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Geschrieben von penalty1975 am 05.04.08 um 15.38:
15 Jahre stillgelegt
Hallo, bin neu hier und habe vor mir einen Kadett Caravan zuzulegen und herzurichten, der seit 15 Jahren stillgelegt ist, braucht man dann zur Zulassung eine komplette Neuabnahme vom TÜV oder macht der nur die normale HU?
Geschrieben von Kadett65-67 am 05.04.08 um 15.42:
Hey,
erstmal Willkommen hier im Forum.
Der TÜV wird wohl die Vollabnahme machen, normale HU nur bei Fahrzeugen die nicht länger als 7 Jahre stillgelegt sind....ich würd die Vollabnahme auf jedenfall vorziehen, auch wenn die Karre erst 6 Jahre rumsteht.
Gruss
Jan
Geschrieben von dortmunderurtyp am 05.04.08 um 16.12:
normalerweise geht es neuerdings auch über 7 jahren nur mit ner "hu", ist allerdings nur möglich wenn der brief noch da ist, sprich nicht alle technischen daten als neues gutachten erstellt werden müssen. diese frist hat die bewandnis, das nach 7 jahren die daten beim kba gelöscht werden. habe so schon, mit den original alten papieren, einen über 40 jahren alten roller abnehmen lassen. oft wissen diese neue gesetzmäßigkeit jedoch nicht alle prüfer (oder sie wollen es nicht wissen...) das gute ist, das man nicht zwangsläufig zum tüv muss sondern auch zu einer anderen organisation gehen kann wie gtü, küs, usw. also, wenn du die papiere von dem wagen hast, einfach zum tüv, dann eine hu nach § 29 StVZO machen lassen, mit den papieren und dem hu wisch zum strassenverkehrsamt und die karre anmelden. hoffe das hilft dir weiter.
@kadett65-67: verstehe nicht wo der technische vorteil einer vollabnahme gegenüber einer hu sein soll, von der überprüfung passiert ja nichts anderes.
gruss sven
Geschrieben von Kadett65-67 am 05.04.08 um 16.14:
@dortmunderurtyp:
ich hab halt die erfahrung gemacht das mein TÜV-Prüfer bei ner Vollabnahme genauer hinschaut als bei einer normalen HU.
Sicherheit geht halt vor.
Gruss
Jan
Geschrieben von dortmunderurtyp am 05.04.08 um 17.16:
@kadett65-67: dann schaut er ja bei ner hu nicht so genau hin oder wie? naja, jeder wie er will. tüv ist halt doch kein qualitätsbeweis.
Geschrieben von ELO WW am 05.04.08 um 17.28:
Genauso wie Sven es erklärt hat hab ich es auch von einem Prüfer gesagt bekommen. Also wenn der Brief vorhanden ist dann ist nur eine normale HU nötig, egal wie lange abgemeldet. Die Unterschiede von HU und Vollabnahme welche mir in den letzten 25 Jahren aufgefallen sind: höherer Preis und nicht jeder darf die Vollabnahme machen, aber dafür wollte man mir einen Originalauspuff eintragen, Originale Federn habe ich auch schon eingetragen bekommen, nur weil da ne Nummer vom Zulieferer draufstand (Ich brauchte ein Gutachten vom Teilehändler, welcher beim Prüfer anrief und fragte ob er die neuen Bremsbeläge auch eintragen wolle ;-) ).
Nur weil etwas teurer ist muß es nicht besser sein ;-)
Gruß
Michael
Geschrieben von handslikemine am 09.04.08 um 00.51:
Ich sachet ja schon immer.
TÜV is in der Art und Weise sowas von total überbürokratisch, dass gibts schon gar nicht mehr.
Und tagtäglich rollen Tausende von Bomben in Form von osteuropäischen 40-Tonnern über unsere Autobahnen....
Ich könnt jedes Mal aufs Neue kotzen!!! Wenns nach mir gehen würde könnten alle TÜVs, GTÜs und wie se alle heissen in Flammen aufgehen...
Geschrieben von mawatip am 13.04.08 um 12.44:
"Ich könnt jedes Mal aufs Neue kotzen!!! Wenns nach mir gehen würde könnten alle TÜVs, GTÜs und wie se alle heissen in Flammen aufgehen... "
Ja und dann .... ?
Mein Tipp: besser erst denken und dann schreiben ... oder besser nix.
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