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Geschrieben von Fochti am 06.07.08 um 16.57:

  Versicherungsproblem

Hallo.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Also.Ich hatte mit meinem Astra 11Jahre alt nen Unfall.Da is mir einer seitlich reingefahren.Er hat Schuld.Alles mit Polizei...wunderbar.
Ich schick seiner Vers. nen Kostenvoranschlag der Rep. dieser Betrug 1800€ inkl. MwSt. Wollten die so nicht und haben ihren Gutachter geschickt.Der stellte fest:

Reparaturkosten: inkl.MwSt. 2200€
Wiederbeschaffungswert brutto: 2500€
Restwert brutto: 1100€

Jetzt schreibt mir die vers: Wir überweißen auf ihr Konto: 1400€
der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Wiederbeschaffungswert abzüglich dem Restwert.

Hä????????? boese Ist das in Ordnung so?????

Ach und Nutzungsausfall bekomm ich nur gegen Briekopie eines Leih oder Werkstattersatzwagens! ???????
Was soll das??Was ist wenn ich Taxi oder Bahn fahren will.Mir steht doch ne Pauschale zu.

Wollte euch lieber vorher fragen eh ich bei der Vers. anruf dort ausraste oder mich zum Löffel mach

mfg hut



Geschrieben von 68-LS-Coupe am 06.07.08 um 20.53:

 

http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/totalschaden.php
http://www.kanzlei-seiter.de/corina/urteile/brutto-wiederbeschaffungswert.html
http://www.frag-einen-anwalt.de/Fiktive-Abrechnung-Teilreparatur__f30817.html

Vielleicht hilft Dir das weiter...

Tom headbanger



Geschrieben von Kurt am 07.07.08 um 14.21:

  RE: Versicherungsproblem

Wenns bei euch in Deutschland so ist wie in Österreich würd ich mir das nicht gefallen lassen.

Bei Haftpflichtschäden kann der Wiederbeschaffungswert um 10% überstiegen werden von der Reparatur.

Bei dir liegt er allerdings 300 darunter also würde ich ihn in die Werkstatt stellen und instandsetzen lassen.

Wenn du aber mit der kaputten Karre weiterfahren willst und nur eine merkantile (geldmäßige) Ablöse willst kann der Betrag schon stimmen.



Geschrieben von KrystynaKadett am 07.07.08 um 14.29:

  RE: Versicherungsproblem

Zitat:
Original von Kurt
Wenns bei euch in Deutschland so ist wie in Österreich würd ich mir das nicht gefallen lassen.

Bei Haftpflichtschäden kann der Wiederbeschaffungswert um 10% überstiegen werden von der Reparatur.

Bei dir liegt er allerdings 300 darunter also würde ich ihn in die Werkstatt stellen und instandsetzen lassen.

Wenn du aber mit der kaputten Karre weiterfahren willst und nur eine merkantile (geldmäßige) Ablöse willst kann der Betrag schon stimmen.



Moin

hier in Deutschland sind es sogar 30%.
Hatte ich bei meinem R5 GTE wo mir einer reingekarrt war und die
Reparaturkosten lagen höher als der Wiederbeschaffungswert.
Da ich den Wagen behalten wollte mußte die Versicherung den
Reparaturpreis zahlen, obwohl der Wagen weniger wert war als die
Reparaturkosten. Haben zwar erst gemeckert, mußten aber zahlen. biggrin


Gruß Peter



Geschrieben von SalaMonika am 07.07.08 um 16.21:

  RE: Versicherungsproblem

Zitat:
Original von Fochti
Hallo.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Also.Ich hatte mit meinem Astra 11Jahre alt nen Unfall.Da is mir einer seitlich reingefahren.Er hat Schuld.Alles mit Polizei...wunderbar.
Ich schick seiner Vers. nen Kostenvoranschlag der Rep. dieser Betrug 1800€ inkl. MwSt. Wollten die so nicht und haben ihren Gutachter geschickt.Der stellte fest:

Reparaturkosten: inkl.MwSt. 2200€
Wiederbeschaffungswert brutto: 2500€
Restwert brutto: 1100€

Jetzt schreibt mir die vers: Wir überweißen auf ihr Konto: 1400€
der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Wiederbeschaffungswert abzüglich dem Restwert.

Hä????????? boese Ist das in Ordnung so?????

Ach und Nutzungsausfall bekomm ich nur gegen Briekopie eines Leih oder Werkstattersatzwagens! ???????
Was soll das??Was ist wenn ich Taxi oder Bahn fahren will.Mir steht doch ne Pauschale zu.

Wollte euch lieber vorher fragen eh ich bei der Vers. anruf dort ausraste oder mich zum Löffel mach

mfg hut


Also mathematisch mache ich mich jetzt grad zum Horst. Wie stehen denn die ganzen hier aufgezählten Beträge in Bezug zueinander? Du schreibst 1800 EUR Rep.-Kosten, der Gutachter sagt 2200 EUR, Wie kommt man bei einem Wiederbeschaffungswert von 2500 EUR auf einen Restwert von 1100 EUR und woraus errechnen sich die 1400 EUR, die sie tatsächlich zahlen wollen? Wandhauer

Hast Du Rechtschutz? Dann solltest Du mal dort anrufen und fragen, was die dürfen und was nicht.



Geschrieben von örni am 07.07.08 um 16.31:

 

also wenn du mich fragst dann wollen die dich verarschen.
Die Rechnung Zeitwert minus restwert = 1400€ währe vollig richtig...
...wenn es ein Totalschaden währe.
Isset aber nicht. Also müßten die die Reperaturkosten tragen.
Kannst denen ja einen Kuhhandel vorschlagen: Die sollen 1800€ Überweisen, dann würdest du davon absehen die Karre für 2200€ reperieren zu lassen(wenn du es selbermachen willst oder so).

wenn die sich nicht darauf einlassen läßt du die Karre für 2200 reparieren und die müßen auch noch den Leihwagen zahlen für die zeit die der Wagen in der Werkstatt ist.

Meine meinung, binn kein Experte.

Grüße Björn



Geschrieben von Fochti am 07.07.08 um 19.26:

 

Also.
Die 1800€ sind Kostenvoranschlag vom Autohaus.
2200€ sind Rep.-Kosten die der Gutachter erstellt hat.

Hab heut bei der Zürich angerufen.Die zahlen 1400 aus und den Rest erst gegen Vorlage einer Rechnung.Ist aber nicht rechtens,nur ein Versuch zu verarschen.
Morgen macht mein Anwalt ein schreiben fertig.Dann dürfte es gegessen sein. :finger:
Die müssen den betrag laut Guachter auszahlen.Man könnte ja theoretisch auch selbst reparieren.Könnte denen dann ja nix mit Arbeitsstunden usw in Rechnung stellen...Nur Ganoven


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