Kadett B Forum (https://archiv.kadett-b-forum.de/index.php)
- Mitgliederbereich (https://archiv.kadett-b-forum.de/board.php?boardid=32)
-- Die Rechtliche Ecke (https://archiv.kadett-b-forum.de/board.php?boardid=21)
--- Gurtpflicht (https://archiv.kadett-b-forum.de/thread.php?threadid=11947)


Geschrieben von Kadetter am 22.12.08 um 23.18:

  Gurtpflicht

Hab das schonmal woanders gefragt, ging aber glaub verloren..
Hat jemand den Paragraphen und den genauen Gesetzestext zur Hand, der die Gurtpflicht abhandelt. Ich hab da mal was gelesen, dass vorGESCHRIEBENE Gurte angelegt werden müssen. Kennt sich da jemand genau aus, evtl. mit Link. Ich finde es leider nicht mehr.



Geschrieben von Schrägheck am 23.12.08 um 07.02:

 

Moin,

die Frage hatte ich auch mal.

Eine eindeutige Antwort habe ich damals nicht bekommen, nur:

"Auch wenn die eingebauten Gurte in dem Fahrzeug nicht vorgeschrieben sind, sind sie (besser) anzulegen.
Ob es rechtlich so festgelegt ist, weiss ich auch nicht."
(sinngemässe Aussage eines Polizisten)

Das gilt natürlich nur für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis irgendwann um Mitte 69.
(meiner ist E.z. 6.69 und braucht ganz knapp noch keine Gurte und AU, genaues Datum weiss ich nicht)

Bei allen neueren Fz sind Gurte auf jeden Fall vorgeschrieben.
(und damit auch anzulegen)

Mehr weiss ich leider auch nicht.

Gruss, Jens



Geschrieben von Kampf dem Rost! am 23.12.08 um 09.44:

 

Moin!
Ab EZ 01.04.1970 sollten Beckengurte drin sein.
Meine Limo ist EZ 29.05.70 in Holland,ohne Gurte! Also 8 Wochen zu jung,um ohne Gurte die Vollabnahme nach §21 zu bestehen...zumindest sagt das der TÜV Nord in Hattingen.

Gruss Martin



Geschrieben von nobates am 23.12.08 um 16.47:

 

Hai,

die Personenbeförderung und Gurtpflicht sind in der StVO in den Paragraphen 21 und 21a geregelt.

§ 21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt
nicht für
1.Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung,
2.Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder
Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,
3.Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
4.Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen
ist,
5.das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders
betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen
des Sitzplatzes erfordern,
6.Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t beim
kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.

Hier ist also die Rede von vorgeschriebenen Gurten.
Verwaltungsvorschriften zum 21a sind aufgehoben, so dass du zur Sicherheit mal in Erläuterungen bzw. Kommentaren zur StVO suchen müsstest, ob das vorgeschriebene sich auf die Ausrüstungspflicht bezieht.

Aber unabhängig von dieser Rechtslage sollte man auch an die Sorgfaltspflichten aus dem Versicherungsrecht denken. Wenn du Gurte im Auto hast und legst sie nicht an, kann das durchaus zivilrechtlich (Schadensregulierung, Schmerzensgeld, etc.) Folgen haben.
Hier am besten mal bei ner Versicherung nachfragen.

So, Frohe Weihnachten und so.

Uli



Geschrieben von Greenie am 23.12.08 um 21.12:

 

also Gurtpflicht in Kraftfahrzeugen besteht seit 01.04.1970 d.h. seit diesem Tag ist der Hersteller verpflichtet Gurte einzubauen.
Vorher war nur die Pflicht die Verankerungspunkte zu instalieren.
wenn Gurte in einem älteren Fahrzeug verbaut sind,sind diese anzulegen....dabei muß man jedoch wieder differenzieren ob man sie nicht einfach ausbaut,was ich aber wegen der eigenen Sicheheit schon nicht machen würde.....das heutige Verkehrsaufkommen ist ja wesentlich stärker als noch vor 30 oder 40 Jahren..........

übrigens der §35a StVZo behandelt einen Teil der Gurtpflicht....
jedoch stehen die genauen §en auf der Loseblattsammlung,die ich leider nicht mein eigen nennen kann......aber ich suchmal was ich so in meinem Archiv finde............



Geschrieben von Kadetter am 25.12.08 um 14.02:

 

Danke schonmal für die Antworten. Dann steht hier also wörtlich vorGESCHRIEBENE und nicht vorHANDENE.
Ein Bekannter von mir besitzt ein altes WoMo mit selbst eingebauten Gurten. Nur war der Vorbesitzer wohl ca. 20-30 cm grösser. Das bedeutet meinen Bekannten würde dieser Gurt schlicht erwürgen! Daher würde mich interessieren, ob er ihn ausbauen muss, oder ob er sich auf das vorGESCHRIEBENE berufen kann.

