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--- distanzscheiben für stahlfelgen erlaubt? (https://archiv.kadett-b-forum.de/thread.php?threadid=12207)
Geschrieben von Gisinog am 31.01.09 um 12.51:
distanzscheiben für stahlfelgen erlaubt?
hallo,
ich fahre auf meinem b die opel sportstahlfelgen in 5,5x13 ET 37.
da ich diese aber schon vor meinem b gekauft und restauriert hatte, möchte ich die gerne weiterfahren, obwohl es wohl welche vom kadett c waren wegen der höheren einpresstiefe von 37. auf dem b kadett hatten die sportstahls wohl ET 28
fahren kann man sie ohne weiteres, nur ist die spur eben etwas sehr schmal wenn man von vorne oder hinten draufschaut.
deshalb hab ich überlegt ob man nicht distanzscheiben mit 10mm je seite draufschrauben könnte, so wie es für alufelgen eben auch geht.
nun weis ich aber nicht ob das auch für stahlfelgen erlaubt ist, und ob das probleme mitm eintragen macht usw.
könnt ihr mir helfen?
mfg
christian
Geschrieben von Kawaconne am 31.01.09 um 14.27:
RE: distanzscheiben für stahlfelgen erlaubt?
Hai -
also wie das grundsätzlich ist weiß ich nicht - kann dir nur meinen Fall schildern.
Fahr eine Kieme - mit verchromten Stahlfelgen von Mangels. Hab da vorne 10 mm Scheiben drunter und hinten 4 mm. Das Ganze habe ich eingetragen - für die 10er Scheiben hab ich auch ein Gutachten.
Allerdings ist das mehr wie knapp mit den serienmäßigen Radbolzen !
Da gibt es ne Vorschrift wie viele Umdrehungen minimal "vorhanden" sein müssen - glaub 7 !?
Längere Radbolzen sind relativ teuer - und glaub aufwändig zu wechseln.
Natürlich habe ich das Alles mit "H" - die Mangels haben ein Gutachten unter anderem für den Kadett "C" - und der ist ja auch schon längst "H-fähig" ! Trotzdem sicher Ermessens-Sache des Prüfers !
Gruß
Conne
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