung der 04er-Kennzeichen (Kurzzeitkennzeichen) ist seit 2007 auf Grund einer Europäischen Regelung auch im anderen Mitgliedsstaaten der EU möglich.

Quelle:
Amtsblatt der Europäischen Union vom 24.03.2007.

Das Thema "Erläuternde Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden" kann man hier runterladen (10 pdf-Seiten, viele MBs, dauert länger):

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