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--- Kieme angemeldet und 1 Jahr TÜV geschenkt bekommen ! (https://archiv.kadett-b-forum.de/thread.php?threadid=12669)
Geschrieben von Jones am 02.04.09 um 21.54:
Kieme angemeldet und 1 Jahr TÜV geschenkt bekommen !
Hallöle . Ich habe heute meine Kieme wieder angemeldet, weil ich auch diesen Monat zum TÜV muss, und nachher nicht unbedingt ein Anhänger leihen möchte.
Als ich nach dem Anmelden beim Strassenverkehrsamt, wieder zuhause war, fiel mir auf das auf dem Nummernschild die Tüv plakette für 04/10 klebte. Eigentlich hätte ich diesen Monat zum TÜV gemusst, also 04/09.
Im Farhzeugschein steht aber auch nun 04/10.
Also hat sich die gute Frau um 1 Jahr vertan.
Muss ich nun wieder zum Amt und das ändern lassen, oder sollte es mir egal sein. Schliesslich habe ich nun 1 Jahr TÜV gespart.
Könnte mir da aus Rechtlicher sicht was passieren, z.B. bei einem Unfall, oder Polizeikontrolle. Wie gesagt im Fahrzeugschein steht TÜV 04/10 ,und Plakette auch. Hätte nur kein Gültigen TÜV bericht! Sogesehen wird es ja nie auffallen! Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!.
Was meint Ihr ?
Geschrieben von Kadetter am 02.04.09 um 23.03:
Kann nichts 100%iges sagen. Aber soviel ich weiss, muss man den Tüv-Bericht immer mitführen! Und wenn es hart auf hart kommt (z.B. Unfall) denke ich, du könntest Probleme kriegen, da du nicht wirklich Tüv hast. Die Rennleitung wird das bei einer Verkehrskontrolle wohl eher nicht merken. Ich bin zwar schon oft kontrolliert, aber noch nie nach nem Tüvbericht gefragt worden.
Geschrieben von kadettblimo am 03.04.09 um 10.31:
sicherlich grenzwertig, aber auf der anderen Seite kann ja auch niemand davon ausgehen, dass du die Stempel und die Eintragung im Schein mit dem TüV-Bericht abgleichst. Andererseits kann die Polizei trotzdem davon ausgehen, dass du weisst, wann du zum letzten Mal beim TüV warst und wann du wieder musst. Auch ohne aufs Schild zu schauen. Also ich würde zum TüV gehen und ganz normal die Prüfung machen lassen, die werden vielleicht den Kopf schütteln, aber du hast dann wenigstens ein gutes Gewissen
Geschrieben von Manta-Psycho am 03.04.09 um 11.24:
Ich würde das ebenfalls so wie der Dieter machen. Im (Un-)Falle ist das sicherlich die beste Lösung.
Geschrieben von Jones am 03.04.09 um 21.47:
RE: Kieme angemeldet und 1 Jahr TÜV geschenkt bekommen !
Gute Idee. Werde nicht zum Strassenverkehrsamt fahren, sondern demnächst direkt zum TÜV. Mann sollte hier wohl wirklich nicht am falschen Ende sparen.
Aber wie Kadetter schreibt, muss man immer den TÜV bericht mitführen.
Ich habe den noch nie mitgehabt, hat auch noch nie einer verlangt!
Also, noch mal die frage : Muss man wirklich, laut Gesetz den TÜV bericht mitführen!
Geschrieben von baker1959 am 03.04.09 um 21.54:
Nein die Tüvzettel braucht man nicht dabeizuhaben.
Fzg Schein und Kennzeichen, Führerschein soweit vorhanden
Wenn du demnächst zum TÜV fährst kannst Du es auch lassen... da bekommst du ein Jahr TÜV, und bist 40 € los.
Geschrieben von jj.77 am 03.04.09 um 22.27:
Klare Regelung:
§ 29 StVZO,
(10) Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung (...) aufzubewahren. Der Halter oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, (...), zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde bei allen Maßnahmen zur Prüfung auszuhändigen. ...
Also: bis zum nächsten TÜV aufbewahren und bei Kontrollen, Um- oder Anmeldungen vorzeigen.
Geschrieben von Andreas Hoffmann am 05.04.09 um 14.24:
Ich hatte das mal mit der ASU vor vielen Jahren erlebt. Ich habe das Geschenk angenomme. Habe schon viel Negatives mit Behörden erlebt so das ich auch kein schlechtes Gewissen hatte.
Mal eine andere Frage, kommt die Behörde für ihren Fehler auf ? Jones hat ja Kosten und es ist seine Zeit die er aufbringen muß. Aber wehe man macht einen Fehler , das lassen sich die Behörden mit Sicherheit gut bezahlen.
Ich würde das Jahr mit dem Geschenkten Tüv nutzen, würde aber auch darauf achten das mein Oldi technisch fit ist.
Geschrieben von skippy am 05.04.09 um 14.43:
n neuer tüv kosten 53 euro, dafür würde ich dann eher doch kein risiko irgendwelcher art eingehen..
und ja, der aktuell gültige tüv bericht muss mitgeführt werden, besonders toll beim mopped...grummel..
meine meinung.
Geschrieben von TicTac am 05.04.09 um 16.28:
Zitat: |
Mal eine andere Frage, kommt die Behörde für ihren Fehler auf ? |
Ja kommen sie.
Uns hat man bei einem Neuwagen 1 jahr Tüv "geklaut"
Irgentwie hat niemand drauf geachtet nach 1 monat ist es durch einen zufall aufgefallen.
Ab zum Händler wo wir den Wagen gekauft hatten und er hat die Sache geregelt und sich das geld anscheinend wieder besorgt
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