In meinem Alltags B schnall ich mich (meistens) schon an, in meinem Schönstwetter B hab ich keine Gurte.



Geschrieben von Big-Elch am 14.09.09 um 15.14:

 

das Thema hatten wir auf der Miamiparty auch
@ Kadetter: dieser Eintrag bei Wikipedia bestätigt deine Aussage Gurt-und Anschnallpflicht
- wie es im Falle eines Unfalles versicherungstechnisch aussieht weiss ich nicht
lG,
Bernd
edit:
p.S.: es steht da auch:"Nach einem Unfall kann bei Nichtanschnallen das zustehende Schmerzensgeld ggf. von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers gekürzt werden."
unklar ist ( mir ) aber, ob das auch für das Nichtanschnallen bei vorhandenen NICHTVORGESCHRIEBENEN Gurten( = Baujahr des Autos vorm 1.April 1970) gilt



Geschrieben von BetsyBoomerang am 14.09.09 um 15.31:

 

VORSICHT!


§ 35a StVZO ab 01.04.1970 Sicherheitsgurte auf den vorderen Sitzen erforderlich

§ 35a StVZO ab 01.05.1979 Sicherheitsgurte auf den hinteren Sitzen erforderlich

§ 35a StVZO ab 01.01.1988 Pflicht für Dreipunktgurte hinten

§ 35a StVZO ab 01.01.1992 Verankerungspunkte für Sicherheitsgurte müssen 76/115/EWG entsprechen

und sobald die karre gurte hatte, müssten diese quasi drinbleiben und auch angelegt werden!!!!



Geschrieben von Big-Elch am 14.09.09 um 22.18:

 

Zitat:
Original von BetsyBoomerang
...und sobald die karre gurte hatte, müssten diese quasi drinbleiben und auch angelegt werden!!!!...

also ich les das anders. Bei Wikipedia heißt es ja: " Grundsätzlich gilt: Die Anschnallpflicht im Straßenverkehr besteht nur, wenn die vorhandenen Gurte für das Fahrzeug vorgeschrieben sind. "
- ich persönlich leg die Dinger ja meistens auch an. Besser is dat. Geht mir aber um die grundsätzliche Bestimmung.
- wer weiss es genau? stimmt das bei Wikipedia Geschriebene ?
Ist hier irgendein Fahrlehrer, TÜVer,Richter, Anwalt ?
lG,
Bernd



Geschrieben von VILEDA am 15.09.09 um 10.04:

 

Im Rekord C Forum gabs da auch nen Interessanten Thread drüber.

Auf jeden Fall sah einer (in Hamburg meine ich) eine Polizeikontrolle und schnallte sich ab. Wurde natürlich angehalten und sollte zahlen. Er nein. Die Polizei doch. Ging vor Gericht. Er bekam recht. Gebühren zahlt der Steuerzahler.
Er muß sich nicht anschnallen, da für das BJ noch keine Gurtpflicht besteht.

Inwieweit dem Verfasser jetzt zu vertrauen ist bleibt jedem selbst überlassen.



Geschrieben von gt-oldie am 15.09.09 um 11.09:

 

@ vileda

da hat wohl der richter geschlafen.

wenn gurte vorhanden sind, für das auto baujahrbedingt keine vorgeschrieben sind, muß man sich anschnallen.

bei unfall sagt die versicherung wir zahlen nicht alles, gurte vorhanden nicht angeschnallt, also mußt du einen teil der kosten übernehmen.



Geschrieben von KrystynaKadett am 15.09.09 um 12.10:

 

Moin

hier ist ein Fahrlehrer Wink 2 , also wenn Gurte montiert sind nach DIN Norm müssen diese auch benutzt werden egal ob das Fahrzeug unter die Gurtpflicht fällt oder nicht. Wenn man sich in einem Fahrzeug nicht anschnallen will das nicht unter die Gurtpflicht fällt dann muß man diese eben halt demontieren.

Grus Peter



Geschrieben von Kurt am 16.09.09 um 09.43:

  RE: Gurtpflicht

Kann es nur von Österreich sagen.

Alle vor dem 1.1. 1968 zugelassenen Fahrzeuge brauchen keine Gurten

Danach bis 1.1.1984 an den vorderen äusseren Sitzplätzen
ab dann an jedem Sitzplatz

Gültig für PkW

Bei LkW Gurtpflicht an den vorderen äusseren Sitzen ab 1.1.1975 und ab 1.1.1984 an allen Plätzen


Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH